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Geschrieben von Pinky2 am 15.11.2012, 15:22 Uhr

Fahrerflucht, was ist zu befürchten

Hallo,

mein Daddy wird langsam echt tüdelig. Jedenfalls hat er letzte Woche vor meiner Tür schon einen Unfall ohne Personenschaden gebaut und heute schon wieder. Ist wohl beim Ausparken irgendwo gegengekommen, hats nicht bemerkt und eine Zeugin hat die Polizei gerufen und jetzt bekommt er eine Anzeige wegen Fahrerflucht.

Was kommt da jetzt auf ihn zu?

Jetzt hab ich das Auto an der Backe. Mein Daddy hat eingesehen das er nicht nur sein Leben sondern auch das von anderen massiv gefährdet. Ich will jetzt versuchen das ich für beide Eltern eine Pflegestufe bekomme. Und eben als Pflegerin eingetragen werde. Ich muss sie ja jetzt zukünftig überall hinfahren. Laufen können beide nicht mehr bzw. kaum und mühselig am Rollator. Mein Dad muss jeden Tag zum Arzt, meine Mum auch mind. zweimal die Woche. Und meine Pflegebedürftige Tante muss auch gefahren werden (hat bislang mein Daddy gemacht, hatte ja kein Auto). Ach menno, hoffentlich berücksichtigt das Arbeitsamt drei Pflegebedürftige plus meine Putzstelle plus drei Kinder als ausreichend an Arbeit, hoff. Mir langt es allemal. Sollte ich das Pflegegeld bekommen, müsste es eigentlich fast ausreichen fast ohne Arbeitslosengeld auszukommen. 10 Euro würden ja reichen. Ich bräuchte das aber trotzdem noch da ich die KK ja nicht bezahlen könnte. Dann würds wieder nicht reichen, seufz. Ach mensch alles Mist.

Lieben Gruss

Pinky

 
8 Antworten:

Re: Fahrerflucht, was ist zu befürchten

Antwort von Keldana am 15.11.2012, 15:35 Uhr

20 Sekunden Google:

Der § 142 StGB gibt auch das Strafmaß vor. In Frage kommen:

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren gemäß § 38 StGB oder
Geldstrafe gemäß § 40 StGB
Daneben drohen in strafrechtlicher Hinsicht auch

die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB und
die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a StGB

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Re: Fahrerflucht, was ist zu befürchten

Antwort von Pinky2 am 15.11.2012, 15:50 Uhr

Ja, sowas hatte ich gefunden, finde das aber echt zu hart. Ist doch keine Person zu Schaden gekommen.

Also Haft kann ich nicht glauben. ER ist 78 und Schwerkrank. Geld haben sie auch nicht und fahren wird er auf keinen Fall mehr. Ein strenges Dududu wäre bei freiwilliger Abgabe des Führerscheins und reumütiger Einsicht eigentlich ausreichend. Das er als ehemaliger Berufskraftfahrer jetzt eh freiwillig verzichten will ist schon eine grosse Leistung.

Ich glaube wir sollten schnellstens den Wagen auf meinen Namen ummelden damit ich die noch sehr wenigen Prozente der Versicherung übernehmen kann.

Bäh, momentan ist echt jeden Tag was. Wir haben ja gerade meine Mum aus dem KH geholt und sie kann kaum laufen. Und nun das noch. Ich dreh echt bald durch. Ich glaube ich habe 6 statt drei Kinder. Kann mir jemand noch ein paar Schultern geben. Mir fällt es immer schwer mich um Behördensachen und oder Anrufe die nicht Privat sind zu kümmern. Und nun muss ich das seit Jahren dauernd machen. Und ich mag es nicht und ich gewöhn mich auch nicht dran. Es kostet immer noch Überwindung, seufz. Wenigstens werd ich langsam in alles was Pflege heisst, unfreiwillig geschult. *Ironieoff).

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Re: Fahrerflucht, was ist zu befürchten

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.11.2012, 16:15 Uhr

Ganz ohne Geldstrafe wird das nicht enden, aber ins Gefängnis muss er sicher nicht.

Ich hatte gerade einen Fall im Bekanntenkreis. Eine ebenfalls sehr betagte Dame hatte einen Mini-Unfall, den sie nicht bemerkte. Die Polizei kam und es gab ein Verfahren wegen Fahrerflucht. Das Auto wurde untersucht und anhand der Lackspuren war durchaus plausibel, dass sie den Unfall nicht gemerkt hat. Das Verfahren wurde dann gegen eine Geldstrafe eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, aber es waren wohl roundabout 500,- Euro.

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Re: Fahrerflucht, was ist zu befürchten

Antwort von shinead am 15.11.2012, 16:55 Uhr

Wenn Deine Eltern nicht mehr so gut laufen können, versuche eine Gehbehinderung bescheinigt zu bekommen.

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Re: Fahrerflucht, was ist zu befürchten

Antwort von Sternenschnuppe am 15.11.2012, 18:05 Uhr

Mein Papa hatte auch vor kurzen einen Unfall mit Fahrerflucht.
Sein Einkaufswagen ! kam an ein Auto, was er nicht bemerkte, aber andere, die das der Frau dann gleich sagten samt Kennzeichen.

Die Staatsanwaltschaft hat es nun gegen 100€ Strafe eingestellt.

Auch Deinem Vater wird nichts schlimmes passieren, Punkte, Entzug, kann ihm nun eh egal sein.
Ein Bußgeld.

Schön dass er ihn nun abgibt, besser ist das,

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Re: Fahrerflucht, was ist zu befürchten

Antwort von Pamo am 15.11.2012, 20:45 Uhr

Wenn er den Unfall nicht bemerkt hat, dann war er doch gutgläubig. Ist das dann wirklich Fahrerflucht?

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Kann auch straffrei ausgehen...

Antwort von Ralph am 15.11.2012, 21:38 Uhr

Ich habe letztes Jahr im Dunkeln und bei richtigen Sauwetter gegenüber unserer Wohnung einen gemieteten LKW geparkt, dabei wohl etwas zu früh eingelenkt und mit dem linken hinteren seitlichen Reflektor das rechte Rücklicht eines parkenden Autos mitgenommen. Bemerkt habe ich absolut nichts. Am nächsten Tag, als ich am Beladen war, kam der Besitzer und meinte, ich müßte sein Auto angefahren haben. Wir hin, Blinklicht kaputt, Spuren am Reflektor, klare Sache, auch wenn der Reflektor durch das Beladen jetzt etwas tiefer lag als das Rücklicht, Polizei gerufen (mußte ich wegen Miet-LKW)... und ja, ich bekam Post von der Polizei, daß gegen mich wegen Fahrerflucht ermittelt würde. Hab den Beamten angerufen, alles geschildert, dann noch ein Fax mit der schriftlichen Kurzform geschickt... und irgendwann hatte ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft im Briefkasten, daß das Verfahren eingestellt worden sei. Ich denke, daß es daran lag, das alle Angaben in sich einfach stimmig waren.

Warum soll das bei Deinem Vater nicht auch so sein? Immerhin gehört zur Bestrafung in diesem Fall zwingend auch Vorsatz, und den muß die Polizei hinreichend beweisen. Da Dein Vater als Folge jetzt nicht mehr Auto fahren will und seine Fahrerlaubnis abgibt, sollte den Mangel an Vorsatz eher belegen als in Frage stellen. Ich glaube bei dieser Konstellation nicht, daß da was kommt. Ein Verfahren sicherlich, aber das dürfte eingestellt werden. Andernfalls würde ich durchaus einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Wenn Dein Vater im ADAC ist, hat er die Beratung sogar frei.

Meine Einschätzung.

Viele Grüße
Ralph

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Re: Kann auch straffrei ausgehen...

Antwort von Pinky2 am 15.11.2012, 22:25 Uhr

Ja, ich hoffe das wir das auf diesem Wege auch hinbekommen werden. Einen Anwalt hat mein Vater heute schon angerufen. Der hat gesagt, wir sollen erstmal auf das Schreiben warten und dann Reagieren. Mein Vater ist sowohl im Rechtschutz als auch im ADAC Plusmitglied.

Wir schauen mal. Bin vorhin doch ein wenig durch den Wind gewesen. Kommt ja jetzt doch eine Menge auf uns zu. Aber ich bin jetzt Chauffeur. Ist doch auch ein Aufstieg, lach. Jetzt müssen wir das noch mit der Pflegestufe durchbekommen und wenn ich grosses Glück habe, kann ich dann mit dem Pflegegeld auskommen und meine Eltern dann prima unterstützen. hoff.

LG Pinky

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