Geschrieben von fusel am 21.05.2003, 17:13 Uhr |
Ich auch nochmal: Unterhalt
Hi,
soweit bin ich: 177,- Euro ist der Mindestunterhalt, gell? Also, eigentlich 177+halbes Kindergeld= 254,- Euro. Und was ist wenn KV unter den Selbstbehalt damit rutscht? Er bekommt im Moment noch 800,- Euro ALH, abzüglich der 177 wären das ja, äh, 623,- Euro. Bissel wenig oder? Er lebt nicht in den neuen Bundesländern... zumindestens hoffe ich doch schwer das er seinen Wohnsitz in DD nicht als 1. angegeben hat, obwohl er in Muc wohnt. Andererseits, mich wundert garnichts mehr.
Ahso, außerdem hat er heute ein Schreiben vom Amtsgericht über die Streitsumm von 2650,- Euro bekommen. Das JA hat aber 'nur' 666,- an mich bezahlt. Liegt das vielleicht daran das er sich nicht drum gekümmert hat? Ich zitiere: hier mal das er "50 Briefe von Amtsgericht und alle weggeschmissen, blöde Stasimethoden" *soifz*.
Irgendeine Ahnung wie aus 666,- Euro plötzlich fast 3000,- werden? Bin ja total unbeleckt, was solche Sachen angeht.
Grüße
fusel, die langsam den Wert einer Insemination zu schätzen lernt
Re: Ich auch nochmal: Unterhalt
Antwort von GoLLoM am 21.05.2003, 17:54 Uhr
hm.. also bei uns handelt es sich auch um eine Summe der etwa gleichen Höhe, welche mein Freund an die Unterhaltsvorschußkasse zurückzahlen muss. Die Summe wurde innerhalb der letzten 2Jahre an die KM gezahlt. Ist ja auch ok, genauso, wie die das Geld nun von ihm wollen.
Aber mal ne Frage.. Ich les hier immer wieviel ALH eure Exen bekommen.. und wunder mich wie doof!
Meiner kriegt grademal knappe 500€. ...
Und ich erhalte auch bei weitem keine 800-900€ ALG... Hab ich denn echt soooo schlecht verdient?? *ggg*
Naja.. über welchen Zeitraum wird denn nu mit deinem Ex abgerechnet? Vielleicht sollte er sich dann dochmal schnellstmöglich mit der Kindergeldstelle in Verbindung setzen, haben wir auch gemacht und derzeit ruht die Rückzahlung halt weiter, da die Sachbearbeiterin uns auch nit sagen konnte, WOVON wir denn die Rückzahlung und den laufenden KU zahlen sollen.Was ja nicht heisst, dass die Kleine nix kriegt.. Wenns irgendwie machbar ist, bekommt sie auch was... notfalls gibts halt en paar Tage nix zu essen bei uns.. Aber wir sind schliesslich erwachsen und können damit besser umgehen als ein Kind...
GoLLoM, die jetzt wohl doch nicht wirklich helfen konnte und hoffentlich nicht noch mehr verwirrt hat...
@GoLLoM: ALH
Antwort von fusel am 21.05.2003, 19:26 Uhr
Hi,
Unser KV hat im letzten Jahr seiner Berufstätigkeit ca. 3250,- DM netto verdient, Steuerklasse 1. ALH ist glaube ich so ein Prozentsatz von 53% des letzten Nettogehaltes. Vielleicht kann er jetzt noch mehr rausquetschen weil er ein "halbes" Kind auf der LSK hat.
Ich finde es aber manchmal auch erschütternd, erinnere mich dunkel wie ein (arbeitsloser) Bekannte wutschnaubend aus seinem Zimmer schoß und meinte sein Fernseher würde ihn total aufregen, morgen würde er sich einen Plasmafernseher anschaffen. Da ist mir der Kinnladen runtergeklappt. Nunja, wer's hat... /o: - Wenn man z.B. in den Zeiten des New-Economy-Booms, des Medienhypes, des Börsenfiebers etc. 8000,- DM netto hatte, kann man sich auch jetzt noch einen schönen Lenz machen. Ich habe zwar auch soviel rausgehabt wie der KV, aber für das Geld das manche als ALG bzw. ALH bekommen, mußte ich arbeiten gehen. Höhöhö.
Manche Leute bekommen mehr ALG als ein Familienoberhaupt mit (Ehe-)Partner und 2 Kindern mit seinen Händen erarbeiten kann. Da fragt man sich schon, nanü?
Nunja, so ist das System, Arbeitslosengeld ist immerhin eine Versicherungsleistung. Arbeitslosenhilfe hingegen nicht, da darf man sich schon mal wundern, warum dann ein Plasmafernseher her muß...
grüße
fusel
Re: @GoLLoM: ALH
Antwort von Rob am 21.05.2003, 20:02 Uhr
was meines Erachtens zeigt, wie unsinnig die reine Marktwirtschaft und seine Auswirkungen sind. Und wie sehr die Globalisierung den Wert der Arbeit an sich herunterdrückt.
Aber das ist ein anderes Thema...
Gruß, Rob
Es gibt KEINEN Mindestunterhalt.
Antwort von RainerM am 22.05.2003, 8:28 Uhr
Der Unterhalt richtet sich ausschliesslich (!!!) nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Einen Mindestunterhalt gibt es nicht!
Diese 177/254Euro drehen sich ausschliesslich um die Anrechnung des Kindergeldes, nicht aber um die Höhe des Unterhaltes.
Verdient der Unterhaltspflichtige zuwenig (Mangelfall), muss er nur soweit zahlen, wie er kann - d.h. bis zum Selbstbehalt.
Dabei wird dann der halbe Kindergeldbetrag mit einbezogen, also genau entgegengesetzt zum betreuenden Elternteil, dessen halbes Kindergeld nie als Einkommen (Unterhaltsrechtlich) angesehen wird.
cu
Rainer.... nicht aufregen (o:
Antwort von fusel am 22.05.2003, 9:09 Uhr
Hi,
Ich rufe die gute Frau im JA gleich an, mal sehen wie sie auf diese Berechnung kommen. Ich will ihn ja nicht ausbeuten nur die min. 111,- Euro könnte ich schon gebrauchen, mir bringt es ja jetzt nichts wenn er mehr zahlen muß.
Grüße
fusel