Geschrieben von Rob am 16.03.2004, 12:39 Uhr |
Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall
Hallo Angela,
die Namensgebung des Kindes entscheiden die Eltern gemeinsam.
Am besten wäre es, ihr einigt euch, schreibt doch beide eine Liste mit 10 oder 20 Wunschnamen (sowohl Mädchen wie Junge, falls das noch nicht bekannt sein sollte), mit etwas Glück ist eine Gemeinsamkeit dabei. Oder ihr findet auch so einen Namen, den ihr beide akzeptieren könnt.
Noch etwas: bei der Geburt muss der Vater ja nicht unbedingt anwesend sein. Einen regelmässigen Umgang mit dem Kind soll er aber haben, das ist sowohl sein Recht wie das Recht des Kindes. Bei Kleinkinder wird regelmässiger, häufiger Kontakt, 2-3x pro Woche für einige Stunden empfohlen.
Aus dein Leben ist er somit trotz Trennung nicht und wird es nicht sein solange ein gemeinsames Kind da ist...
Gruß, Rob
- Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - maushi2000 16.03.04, 9:05
- Re: - berita 16.03.04, 10:40
- Re: Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - Ginger04 16.03.04, 12:10
- Re: Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - Rob 16.03.04, 12:39