Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 22.05.2003, 8:28 Uhr

Es gibt KEINEN Mindestunterhalt.

Der Unterhalt richtet sich ausschliesslich (!!!) nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Einen Mindestunterhalt gibt es nicht!

Diese 177/254Euro drehen sich ausschliesslich um die Anrechnung des Kindergeldes, nicht aber um die Höhe des Unterhaltes.

Verdient der Unterhaltspflichtige zuwenig (Mangelfall), muss er nur soweit zahlen, wie er kann - d.h. bis zum Selbstbehalt.

Dabei wird dann der halbe Kindergeldbetrag mit einbezogen, also genau entgegengesetzt zum betreuenden Elternteil, dessen halbes Kindergeld nie als Einkommen (Unterhaltsrechtlich) angesehen wird.

cu

 
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