Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Terkey235 am 22.12.2015, 21:01 Uhr

bitte antwortet

Julie, klar kann sie das. Aber dann sieht man doch nur, wann sie selbst die Nachrichten weitergeleitet hat und nicht, wann der Ex es ihr geschickt hat, oder?

Oder, liebe AP, hast du deiner Freundin Screenshots geschickt?

Dass sich dein Ex sich mies verhält und sich im Zweifelsfall strafbar macht (Bedrohung, Nötigung, Beleidigung, § 185, § 240, § 241 StGB) ist keine Frage. Ich weise aber darauf hin, dass du dich unter Umständen ebenfalls strafbar machst, wenn du diese Nachrichten an deine Freundin weiterleitest. Du verstößt damit gegen bestimmte Persönlichkeitsrechte, z.B. gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen oder geschriebenen Wortes und auch gegen das Post- und Telekommunikationsgesetz (Artikel 10 im GG). Ich sage das nur, weil er damit etwas gegen dich in der Hand hätte, wenn es vor Gericht gehen sollte. Darum würde ich in Zukunft keine Nachrichten mehr an deine Freundin weiterleiten und zusehen, dass er davon nichts spitz kriegt.

Alles Gute, terkey

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.