Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elvissa am 28.04.2008, 9:57 Uhr

@Elvissa

Schwarzarbeit hat nichts mit Geld zu tun. Wenn du unangemeldet irgendwo arbeitest nimmst du (rein gesetzlich) jemand anderem eine stelle weg.....
Ich hab´s auch nicht erfunden.
Und als Leistungsbezieher bist du verpflichtet jede Form von Tätigkeit VORHER anzumelden, dafür hast du im aller ersten Antrag unterschrieben! Jetzt hast du es dem amt eh mitgeteilt, und die haben dich aufgefordert vorzusprechen - du riskierst eine kürzung der leistungen wenn du nicht hingehst!

 
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