Geschrieben von RainerM am 22.05.2003, 8:28 Uhr |
Es gibt KEINEN Mindestunterhalt.
Der Unterhalt richtet sich ausschliesslich (!!!) nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Einen Mindestunterhalt gibt es nicht!
Diese 177/254Euro drehen sich ausschliesslich um die Anrechnung des Kindergeldes, nicht aber um die Höhe des Unterhaltes.
Verdient der Unterhaltspflichtige zuwenig (Mangelfall), muss er nur soweit zahlen, wie er kann - d.h. bis zum Selbstbehalt.
Dabei wird dann der halbe Kindergeldbetrag mit einbezogen, also genau entgegengesetzt zum betreuenden Elternteil, dessen halbes Kindergeld nie als Einkommen (Unterhaltsrechtlich) angesehen wird.
cu
- Ich auch nochmal: Unterhalt - fusel 21.05.03, 17:13
- Re: Ich auch nochmal: Unterhalt - GoLLoM 21.05.03, 17:54
- @GoLLoM: ALH - fusel 21.05.03, 19:26
- Re: @GoLLoM: ALH - Rob 21.05.03, 20:02
- @GoLLoM: ALH - fusel 21.05.03, 19:26
- Es gibt KEINEN Mindestunterhalt. - RainerM 22.05.03, 8:28
- Rainer.... nicht aufregen (o: - fusel 22.05.03, 9:09
- Re: Ich auch nochmal: Unterhalt - GoLLoM 21.05.03, 17:54