Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 25.07.2014, 17:26 Uhr

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Morddrohungen, Beleidungen, Stalken, das geht natürlich gar nicht. Hier Anzeigen formulieren, ggf. Beweise sichern und

Einfach vor der Tür stehen - damit muss man m.E. leben. Denn Du kannst ihm schlichtweg nicht verbieten bei Dir zu klingeln. Du darfst allerdings Deine Klingel ausschalten und/oder ihn nicht rein lassen.

Päckchen schicken halte ich nicht für gefährlich. Auch als Ex-Junkie (und damit Drogenkranker) jetzt in einem Metadonprogramm zu sein, spricht eher für als gegen Deinen Ex.

Auch Anrufe sind zwar lästig, aber wie willst Du es verbieten? Besorg' Dir ein billiges Handy und lass ihn dort anrufen, schalte es nur zu bestimmten, abgesprochenen Zeiten ein und sperre seine Rufnummer auf den anderen Telefonen.

Das Jugendamt hat per se recht. Der Vater hat ein Besuchsrecht. Selbst (Ex-)Strafgefangene haben ein Recht darauf ihre Kinder zu sehen. Noch ist Dein Ex ein "unbescholtener" Bürger.

Mach' Dich beim Jugendamt für einen begleiteten Umgang stark. Verwehre den Umgang nicht, sondern steuere ihn. Wenn Du Dich strikt dagegen wehrst, wird das am Ende Dir schlecht ausgelegt. Wer weiß schon, wie Dein Ex am Tag der Verhandlung drauf ist? Vielleicht lammfromm?

Eine Persönlichkeitsstörung ist ein Krankheitsbild. Bist Du ausgebildet dazu eine solche Diagnose zu stellen? Wenn nein, lass das besser nicht gegenüber dem Jugendamt oder dem Richter fallen. Nenn' es lieber aufbrausend, impulsiv oder cholerisch.

 
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