Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 28.11.2014, 10:32 Uhr

Das sind ja zwei Paar Stiefel

Es ist immer noch leichter, das SR zu verweigern, als es zu entziehen. Zumal, wenn das Kind schon älter ist.

Einem KV, der sich jahrelang einen feuchten Kehricht um das Kind gekümmert hat (kein Umgang, kein Unterhalt, kein Interesse), wird zwar nicht ohne Not das SR entzogen (da hilft die Unterschriftverweigerung - s.o.), aber es wird ihm auch nicht ohne Not erteilt.

Grundsätzlich muß ja begründet werden, warum der Status Quo geändert werden soll.

 
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