Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 01.11.2015, 18:25 Uhr

Doch, in dem Fall würde ich es probieren

Es geht doch ums ABR, nicht ums ASR.

Meine Anwältin hat mir damals gesagt, daß ich das "faktische" ABR habe, weil der KV ohne Kinder ausgezogen ist und damit quasi zugestimmt hat, daß die Kinder bei mir bleiben. War bissi komplizierter, aber darauf läuft es hinaus. Das ist ja auch die Begründung, warum man ohne Zustimmung des ebenfalls sorgeberechtigten Mitelternteils einen Ausweis beantragen darf, wenn man nachweist, daß man gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt lebt und der andere Elternteil nicht.

Ich würde mal ganz blöd nachfragen, welchen Nachweis die haben wollen, daß man das ABR hat - und ob die wirklich wollen, daß man das "mal eben" vor Gericht erstreitet. Zumal man das GSR nach neuerer Rechtsprechung ja kaum verweigern kann.

Meines Wissens kann der KV gar kein Erziehungsgeld beantragen, wenn er nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt - insofern gibt es für die AP gar keine Möglichkeit, die 2 Monate zu erhalten: Sie darf nicht, wegen ABR, er darf nicht, wegen Wohnsitz. Das kann ja auch nicht rechtens sein.

 
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