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Geschrieben von efuma am 24.04.2010, 21:43 Uhr

Frage bzgl. ein Elternteil im Ausland

Ich versuche mich mal für eine liebe Freundin zu informieren. Diese Freundin ist vor ihrem gewalttätigem Mann aus dem Ausland nach Deutschland "geflohen." (Sie ist Deutsche). Nun droht er ihr natürlich wegen Kindesentführung, er würde die Kinder wieder zu sich holen usw. Die Anwältin in Deutschland sagt, dass sie das Recht wahrscheinlich auf ihrer Seite hat, aber wenn er einen guten Anwalt findet, dann könnte es noch Probleme geben, so ganz sicher dürfte sie sich nicht sein.
Gibt es irgendjemanden hier, der Erfahrungen mit der Fragestellung Kindesentführung ja oder nein hat, wer kann mir sagen, was die Freundin beachten kann / soll, damit ihre Chancen steigen, die Kinder zu behalten.
Sie hat inzwischen das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, aber bis zu einem Urteil kann es noch ewig dauern.
Natürlich hat sie etwas Angst, dass ihr fast Ex-Mann jetzt kommt und ihr die Kinder wegnimmt, vielleicht kann ich ihr ja Mut machen.
P.s.: Zur Zeit wohnt die Freundin in einem Frauenhaus und niemand weiß, wo sie sich aufhält, aber es könnte ja sein, dass ihr Mann das irgendwie heraus bekommt.

 
9 Antworten:

Ich bin da nun nicht so informiert

Antwort von MamavonLucas am 24.04.2010, 21:57 Uhr

aber mir fallen da Fälle ein wo die Papas die Kinder einfach mitnahmen...oder eben aus dem Urlaub nicht zurück brachten usw...
Ich denke in dem Fall ist ein Urteil auch völlig wurscht wenn es sich bei dem Vater um einen entschlossenen Mann handelt der zu allem bereit ist.
Ich denke das sie im Frauenhaus doch recht sicher ist und wenn sie da wieder raus kommt(wird so rasch sicher nicht sein?) sich dann eben ganz woanders ein neues Leben aufbaut.Ist der Mann denn in Deutschland?Wie stehen die beiden denn in Kontakt wenn niemand weiss wo sie ist und wie konnte er Drohungen aussprechen?
Vielleicht googlest du mal..Ich meine es gibt da einen Verein der sich darum kümmert.Da gibt es sicher auch Tips.
Wünsche deine Freundin alles Gute und viel Kraft
Sandy

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Re: Frage bzgl. ein Elternteil im Ausland

Antwort von ClaudiaL. am 24.04.2010, 21:58 Uhr

stell deine frage mal ganz schnell ins expertenforum zu frau N. Bader !! sie kann dir die richtig auskunft geben !!! hat deine freundin einen guten anwalt ? denn es ist etwas seltsam das der anwalt deiner freundin sagt : wenn er keinen guten anwalt findet.. ich mein der anwalt deiner freundin müsste ihr klar sagen was sache ist, nicht böse gemeint, aber wozu einen anwalt, wenn man nicht richtig aufgeklärt wird. ich wünsche deiner freundin jedenfalls sehr viel kraft !!!! sie hat das richtige getan ( menschlich gesehen , die "blöden" gesetze mal ganz außen vor ) ich wünsche ihr nun weiterhin sehr viel mut und kraft das was alles noch kommt durchzustehen !!!! sie hat das beste für ihre kinder und sich gemacht ! RESPEKT so einen schritt zu wagen. alles erdenklich gute !!!!

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Re: Frage bzgl. ein Elternteil im Ausland

Antwort von Savanna2 am 24.04.2010, 22:02 Uhr

Kommt es nicht auch drauf an welche Nationaliät der Mann ist bzw. aus welchem Land sie geflohen ist und welche Rechte Frauen da haben??

Wie kann er ihr drohen ich denk niemand weiß wo sie ist?

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Re: Frage bzgl. ein Elternteil im Ausland

Antwort von +emfut+ am 24.04.2010, 22:09 Uhr

Für eine rechtlich aussagekräftige Antwort wäre es wichtig zu wissen, ob das Herkunftsland des Mannes dem Haager Abkommen beigetreten ist oder nicht. Wobei so oder so unsere Auskünfte nicht besser wären als die der Anwältin - die Frau ist vom Fach und wir nicht.

Yola hier kennt sich grundsätzlich mit dem Thema etwas aus, wenn auch ohne den gewalttätigen Teil. Ich weiß aber, daß sie einen sehr langen, anstrengenden und kostspieligen Rechtsstreit hinter sich hat.

Ansonsten würde ich AUF JEDEN FALL empfehlen, Kontakt mit dem iaf aufzunehmen. Die haben auch spezialisierte Anwälte an der Hand, falls Deine Freundin das Gefühl hat, daß ihre Anwältin sich mit dem internationalen Teil nicht gut auskennt oder wenn sie eine zweite Meinung haben will. Vor allem aber haben die sehr gute und kompetente Beratungsstellen - nicht nur für den rechtlichen Teil sondern auch "für die Seele" - was ich in dem Zusammenhang sehr wichtig finde. Und die haben Erfahrungswerte.
Schau mal da:
www.verband-binationaler.de

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Frage bzgl. ein Elternteil im Ausland

Antwort von TeasyEasy am 24.04.2010, 23:22 Uhr

...ich denke dazu ist es relevant, welches Land das ist in welches die Bekannte geflohen ist. Länder, die dem HÜK angehören, liefern Kinder uU aus. ( Rückführung und sehr ernst zu nehmen )

Das wäre das Erste, was ich in Erfahrung bringen würde - ob das Land dem Haager übereinkommen angeschlossen ist.

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Re: Frage bzgl. ein Elternteil im Ausland

Antwort von faya am 24.04.2010, 23:35 Uhr

Den Link von Emfut kann ich nur empfehlen. Hatte dort ein kostenloses Beratungsgespräch, das mich hat sehr beruhigen können.

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Re: noch ein wichtiger aspekt...

Antwort von spiky73 am 24.04.2010, 23:44 Uhr

... ist ganz sicher, wo die kinder geboren wurden und wo bisher ihr lebensmittelpunkt war, wo sie überwiegend aufgewachsen sind.

wenn z.b. eine frau mit einem u.s. soldaten hier in deutschland verheiratet ist, bekommt hier in D ihr kind, das kind erlebt u.u. die großeltern mütterlicherseits intensiv, geht vielleicht hier noch in den kindergarten/schule, die familie geht dann mit dem soldaten in die usa zurück - und die frau erkennt nach kurzer zeit, dass es über dem großen teich doch nicht so toll ist... dann hat sie gute chancen, das kind wieder mit nach D nehmen zu dürfen.
wenn sie mit dem soldaten in die usa gegangen ist und hat erst dort ein kind bekommen, sieht es schon wieder ganz anders aus...
(vermutlich wird das auch ähnlich gehandhabt, wenn es sich um andere länder handelt, da ist vermutlich immer das haager abkommen das zauberwort).

viele grüße,
martina.

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Re: Frage bzgl. ein Elternteil im Ausland

Antwort von Benedikte am 25.04.2010, 0:53 Uhr

hm,
abgesehen von dem, was meine Vorschreiberinnen geschrieben haben : So wie Du es schreibst, hat Deine Freundin doch die Kinder entführt. Ich meine, nicht, dass ich das nicht verstehen kann was sie betrifft- aber die Kinder hatten doch ihren Lebensmittelpunkt im Ausland. Und egal, was zwischen den Eltern ist- sie hat sich da erstmal ins Unrecht gesetzt, indem sie die Kinder gegen des Willen des anderen Sorgeberchtigten ( vermutlich sind es ja beide Eltern, sollte es ein muslimisches LAnd sein, kann es sogar sein, dass die elterliche Sorge ausschließlich beim Vater liegt.

Und wichtig ist auch das Kindeswohl- wenn die Kinder im Ausland in stabilen sozialen Verhältnissen lebten und hier in einem Frauenhaus lebt, macht das auch einen Punkt.

Interessant wäre auch- als Nebenaspekt- zu wissen, welche Nationalität die Kinder haben. Haben sie die Nationalität des Staates ( oder auch haben) aus dem die Mutter sie geholt hat?

War der Vater ausschließlich gegen die Mutter gewalttätig? Und war das im Herkunftsland strafbar?

Benedikte

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Danke für eure Tipps

Antwort von efuma am 26.04.2010, 21:24 Uhr

Eure Tipps und die Links haben mir schon viel weiter geholfen, dass Land, aus dem die Freundin geflohen ist, ist zwar ein muslimisches Land aber doch recht europäisch, Frauen und Männer haben dort die gleichen Rechte. Gewalt gegen Ehefrauen ist dort strafbar, und auch Vergewaltigung in der Ehe ist dort schon viel länger strafbar als in Deutschland. Das Land ist im Haager Abkommen, sozial stabile Verhältnisse hatten sie ganz und gar nicht, kein regelmäßiges Einkommen, keine Krankenversicherung, es gab Tage, da lebten sie von der Hand in den Mund. Das sind alles Punkte, die lt. der Auskunkft der Anwältin hier gegen den Mann sprechen, er war nicht bereit, die Familie zu versichern, von regelmäßiger Arbeit hielt er nichts und meiner Freundin war es als Ausländerin verboten, in dem Land zu arbeiten, sie konnte also nichts zum Unterhalt beitragen.
Die Kinder haben beide Staatbürgerschaften, das zweite Kind sollte in Deutschland auf die Welt kommen, aber aufgrund einer Schwangerschaftskomplikation konnte meine Freundin nicht nach Deutschland fliegen, da sie keine Fluggesellschaft mitgenommen hat, also ist dieses Kind dort geboren, ebenso wie das erste Kind.
Jedenfalls bin ich schon ein ganzes Stück weiter und bin doch guten Mutes, dass sich alles zum Guten wendet.
Der Kontakt zum Mann besteht, weil die Anwältin und das Jugendamt meiner Freundin dringends geraten haben, dem Vater ein Umgangsrecht, wenn auch nur telefonisch, mit den Kindern bzw. der Großen (die kleine ist erst wenige Wochen alt und kann noch nicht mit dem Vater telefonieren) einzuräumen, so besteht über Handy ein telefonischer Kontakt, so weiß dennoch niemand, wo sich meine Freundin derzeit aufhält, nicht einmal ich weiß es genau, was auch besser ist, weil ich damit rechne, dass ihr Mann, der ja im Ausland ist, eines Tages bei mir vor der Tür steht, um seine Familie zu suchen. Dann kann ich ihm wenigstens nicht sagen, wo sie sind, was dann sicherlich auch besser so ist,
Werde mal wieder berichten, wenn ich mehr weiß und weiß, wie es weiter geht. Danke nochmal für eure Tipps.

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