Geschrieben von berita am 16.03.2004, 10:40 Uhr |
Re:
Ich weiss grade nicht, wie die rechtliche Lage aussieht. Aber was hat das mit der Geburt zu tun? Den Namen meldest du doch dem Standesamt innerhalb von einer Woche, wenn mich richtig erinnere. Manche KH uebernehmen das zwar, das kann man aber auch selbst erledigen. Falls hier keiner bescheid weiss wegen der Unterschrift, frag am besten mal direkt beim Standesamt nach.
LG
Berit
- Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - maushi2000 16.03.04, 9:05
- Re: - berita 16.03.04, 10:40
- Re: Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - Ginger04 16.03.04, 12:10
- Re: Frage wegen Namensgebung des ungeborenen Kindes im Trennungsfall - Rob 16.03.04, 12:39