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Geschrieben von nociolla am 24.06.2010, 13:22 Uhr

Düsseldorfertab.

Sagt mal in der Düsseldorfer tab. ist der Unterhalt doch einmal nach Verdienst und am ende nach wie viele Kinder gestaffelt , oder verstehe ich das Falsch ?
Sprich mein Mann muss ab der Geburt seiner neuen Zwillinge nicht mehr für 2 ( an mich ) sondern für 4 Kinder bezahlen ( für 2 an mich und für 2 an seine neue ) was dazuführt das ich weniger bekomme , oder ?
Würde das gerne wissen damit ich dann nachher nicht darstehe mit über 200 Euro weniger Geld und den gleichen Kosten .
Dann muss ich jetzt schon sehen was ich mache . Den es ist jetzt schon alles eng .
Und die ersten Monate muss er ihr ja auch Unterhaltbezahlen da sie ja nicht mehr arbeiten kann .
Eigentlich geht ja Unterhalt der Kinder vor ,aber wie ist das bei Unterhalt für sie im Mütterschutz oder Erziehungsjahr ?
Danke schon mal
Noci

 
8 Antworten:

Re: Düsseldorfertab.

Antwort von Dinchen16012009 am 24.06.2010, 13:40 Uhr

Kindesunterhalt geht immer vor!
Wenn dann nichts für sie übrig bleibt Pech gehabt!

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Re: Düsseldorfertab.

Antwort von marlen80 am 24.06.2010, 15:05 Uhr

warum sollte er für seine neue freundin und den gemeinsamen kindern unterhalt zahlen? er lebt doch mit denen zusammen.

lg
marlen

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Re: Düsseldorfertab.

Antwort von nociolla am 24.06.2010, 15:24 Uhr

Sie wohnt bei ihn aber hat ihre Wohnung noch und ist da auch gemeldet .
Und er wird ihr und den Kindern auch Unterhalt bezahlen , da er dann mir ja weniger bezahlen muss . Und lieber ihr wasbezahlt wie mir und seinen Kindern .

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Re: Düsseldorfertab.

Antwort von Dinchen16012009 am 24.06.2010, 15:29 Uhr

moment!!!
Die Kinde gehen immer vor!Da kann man nix dran drehen!
Egal ob sie zusammen wohnen oder nicht!
Wieviel bekommst Du denn im moment für Deine Kids und wie alt sind sie?
Bekommst Du selber auch noch Unterhalt?

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Re: Düsseldorfertab.

Antwort von nociolla am 24.06.2010, 15:47 Uhr

Meine sind beide 8 halt Zwillinge er zahlt nur 490 ,- für beide nach der alten Düsseldorfertab. Seit Januar müsste er ca.280 ,-mehr bezahlen läuft auch vor Gericht zusammen mit der Scheidung . Und das muss er auch Nachbezahlen den er Verdient genung um mindestens den Mindestunterhalt zu bezahlen . Ich bekomme nichts für mich .

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Re: Düsseldorfertab.

Antwort von Dinchen16012009 am 24.06.2010, 15:53 Uhr

Das Gericht wird das ja dann ausrechnen was Deinen Kindern zusteht und seinen anderen beiden.
Da Deine beiden schon 8 sind, werden sie mehr bekommen wie die anderen beiden das ist klar.
Und wie schon geschrieben, wenn für seine Neue nix übrig bleibt dann ist das halt so!
Egal ob er das will oder nicht.

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Berechnung...

Antwort von desireekk am 24.06.2010, 23:39 Uhr

Hallo

das wird so gerechnet:

Unterhaltsberechtigte sind alle, denen grundsätzlich Unterhalt zusteht.
Also ejtzt dann bald die 4 Kinder und die neue Mama.
= 5 Unterhaltsberechtigte.
Ob für die Neu-Mama tatsächlich am Ende des Lohnes noch Unterhalt übrig bleibt ist erst mal wurscht.

Grundsätzlich ist die Tabelle für ca. 3 Unterhaltsberechtigte ausgelegt.
Beispiel: Bei einem Netto X.XXX,- wird bei 3 Unterhaltsberechtigten eben genau die Zeile festgelegt, in der sein bereinigtes Netto liegt.
So, und dann nach rechts solange rutschen, bis man in der passenden Altersspalte der Kinder angekommen ist.

Sind es weniger Unterhaltsberechtigte: dann rutscht man 0,5 bis 1 Spalte tiefer = höherer Unterhalt.

Sind mehr als 3 Unterhaltsberechtigte da, dann rutscht man eben pro Person mehr, 0,5 bis 1 Spalte nach oben = weniger Unterhalt.

"0,5 bis 1 Spalte" deshalb, weil es hierzu keine ganz klare Rechtssprechung gibt.

Hilft das?

Viel Grüße

Désirée

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natürlich werden die kinder die bei ihm leben mitberechnet

Antwort von marie03 am 25.06.2010, 8:28 Uhr

hallo

für die muss er ja auch aufkommen.
alle vier kinder sind uh-berechtigt!
ich schätze mal das du weniger bekommen wirst,das wirst du ja dann bei der berechnung sehen.

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