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Geschrieben von Birgit22 am 08.03.2011, 15:15 Uhr

Falsche Unterhsaltungsberechnung und Erhöhung

Riesen Problem !

Ich warte ja nun seit 3 Monaten darauf, dass der KV mir "freiwillig" die Unterhaltserhöhung überweist.
Bisher geschah das nicht. Und er weiss, dass er merh bezahlen müsste, er denkt nur wwieder, wir lassen das mal so wie es ist, vielleicht kommt ja niemand auf die Idee, mich zu behelligen.

Ich denke aber nicht daran.
Heute habe ich mir die Unterlagen rausgesucht.
Der Unterhalt wurde letzten Sommer durch das Jugendamt neu berechnet.
Nur leider falsch, wie sich eben nach einem Telefonat heraustellte !
Der KV zahlt mir seit Juli 50€ zu wenig.
Nun bekäme ich durch die Erhöhung ( Kind wurde 12), nochmal mehr Unterhalt, den er aber bislang nicht gezahlt hat.
Seine Unterhaltsschulden seit Sommer belaufen sich nun auf über 700€.
Das, was er mir im Zeitraum zuvor zu wenig gezahlt hat, nicht eingerechnet.

Nun stehe ich vor einem Problem !
Lt. Jugendamt, habe ich gar keine Beistandschaft, es handelte sich im Sommer lediglich um eine Beratung, und Neuberechnung (achso...schön dass mir das mal so genau erklärt wird.)
Und nun liegt es an mir 1. die Erhöhung geltend zu machen, und 2. dem KV zu erklären, dass er mir seit Sommer zu wenig gezahlt hat, weil das JA ihm einen falschen Bescheid geschickt hat.
Ich werde ihm das wohl erklären müssen, denn er wird sich schon sehr wundern, wenn er mit einem Schlag 100€ mehr bezahlen soll. ( nein, eigentlich hab ich kein Mitleid).
Mich ärgert es, dass ich jetzt, weil der Bescheid falsch war, den Deppen machen muss.
Zumal ich weiss, wie er reagieren wird.....nämlich gar nicht, oder unverschämt.
Auf Ämter reagiert er komplett anders, nur wurde mir eben auch gesagt, vom JA, dass ich mich nun zunächst mal selbst kümmern muss, da ich einen Titel habe, den ich vollstrecken kann ( DAS wäre mal ein Spaß!).

Ehrlich, ich habe da eigentlich keine Lust drauf, ich habe Stress genug an der Backe.Aber ich muss dann wohl, denn ich brauche das Geld momentan ganz dringend. Alleine die Nachhilfe verschlingt schon genug.

Jetzt bräuchte ich mal Hilfe.
Wie erkläre ich das dem KV am besten ?
Der Mann ist mit Samthandscchuhen anzufassen, und höchst empfindlich.
Was meine Person betrifft, ohnehin.
Wie und was schreibe ich da jetzt, ohne dass der sich gleich wieder persönlich gegängelt und angegriffen fühlt.
Oder doch gleich nen Anwalt engagieren ?
Was die Rückstände betrifft, kann er die auch in Raten zurückzahlen.
Aber die Erhöhung, die sich jetzt insgesamt auf 100€ beläuft, bräuchte ich doch schon dringend.

Nehme gerne Vorschläge an.

Gruß
Birgit

 
5 Antworten:

Re: Falsche Unterhsaltungsberechnung und Erhöhung

Antwort von ursel66 am 08.03.2011, 15:24 Uhr

Und das Jugendamt meint, du bekämst auch den bisher fehlenden Unterhalt? Normalerweise wird eine Erhöhung erst durch Aufforderung gültig und er hat ja eine Berechnung erhalten, auf die er sich auch verlassen kann.
An deiner STelle würde ich 1. die Beistandschaft einrichten und 2. das JA dies klären lassen. Der Fehler lag wohl bei denen und sie sollen es grade biegen.
DAS wäre für mich die richtige Vorgehensweise. Warum solltest du auch den Mist auslöffeln?

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Re: Falsche Unterhsaltungsberechnung und Erhöhung

Antwort von Birgit22 am 08.03.2011, 16:25 Uhr

Die Dame hat mir heute am Telefon ganz klar gesagt, dass das JA NICHT tätig wird.
Da ich einen vollstreckbaren Titel habe.
Zunächst mal muss ich mich jetzt kümmern.
Und darf das auch ausbaden.

Der eigentlich zuständige SB ist seit mehreren Wochen krank, und wird auch in der nächsten Zeit den Dienst nicht antreten.
Ich vermute, aufgrund der Mehrarbeit für die Vertretung, wird das nun auf mich abgewälzt. Telefoniscch ist da auch fast kein Durchkommen mehr

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Re: Falsche Unterhsaltungsberechnung und Erhöhung

Antwort von ursel66 am 08.03.2011, 16:34 Uhr

Ich habe auch einen vollstreckbaren Titel und die Beistandschaft!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Stell doch einfach den Antrag auf Beistandschaft - geht formlos. Und einen Begleitbrief dazu, mit den Problemen. Das ganze würde ich dann direkt beim Bereichsleiter abgeben.

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Re: Falsche Unterhsaltungsberechnung und Erhöhung

Antwort von Curly-Cat am 08.03.2011, 19:53 Uhr

Ist das immer noch DAS Jugendamt?

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Re: Falsche Unterhsaltungsberechnung und Erhöhung

Antwort von Birgit22 am 08.03.2011, 20:29 Uhr

Ja, in GH, wenn wir dasselbe meinen.
Ich schick Dir den Namen der jetzt zuständigen SB mal per pn.

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