von bleibcoolMama am 23.10.2015, 16:20 Uhr |
Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Hallo,
ich habe bisher nie Probleme mit der Bescheinigung gehabt, weder bei der Schulanmeldung noch bei der Bank.
Nun brauche ich einen Ausweis für meinen Sohn und der Sachbearbeiter liest aus dem Schreiben des Jugendamtes heraus, dass wir als Eltern gemeinsames Sorgerecht haben. Die Formulierung ist ja wirklich sehr mehrdeutig, aber die zuständige Dame beim Jugendamt meinte, dass ein Beamter auf der Passstelle das richtig deuten können müsste. Blöderweise kann er das nicht. Was soll ich tun? Nach dem Vorgesetzten fragen?
Hat hier einer von euch schon mal so einen Fall gehabt?
Was würdet ihr tun?
Liebe Grüße
bcMama
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von mf4 am 23.10.2015, 16:50 Uhr
Nein... es wurde so verstanden, dass ich das ASR habe. Was steht denn da seltsames drin?
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von shinead am 23.10.2015, 16:53 Uhr
Lass' Dir einen Termin mit dem Vorgesetzten von dem Sachbearbeiter geben. Der sollte so eine Negativbescheinigung schon mal gesehen haben.
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von sterntaler82 am 23.10.2015, 16:55 Uhr
Wie steht das den bei dir? Bei meinen steht das kein Eintrag zur gemeinsamen sorge vor liegt?!
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von bleibcoolMama am 23.10.2015, 18:31 Uhr
der Text lautet:
Sehr geehrte Frau bleibcoolMama,
auf Ihr Ersuchen bestätige ich hiermit, dass für Ihr Kind
Junior bcM
keine Sorgeerklärung nach § 1626 a I Nr. 1 BGB registriert wurde und keine Eintragung erfolgt ist, wonach das Familiengericht den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge gem. § 1626 a I Nr. 3 BGB (bzw Art. 224 § 2 III EGBGB in der bis zum 19.05.013 geltenden Fassung) übertragen hat.
Das ist wohl Standard und bisher konnte auch jede zuständige Stelle das richtig deuten obwohl es tatsächlich etwas seltsam formuliert ist.
Also sollte ich wohl den Vorgesetzten verlangen.
Die Dame vom
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von sterntaler82 am 23.10.2015, 18:58 Uhr
Das ding ist eindeutig! Außerdem könnte der Sachbearbeiter ja beim Jugendamt nach fragen. Verlange den Vorgesetzten
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von mf4 am 23.10.2015, 19:07 Uhr
da muss aber jemand ziemlich dumm sein... es steht doch da, es gibt keine SR-Erklärung, heißt ASR bei der KM
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von shinead am 23.10.2015, 22:10 Uhr
Das ist eindeutig formuliert. Hol' den Vorgesetzten dazu.
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von Leena am 24.10.2015, 12:26 Uhr
Eindeutig formuliert - was ist das denn für ein SB bei der "Pass-Behörde", der das nicht lesen kann?!?
Versuch ihm zu erklären, was da steht und was, bitte sehr, in § 1626a I BGB geregelt ist.
Zur Not druck den Gesetzestext aus und bring ihn dem mit...
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von Curly-Cat am 24.10.2015, 15:56 Uhr
Ich mach sowas ja gerne schriftlich...
Sehr netten Brief an die Passstelle, dass es da wohl ein Missverständnis bzgl. der Formulierung gibt und sie sich darum doch bitte direkt ans Jugendamt Soundso zur Aufklärung wenden möchten, damit du dann, wenn Du am Soundsovielten wieder in der Passstelle aufkreuzt, ohne weitere Probleme den Ausweis fürs Kind beantragen kannst.
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von sara31 am 25.10.2015, 7:04 Uhr
Eigentlich brauchst du bei der Pass Beantragung keine negativbescheinigung. Brauchte ich noch nie.
Es reicht aus, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum bei dir gemeldet ist und das kann die Behörde ja einsehen (gib sogar dazu ein Gesetz).
Las dir einen Termin geben und bitte mit dem vorgesetztrm zu sprechen
Re: Danke euch allen für eure Antworten
Antwort von bleibcoolMama am 25.10.2015, 15:14 Uhr
ich bin auf alles vorbereitet. Er kann beim Jugendamt nachfragen, ansonsten gehe ich halt zum Vorgesetzten.
Ich wünsche euch eine schöne Woche.
Liebe Grüße,
bcMama
Re: Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit
Antwort von 32+4 am 26.10.2015, 17:02 Uhr
Beim pass keine probleme..
Aber beim girokonto. Die freundliche dame bei der bank hat ebenfalls aus der bescheinigung herausgelesen, dass der kv das sr hat.
Sollen nun mit dem kv vorbeikommen.ich hab zwar nicht mal den hauch einer ahnung ueber seinen aufenthaltsort..aber gut.
Morgen ist ihr kollege vor ort.dieser kennt die bescheinigung ;-)
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