Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.12.2009, 21:51 Uhr

Falsch...

Hallo Kerstin,

da bist Du leider auf dem Holzweg, denn so pauschal läßt sich das nicht sagen, daß die 30,- € von JEDEM Einkommen abzusetzen sind.

Solange das Kindergeld bei Kindern angesetzt wird, ebenso bei Unterhalt oder UHV, wird GAR NICHTS abgesetzt.
Anders bei Erwachsenen: Von Getrenntlebendenunterhalt z.B., oder wenn das Kindergeld bei volljährigen Personen angerechnet wird, ist es etwas anderes, da wird die Pauschale abgesetzt.
Also Vorsicht mit Pauschalierungen und Behauptungen, was rechtswidrig ist...

Zum Ursprungsposting: Die KFZ-Versicherung wird niemals von der Arge gezahlt. Allerdings kann die KFZ-Haftpflicht (keine Kasko) vom sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommen abgesetzt werden, wenn mit dem Auto zur Arbeit gefahren wird. Ein 400,- €-Job reicht dafür z.B. nicht aus.

Viele Grüße
Ralph

 
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