Geschrieben von Ginger04 am 16.03.2004, 12:10 Uhr |
Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall
Hallo,
wenn du noch verheiratet bist, muß dein Ex mit unterschreiben. Bei mir war mein Ex, der sich in der Schwangerschaft eine andere Frau suchte,nicht mit dem von mir ausgewählten Vornamen einverstanden und hatte sich plötzlich (vorher war der Name für ihn absolut uninteressant) einen super bescheuerten Namen überlegt. Das Ganze ging dann vor Gericht, mein Kind hatte fast 5 Monate keine Geburtsurkunde, existierte quasi nicht (kein Kigeld, kein Erziehungsgeld, keine Möglichkeit, Erziehungsurlaub einzureichen,...)und der Richter hat dann meinem Namenswunsch zugestimmt, mit der Begründung, dass der andere Vorschlag dem Kind später nur Probleme bereiten würde!! Viel Ärger, teuer und viele Nerven, die man mit einem Säugling sowieso nicht gerade zu verschenken hat. Bis heute (fast sechs Jahre später) halten die Schikanen an. Aber vielleicht könnt ihr euch ja gütlich einigen? Wäre schön, will dir auch keinen Schreck einjagen, aber das alles kommt halt ab und zu hoch. Zudem befinde ich mich mal wieder in einer heißen Phase mit Anwalt, Gericht etc.
Viel Glück! Ginger
- Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - maushi2000 16.03.04, 9:05
- Re: - berita 16.03.04, 10:40
- Re: Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - Ginger04 16.03.04, 12:10
- Re: Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - Rob 16.03.04, 12:39