Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Mutter66 am 06.03.2011, 13:22 Uhr

Bildungs und Teilhabepaket

Hallo

wünsche euch einen schönen Sonntag...
Hätte da mal eine Frage, wenn die jemand beantragen mag. Meine Freundin, derzeit in eine Klinik, bekommt Hartz 4. Da ich ihr helfe, was alles mit Anträgen usw zu tun hat, wollte ich mich mal informieren...
Muss man dieses Bildungs und Teilhabepaket beim Sachbearbeiter/in beantragen oder gibt es da ne extra Stelle??
Es ist so, dass meine Freundin Essen für die KiTa und Schule bezahlt und würde somit einen Zuschuss natürlich zu Gute kommen.
Wäre für jede Antwort dankbar.


Liebe Grüße
Laila

 
42 Antworten:

Re: Bildungs und Teilhabepaket

Antwort von mf4 am 06.03.2011, 13:28 Uhr

Ich bekomme auch H4, bin noch nicht informiert, was in dem Paket drin ist und wie man dazu kommt. Ist das essen da überhaupt mit drin? Ist mir neu. Zahle für meine beiden auch volles Essen in der Schule.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bildungs und Teilhabepaket

Antwort von mf4 am 06.03.2011, 13:35 Uhr

Ich war noch nicht im Bilde... das fand ich im Netz:

http://www.bmas.de/portal/50748/2011__02__25__regelsatz__bp__bundesrat.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wo und wie beantragt man das Paket?

Antwort von mf4 am 06.03.2011, 14:57 Uhr

Ich konnte keine eindeutige Antwort im Netz finden.
Gibts ein Formular?
Wenn ja wo?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bildungs und Teilhabepaket

Antwort von susafi am 06.03.2011, 15:46 Uhr

"Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag."

ähm... ich bezahle schon jetzt nur 0,85 € für Mittagessen in Kita und Schule... Eigenanteil von 1 €

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo und wie beantragt man das Paket?

Antwort von susafi am 06.03.2011, 15:48 Uhr

das wird wieder Formlos bei der ARGE... ähm JOBCENTER zu beantragen sein...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bildungs und Teilhabepaket

Antwort von susafi am 06.03.2011, 15:50 Uhr

"Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro ¿ insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet."

wie darf ich mir das vorstellen? Stelle ich für jeden Tag da einen Antrag, wenn die ins Theater gehen oder Wandertag haben? Die Regelung erst 70 dann 30 finde ich auch bescheuert... die 100 € reichen Anfang des Schuljahres nicht mal... dann nur noch 70 €

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bildungs und Teilhabepaket

Antwort von mf4 am 06.03.2011, 15:58 Uhr

Ich bezahle pro Essen über 2€ und das wäre für 2 Kinder schon ne menge Ersparnis.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: blöd

Antwort von HellsinkiLove am 06.03.2011, 16:35 Uhr

find ich die nachhilfe reglung..da wird nur geholfen wenn das kind kurz vorm sitzenbleiben ist.

meine muss regelmässig mathe nachhilfe bekommen um ihre 4 zu halten...auch damit das sie nicht wieder völlig den anschluss verliert und völligst down ist und ihre angst vor den arbeiten hinbekommt.
aber den zuschuss bekomm ich ned weil sie selbst mit einer 5 ned sitzen-bleib-gefährdet ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: blöd

Antwort von susafi am 06.03.2011, 16:37 Uhr

echt? na dann brauch ich das gar nicht zu versuchen... meine hätte das dringend nötig... aber wenn ich schon lese, wenn es von der Schule keine Nachhilfeangebote gibt... na klar... die gibt es, aber halt nicht für mein Kind, weil sie keine nachgewiesene Dyskalkulie hat... *menno aber auch*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: blöd

Antwort von HellsinkiLove am 06.03.2011, 16:45 Uhr

ich werds auch ned beantragen.
bei uns gibt es zwar null angebote von der schule und ich hab mir selber eine nachhilfe gesucht...aber wie geschrieben..selbst wenn sie ne 5 auf dem zeugnis hat würde sie ja ned sitzenbleiben...wie es ihr aber dabei geht und das sie jetzt fast 2 jahre hart gearbeitet hat den anschluss an mathe zubekommen interesiert ja dann leider nicht...dann muss ich die nächsten 3 jahre halt weiterhin selber bezahlen.

essen gibt es bei uns an der schule nicht
ausflüge sind mega selten
klassenreise gab es in den 9 jahren noch keine
fahrtkosten sind im regelsatz drin

bleibt nur der verein...da hab ich halt diese 10 euro beantragt.
obwohl die kosten weitaus höher sind.

aber was solls.bisher hab ich das alleine gewuppt bekommen...also stört das auch ned weiter

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bildungs und Teilhabepaket

Antwort von susafi am 06.03.2011, 16:50 Uhr

ach bin wieder etwas verdreht heute... ich bekomme bisher 0,85 € pro Essen erstattet... bezahle also etwas über einen € selber... wie das dann jetzt funktioniert weiß ich allerdings auch nicht... weil bei uns das Essen über einen speziellen Pass abgerechnet wurde...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: blöd

Antwort von susafi am 06.03.2011, 16:55 Uhr

das Bildungspaket ist echt für´n A... ähm Popo... bei uns werden Schülerkarten von der Stadt gestellt... wenn die Schule weit genug weg ist... der Rest muss sich selber finanzieren und sind damit wahrscheinlich im Regelsatz drinne... totale verarsche...

wenn die bei keiner 5 Nachhilfe fördern... wozu dann dieses tolle Paket?

10 € für Sport und andere Angebote, sind ein Witz, weil alles viel teurer ist und selbstfinanziert werden müsste...

Mittagessen wird bei uns schon zum größten Teil übernommen

das die 100 € geteilt werden, finde ich auch nicht Hilfreich...

und mehr tolles gibt es ja nicht...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: blöd

Antwort von HellsinkiLove am 06.03.2011, 16:59 Uhr

ich hab mich eh nicht auf so ein paket verlassen.
wir wuppen das schon lange so alleine und gut ist.

mich nervt es schon eh wieder mal von denen abhängig zu sein und jede mieterhöhung wieder zubeantragen damit die wieder ein jahr brauchen bis ich den richtigen bescheid habe.
zu zeit berät man immer noch wie man meinen bescheid von vor 15 monaten berechent nachdem sie es geschafft haben den 6!!! x falsch auszustellen weil sie ständig meinen lohn falsch berechnet hatten....

ich lass alles so wies ist und dann ist ruhe im karton.weder die 5 euro noch das komische paket bringen jemanden wirklich was.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@hellsinkilove: Wenn Dir die 5,- € nichts bringen...

Antwort von Ralph am 06.03.2011, 19:22 Uhr

... darf ich Dir dann meine Kontonummer nennen, wohin Du die 5,- € dann überweist? Macht im Jahr immerhin 60,- €, da kann ich prima von Essen gehen. Wenn Du dann auch noch die Erhöhung der Kinder dazu überweist, fände ich das phantastisch (denn da ja die Regelsätze sich prozentual an den Regelsätzen für Alleinstehende orientieren, erhöhen sich deren Regelsätze ja wohl auch...).
Falls noch jemand mir seine nicht benötigten 5,- € überweisen möchte... immer her damit.

5,- € sind immerhin eine Erhöhung um 1,4%, bezogen auf den Wert für Alleinstehende (359,- €), ein Wert, an den so manche Branche jahrelang trotz Arbeitskampf nicht heran kam, z.B. der Öffentliche Dienst!!

Ich kriege regelmäßig das Ko..., wenn ich ausrechne, was so über den SGB II-Tresen geht, netto wohlgemerkt!!!, und wenn dann immer noch gejammert wird, daß das vorne und hinten nicht reichen soll.
Ich frage mich, wie Familien das dann schaffen, die 150,- € drüber liegen und dafür aber alles selbst begleichen müssen, von Klassenreisen aller Kinder über Fahrtkosten bis hin zu Heiz- und Betriebskostenabrechnungen etc.pp



Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Über das Teilhabe- und Bildungspaket kann es doch noch gar nichts geben...

Antwort von Ralph am 06.03.2011, 19:32 Uhr

1. haben die Politiker schlußendlich noch gar nichts beschlossen. Das Ganze hängt immer noch in der Beratung zum Feinschliff.

2. Das Gesetz muß noch durch den Bundestag und Bundesrat UND, last but not least, vom Bundespräsidenten unterschrieben UND im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Erst DANN ist ein Gesetz gültig.

3. Man ist sich noch nicht so ganz einig, wer was bearbeiten soll. In Hamburg ist derzeit angedacht, daß Tagesausflüge vom Grundsicherungs- und Sozialamt bearbeitet werden, evtl. auch noch mehr, der Rest bei der Arge. Ganz abgesehen davon, daß keiner weiß, wer diese Mehrarbeit leisten soll, zumal gerade frisch wieder Personal eingespart wurde. Prima!

4. Gibt es noch keine "Fachlichen Weisungen", also keine konkreten Zahlen und Handlungsanweisungen.

Fazit: Entscheidung z.B. UNSERES Teamleiters vom Mittwoch dieser Woche: Solange diese "Fachliche Weisung" unserer Fachbehörde nicht vorliegt, passiert gar nüscht! Wie auch? OHNE Gesetz und OHNE "Fachliche Weisung" keine Verwaltungshandeln und schon gar nicht einigermaßen EINHEITLICHES Verwaltungshandeln.

Die Leute in den Ämtern wissen haargenau genausowenig wie Ihr, und das was alle wissen, weiß man aus der Tagespresse.

LG
Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke Ralph, kann das ganze Gejammere auch nicht mehr hören (owT)

Antwort von Ceca2 am 06.03.2011, 19:46 Uhr

owT

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Über das Teilhabe- und Bildungspaket kann es doch noch gar nichts geben...

Antwort von susafi am 06.03.2011, 19:50 Uhr

oh Gott wie peinlich... haben wir es doch tatsächlich gewagt öffentlich darüber nachzudenken

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sei doch froh... das du keinen Grund hast zu jammern...

Antwort von susafi am 06.03.2011, 19:52 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich stimm dem mal zu

Antwort von engelchen_lpz am 06.03.2011, 19:57 Uhr

ich sehs bei mir auf arbeit auch jeden Tag, Menschen die wirklich jeden Cent zweimal rumdrehen, aber arbeiten gehen ... und die, die vom amt 1400 und mehr überwiesen bekommen und trotzdem jeden Tag anrufen wann denn das Geld bei uns rausgeht...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: äääähhhhhhhhhhhhhh Ralph

Antwort von HellsinkiLove am 06.03.2011, 20:17 Uhr

nummero 1 hab ich ned gejammert..lesen hilft..ich sagte das ich das vorher schon gewuppt habe ,alle kosten von dem geld auch schon vorher bestritten habe und das geld ned wirklich brauche...

nummero 2 warum sollte ich dir das geben?...ich hätte auch drauf verzichtet wenns sinnvoller eingesetzt worden wäre

nummero 3 habe ich ein kind und das bekommt keine erhöhung...der regelsatz bleibt bei kindern gleich...ist aber auch bekannt

nummero 4 wenn du kein ALG 2 brauchst freu dich deines lebens...ich bin davon auch ned begeistert muss aber leider (wieder ) davon leben...sorry das ich mich jahrzehntelang mit fast 60 std die woche krummbucklig geschuftet habe und nun leider darauf angewiesen bin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@hellsinkilove: Deine eigenen Worte, "ned" meine...

Antwort von Ralph am 06.03.2011, 20:54 Uhr

"weder die 5 euro noch das komische paket bringen jemanden wirklich was."

Dir bringen die 5,- € also auch nichts, dann kannst Du sie mir geben, denn ich führe sie wenigstens einer sinnvollen Verwendung zu.

Es geht hier "ned" darum, ob ich froh sein soll, kein ALG II zu beziehen, das ist kein Argument, weshalb ich das einfach übergehe, es geht darum, daß wir längst in einer Höhe der Hilfe angelangt sind, die eben "ned" mehr plausibel zu erklären ist. Berufspolitiker haben damit natürlich kein Problem. Wir brauchen uns wirklich "ned" mehr zu wundern, wenn zwischen Steuerzahler auf der einen, Politiker auf der nächsten und Bezieher von ALG II auf der letzten Seite immer breitere und tiefere Gräben entstehen.

Die Ansprüche an den Staat als Subventionierer sind seit geraumer Zeit eindeutig zu hoch geworden. Und wenn dann 1,4 % Erhöhung noch abgetan werden, ist das m.E. entlarvend und ein Schlag ins Gesicht für viele Steuerzahler, die genau diese Erhöhung finanzieren, aber keine 1,4 % Lohnerhöhung haben, oder gar Nullrunden schieben.

Mir ist eine Gesetzesänderung "ned" bekannt, wonach die Prozentsätze von Familienangehörigen eingefroren sind. Dazu müßten grarvierende weitere Änderungen vorgenommen werden. Es wurde ja auch in der Vergangenheit "ned" jeder einzelne Regelsatz durchgehechelt, sondern es wurde die Erhöhung der Regelsätze um 2,- €, 4,- und das letzte Mal um 8,- € für den Alleinstehenden vermeldet. Alles anderen Regelsätze errechnent sich aus dem Gesetz.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was meinst Du denn damit, Susafi?

Antwort von Ralph am 06.03.2011, 20:59 Uhr

Ich habe lediglich versucht zu erklären, weshalb es derzeit nach aktueller Lage noch keinen Sinn macht, nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu googeln. Alles was man dazu finden kann, ist noch Kaffeesatzleserei, insbesondere, was das konkrete Procedere angeht, also was man wo und wann beantragen muß oder kann.

Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von Dreierbande am 06.03.2011, 21:21 Uhr

Die Regelsätze der Kinder bleiben so wie sie sind - wurde mir mitgeteilt erstens von meiner Arge und auch von der BMAS (nachdem ich meine Frage dorthin gemailt habe).

Und wenn Familien, die übern Hartz4-Satz liegen mit Zahlungen für Klassenfahrten oder Nebenkostennnachzahlung in dem Monat unterhalb des Hartz4-Satz geraten, können diese für den Monat ebenfalls Hartz4 beantragen.

Und ja, ich verstehe es nicht, daß bei Kindern nicht erhöht wird, meine beiden Großen essen z.B. mehr im Monat als ich, für mich als Erwachsene ist aber komischerweise im Regelsatz mehr anteilig für Nahrungsmittel enthalten.

Wie da rangegangen wurde an den Kinderregelsatz ist mehr als dilletantisch. Gut, da können die SB der Argen natürlich nichts dafür, aber sie müssen den Zorn der Leute ertragen - da würd ich, wenn ich SB wär, eine Gefahrenzulage verlangen.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

bei uns schon

Antwort von Dreierbande am 06.03.2011, 21:29 Uhr

Auf der Homepage unserer Arge steht seit Tagen ein Formular zum Download mit den Worten:

Bundesrat und Bundestag haben neben der Anhebung der Regelsätze auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche beschlossen.

Diese Leistungen können diejenigen beantragen, die
Arbeitslosengeld II
Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe
Kinderzuschlag
Wohngeld
beziehen.

Anträge können ab sofort beim Jobcenter Osnabrück oder beim Fachbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Osnabrück gestellt werden.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder der Kindertageseinrichtung, Ergänzende Lernförderung, Aufwendungen für eintägige Ausflüge der Schule beziehungsweise der Kindertageseinrichtung und für mehrtägige Klassenfahrten, Erstattung von maximal 10 Euro monatlich zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, Schülerbeförderung.

Entsprechende Nachweise sind dem jeweiligen Antrag beizufügen.

darunter dann das PDF mit dem Formular.

Auf der Homepage unserer Stadt ist das ganze ganz oben dick und fett verlinkt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das warten wir am besten erst einmal ab...

Antwort von Ralph am 06.03.2011, 21:34 Uhr

Derzeit liegen die %-Werte nach wie vor bei 90, 80, 70 und 60%. Die Arge kann aus besagten Gründen keine verläßliche Auskunft geben (ich stütze meine Annahme auch nur aus Vermutungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit), und das Minsiterium von Uschi halte ich auch für keine verläßliche Quelle, auch wenn diese Behörde zuständig ist.

Das ist unbefriedigend für alle Beteiligten, da gebe ich Dir recht.

Viele Grüße
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das warten wir am besten erst einmal ab...

Antwort von Dreierbande am 06.03.2011, 21:37 Uhr

Ok, da stimm ich dir zu, daß das Uschi-Ministerium keine verläßliche Quelle ist ^^ das Argument spricht für sich

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @hellsinkilove: Deine eigenen Worte, "ned" meine...

Antwort von HellsinkiLove am 06.03.2011, 21:40 Uhr

tja und soviel dazu das das alles noch nicht durch ist ralph

und ich werde dir sicher nicht dein luxusessen bezahlen...mit sinnvoll einsetzen versteh ich was andres drunter...wenn sie diese 60 euro pro person jährlich genommen hätten und es irgendeiner einrichtung für kinder gegeben hätten,hätte es mehr sinn gemacht...das meine ich damit und nicht das du dir deinen bauch vollschlagen kannst und der meinung bist das das ne sinnvolle sache ist.

wie ich das so rauslese bist du wohl dort beschäftigt (arge oder was weiss ich)..dann muss ich dir mal ehrlich sagen das deine einstellung ALG2 beziehern gegenüber ganz schön überheblich und sehr voreigenommen ist.
sei froh...das sichert dir deinen arbeitsplatz...und nur mal am rande.ich hab selber im sozialamt gesessen und dort gearbeitet.mir taten die menschen eher leid die da angebettelt kamen.
klar gibt es auch schwarze schafe...aber nicht jeder der auf dieses geld angewiesen ist,ist glücklich über die situation.
vielleicht solltest du das auch mal berücksichtigen.

und dein albernes wiederholen von meinem "ned" ist ebenfalls sowas..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sind wir doch mal ehrlich...

Antwort von susafi am 06.03.2011, 22:00 Uhr

was sollen 5 € mehr im Monat bringen? Für die Raucher ne Packung Zigaretten? Also pro Person gesehen ist es echt ein Witz... und wenn es 60 € im Jahr sind, ok, das hört sich mehr an... aber es wird doch für den Moment gebraucht, für den Monat und nicht gespart...

aber ich sehe natürlich auch das es bei der Masse der Leute für die Steuerzahler wieder Unmengen sind... so ist es nicht...

wegen mir hätte es keine Erhöhung geben müssen... aber über ein Kinderfreundlicheres Paket, gerade was Nachhilfe und Vereine angeht, hätte ich mich gefreut...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@dreierbande...

Antwort von Ralph am 06.03.2011, 22:30 Uhr

Also auf der von Dir zitierten Seite steht Regelsätze, das würde für meine These sprechen, daß auch die damit verknüpften weiteren Regelsätze angehoben werden.

Allerdings, auch wenn Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen haben, fehlen noch die anderen Schritte, bis das gesetz gültig ist.
Das Formular habe ich mir angesehen, es ist einfach und sicherlich zweckdienlich, der Adressat ist allerdings sehr vage gehalten und bestätigt mich in der Vermutung, daß auch bei Euch organisatorisch noch nichts gebacken ist. Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger sollen ja auch anspruchsberechtigt sein. Die einen beziehen ihr Geld bei einer Unterabteilung der Bundesagentur für Arbeit (Familienkassen), die anderen bei der Kommune, die Dritten (SGB II) in den Jobcentern.

Ich sage schon mal ultralange Bearbeitungszeiten voraus, da das noch gar nicht geklärt ist.

Abgesehen davon, daß das Bundespräsidialamt schon angekündigt hat, das Gesetz auf die Verfassungsmäßigkeit sehr genau prüfen zu wollen. Die "Linken" stehen ja schon Gewehr bei Fuß für einen weiteren Gang nach Karlsruhe...

Lassen wir uns überraschen, vielleicht hat ja jemandem in Berlin noch die zündende Idee.

LG
Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@hellsinkilove:

Antwort von Ralph am 06.03.2011, 22:47 Uhr

Sozialromantiker hatten und haben im Sozialamt nichts zu suchen, auch keine Gutmenschen, sondern Leute, die mit Sach- und Menschenkenntnis an den Einzelfall herangehen und letztlich vernünftihe Hilfe bewerkstelligen. Du fandest, daß die Leute "angebettelt" kamen? Dann warst Du im Sozialamt als SBin wirklich fehl am Platze. Es waren und sind mündige Bürger, die einen Antrag stellen, der nach bestem Wissen und Gewissen zu bearbeiten ist. Das kann Bewilligung oder Ablehnung heißen. Leid taten mir einige Menschen auch, ja. Das bedeutet aber nicht, daß ich mit dem Bauchladen als "Billiger Jakob" auftrete nach dem Motto "Was hätten's denn noch gern??"

Zu BSHG-Zeiten hatte man, zumindest in Hamburg, einen sehr großen Ermessenspielraum. Mit einer guten Begründung konnte theoretisch alles bewilligt werden. Leider hat das SGB II diesen großen Ermessensspielraum weitgehend einkassiert. Mit breitem Kreuz, Berufserfahrung und einem mutig niedergeschriebenem Vermerk geht auch heute noch das eine oder andere, aber eben nicht mehr im alten Rahmen.

Meine Einstellung gegenüber ALG2-Empfängern ist weder überheblich, noch voreingenommen, sondern vor allem ehrlich. Man kann Fakten und Zahlen nicht wegdiskutieren, da kommen dann halt auch mal unangenehme Wahrheiten heraus.
Und keine Angst, der weitaus größte Teil meiner Klientel kommt mit mir gut zurecht und ich mit ihnen.

Von daher nichts für ungut
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @hellsinkilove:

Antwort von HellsinkiLove am 07.03.2011, 7:02 Uhr

na bloss gut das du nicht zu entscheiden hast ob ich dort am richtigen platz war oder nicht.
ein gewisses maß an einfühlsamkeit gehört nämlich auch dazu..und mit einem "bauchladen" wie du so schön sagst bin ich auch nicht rumgelaufen.
auch ich hab mich an vorschriften gehalten.
aber meine einstellung den leuten gegenüber war eine andere..nämlich ein einfühlendere.
das vermiss ich ständig an deinen aussagen hier...
diese art von SB gibt es bei uns zur genüge und diese art macht es hier auch verdammt schwer...mann wird nämlich gerne über einen kamm geschert mit allen.und das passt eben halt nicht immer.

aber egal...ich bin froh das meine SB anders ist.
DIE hat nämlich mal auf der andern seite des tisches gesessen und weiss wie sich das anfühlt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von Dreierbande am 07.03.2011, 7:24 Uhr

Die "Hartzis" stellen den Antrag im dritten und vierten Stock, die Wohngeld- und Kinderzuschlagempfänger stellen den Antrag im ersten und zweiten Stock (alles je nach Buchstabe) von Stadthaus 2, wenn der Antrag verkehrt landet, wird er weitergereicht, man kann ihn aber auch unten abgeben bei der Info, die sammeln die und reichen die dann abends richtig ein.
Mein SB von letztem Jahr riet mir, ich sollte das noch im Dezember für ab Januar beantragen, dann hats ne rückwirkende Wirkung und es gehen keine Ansprüche verloren, da gabs zwar das Antragsformular noch nicht, aber das konnte man auch formlos machen. Die formlosen Anträge von Dezember für ab Januar werden jetzt zuerst bearbeitet und dann die andern, diese Info hab ich bekommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Keine Erhöhung des Kinderregelsatzes

Antwort von Dreierbande am 07.03.2011, 7:27 Uhr

Diese Info hat meine Freundin schriftlich bekommen von ihrem Landkreis:

Ab dem 1.Januar 2011 gelten
364 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte
328 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und
291 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.

Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet werden. Zum 1. Januar 2012 wird der Regelsatz um weitere drei Euro auf 367 Euro erhöht.

Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld. 2011 erhalten sie:
287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und
215 Euro für Kinder unter 6 Jahren.

Kinder und Jugendliche haben zusätzlich einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung bei Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Dies wird über ein neues Bildungspaket finanziert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das ist doch relativ sinnlos, oder?

Antwort von +emfut+ am 07.03.2011, 7:45 Uhr

Wie soll ich etwas beantragen, was es noch gar nicht gibt?

Wie soll ich zum Beispiel Nachhilfe für die Kinder beantragen, wenn noch gar nicht klar ist, wie die aussieht und unter welche Bedingungen die genehmigt wird? Reicht es, wenn ich Zeugnisse vorlege (was im Dezember ziemlich sinnbefreit ist, da das letzte Zeugnis dann mindestens 6 Monate alt ist)? Oder besser die letzten Klassenarbeiten? Muß eine 6 drinstehen? Oder reicht eine 5? Vielleicht auch eine 4? Oder brauche ich doch eine Bestätigung der Schule, daß das Kind Nachhilfe braucht? Wie muß die aussehen? Reicht es, wenn die Schule schreibt: "Das Kind braucht Nachhilfe!"? Oder sollte eine Begründung drinstehen? Reicht es, wenn das Kind abzustürzen droht? Oder muß es schon abgestürzt sein?

Wenn man das mal auf alle potentiellen - aber noch nicht näher definierten - Leistungen aufdröselt, dann läuft alles auf einen Antrag mit einem Satz hinaus: "Ich beantrage alle mir zustehenden Leistungen. Bitte teilen Sie mir mit, welche Nachweise beizubringen sind." - Und das spare ich mir, weil das sowieso so sein wird: Sobald klar ist, welche Leistungen unter welchen Bedingungen mit welchen Nachweisen geleistet werden, werde ich sie beantragen, und dann werden sie auch rückwirkend genehmigt werden.

Hier in München - und ich weiß, daß das auch in anderen Gemeinden so ist - wird es zum Beispiel richtig lustig mit diesen Beiträgen zum Sportverein: Es ist derzeit schon so, daß man sich als H4-Empfänger vom Vereinsbeitrag befreien lassen kann, wenn der Verein öffentlich gefördert wird. Das wurde mit dem Förderbeitrag von der Stadt ausgeglichen. Jetzt stellt sich die Frage, wie das in Zukunft funktioniert: Läuft die Befreiung weiterhin über den Verein, aber der Ausgleich kommt von der ARGE statt vom der Stadt? Oder beantragt das der H4-Ampfänger in Zukunft bei der ARGE, bekommt das Geld aufs Konto und reicht es an den Verein weiter?

Das gleiche mit der Reduzierung des Essensbeitrags: Als H4-Empfänger bekomme ich derzeit schon eine Reduzierung um die Hälfte. Das beantrage ich beim Schulamt, denn die machen die Abrechnung der Hort-/KiGagebühren, und das Essensgeld wird damit verrechnet. Wird das weiterhin über das Schulamt verrechnet und ich zahle einfach noch weniger und das Schulamt rechnet das direkt mit der ARGE ab? Oder brauche ich eine Bestätigung vom Schulamt über die Kosten und hole mir das Geld von der ARGE? Und wieviel hole ich mir von der ARGE? Die Differenz zwischen dem, was ich derzeit zahle, und dem einen Euro, den ich weiterhin zahlen muß? Oder zahle ich in Zukunft den kompletten Beitrag und bekomme diese Differenz von der ARGE?

Nachhilfe wird hier unter bestimmten Umständen vom JA gezahlt - auch für Nicht-H4-Empfänger (Legasthenie, Dyskalkulie). Werden diese Umstände von den Zuschüssen der ARGE ausgenommen? Muß man dann nachweisen, daß der Nachhilfebedarf nicht in eine Kategorie fällt, die das JA zahlen müßte? Denn vor den ARGE-Leistungen muß man ja eigentlich alle anderen Leistungen ausschöpfen.

Meine Anwältin und ich vermuten, daß es bis zum Sommer dauern wird, bis diese Details fertig ausgearbeitet sind - und vorher gibt es dann eh nichts. Da kann ich Luft-Anträge schreiben, bis mir das Papier ausgeht.....

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von Dreierbande am 07.03.2011, 8:10 Uhr

Sinnlos find ich das nicht, denn die Ausgaben bekommt man ja rückerstattet ab 1.1.2011, wenn man sie vorher beantragt hat, es gab dafür extra ein Formular, was auch auf der Seite www.arbeitsagentur.de hinterlegt war, welches man dafür verwenden konnte, um seine Ansprüche zu sichern, oder man konnte es formlos machen, in so einigen Städten kommen jetzt gerade eigene Formulare raus, weils wohl überall verschieden ist, wie sich das mit den Wohngeld- und Kinderzuschlagempfängern verhält (also, wo die das beantragen müssen). Im meinem Antrag mußte ich schon genau reinschreiben, um was es geht und die Nachweise darüber dazulegen , auf diese Weise bekomme ich das rückwirkend ab 1.1.2011 erstattet und nicht erst ab 1.3. oder später.

Legasthenie und Dyskalkulie-Training hat (zumindest hier) rein gar nichts mit Nachhilfe zu tun, sondern fällt unter Eingliederungs"maßnahme" bei drohender seelischer Behinderung, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, das wirds auch in Zukunft nicht über die Arge geben, weils nicht ins SGB2 fällt.
Für die Nachhilfe benötigt man entweder das Schreiben der Schule, wo drin steht, daß die Versetzung gefährdet ist oder eine Stellungnahme des jeweiligen Lehrers, daß er die Nachhilfe für unumgänglich hält aus welchen Gründen auch immer .

Essensbeiträge laufen ab 1.1.2011 rückwirkend über die Arge bei uns, das wird intern verrechnet, der eigene Kostenanteil wird weiter von der Stadtkasse eingezogen.

Wenn man eh von Vereinsbeiträgen befreit ist, braucht man keine Zuschüsse zu beantragen, einige Vereine ziehen jetzt aber ihre Beiträge an in nächster Zeit. Aber lange nicht alle Vereine haben überhaupt "Hartz4-Angebote", der Musikunterricht meines Jüngsten kostet für alle Kinder 10 Euro/ Monat, egal welches Einkommen man hat. Der Sportverein über den der Rehasport meines anderen Sohnes läuft will monatlich 12 Euro von mir, die ärztliche Betreuung wiederum läuft über die Krankenkasse.Und die Theatergruppe meiner Tochter kostet mich 15 Euro im Monat, insgesamt 37 Euro monatlich, mit meinem Antrag im Dezember krieg ich nun normalerweise je bezahlten Monat 30 Euro zurück - dafür hat sich das schon gelohnt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Und in Müchen läuft da so:

Antwort von Dreierbande am 07.03.2011, 8:14 Uhr

http://www.muenchen.de/Rathaus/aktuelles/476559/Leistungen_aus_dem_Bildungs__und_Teilhabepaket_.html

...Die Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, werden umgehend mit einem Anschreiben über ihre Rechtsansprüche informiert. Die notwendigen Antragsformulare werden dem Anschreiben beiliegen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von +emfut+ am 07.03.2011, 8:19 Uhr

Die MÜSSEN das auch für die rückwirkend bezahlen, die es erst dann beantragen, wenn es Regelungen zur Beantragung gibt. Man muß nichts prophylaktisch beantragen.

WELCHE Nachweise hast Du überhaupt beigelegt? Und woher wußtest Du, welche Nachweise Du beilegen mußtest? Was machst Du, wenn die jetzt nicht reichen und mehr/andere Nachweise verlangt werden?

Ach ja, noch ein Punkt:
Gibt es "Obergrenzen"? Und wie liegen die? In München ist Nachhilfe teurer als in Berlin - aber sicher werden die Ämter keine Mondpreise bezahlen wollen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und in Müchen läuft da so:

Antwort von +emfut+ am 07.03.2011, 8:20 Uhr

Ja, WIRD!!" ZUKUNFT!!!!

Wir WERDEN informiert, SOBALD die Regelungen detailliert sind. Sind sie aber nicht. Deswegen noch keine Info. Und wir werden das Geld trotzdem rückwirkend bekommen, wenn es uns zusteht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@hellsinkilove: Ähhm... Du hast von "angebettelt kamen" geschrieben, nicht ich...

Antwort von Ralph am 07.03.2011, 8:46 Uhr

Es war Deine freie Einschätzung und gleichzeitig eine BEWERTUNG (!!!) dieser Menschen, die seinerzeit zu Dir kamen. Was willst Du also? Ich habe das noch nie so bezeichnet und auch noch nie so empfunden. Eine solche Ausdruckweise ist in meinen Augen ziemlich herabwürdigend, aber das scheinst Du nicht zu bemerken.

Und DU hast geschrieben, daß Du früher einmal im Sozialamt tätig warst und Dir die Menschen leid taten, nicht ich. Und daraus resultiert MEINE Meinung, daß Du da dann wohl fehl am Platze warst, denn selbst als solche empfundene "Bettler" aus oder mit Mitleid zu helfen, das ist eine denkbar ungünstige Voraussetzung für eine Tätigkeit im Sozialamt oder heute in einer Arge.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Gesetzestext SGB II, Fassung gültig ab 01.01.2011...

Antwort von Ralph am 07.03.2011, 9:12 Uhr

§ 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunter-halts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Kör-perpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung anfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehun-gen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

(2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Per-sonen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 359 Euro. Die Re-gelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Re-gelleistung nach Satz 1.
(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Perso-nen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollen-dung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regel-leistung.

(3) Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Ab-satz 2.

(4) Die Regelleistung nach Absatz 2 Satz 1 wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundert-satz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. 2Für die Neubemessung der Regelleistung findet § 28 Abs. 3 Satz 5 des Zwölften Buches entsprechende Anwen-dung. 3Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjah-res die Höhe der Regelleistung nach Absatz 2, die für die folgenden zwölf Monate maßgebend ist, im Bundes-gesetzblatt bekannt. Bei der Anpassung nach Satz 1 sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden.


§ 28 Sozialgeld

(1) Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit er-werbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. 2Das Sozialgeld umfasst die sich aus § 19 Satz 1 ergebenden Leistungen. 3Hierbei gelten er-gänzend folgende Maßgaben:

1. Die Regelleistung beträgt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert und im 15. Le-bensjahr 80 vom Hundert der nach § 20 Absatz 2 Satz 14 maßgebenden Regelleistung;

... "

Die 70% für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind nur in den "Fachlichen Hinweisen", nicht im Gesetz, kodifiziert.

Aber: Das ist der FÜR MICH AKTUELL GÜLTIGE Gesetzestext, wie er jetzt, 07.03.2011 um 9.12 Uhr im Intranet der Bundesagentur für Arbeit steht und für alle Jobcenter (Ex-Argen) in Deutschland Gültigkeit besitzt und somit bindend ist!

Woher Landkreise oder Gemeinden ihre Erkenntnisse haben, weiß ich nicht. Wie das SGB II dann wirklich aussieht, weiß ich auch nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß aufgrund der Diskussionen Erwachsene eine Regelsatzerhöhung erhalten, Kinder und Jugendliche aber auf den gegenwärtigen Status Quo festgenagelt werden (können). Gleichbehandlung? Verfassungsmäßigkeit?

Ich gehe davon aus, daß § 20 Abs.4 SGB II (s. oben!) nicht geändert wird, d.h. die regelmäßige Anpassung der Regelsätze dürfte noch hinzukommen.

Wie gesagt, abwarten. Auch wenn Du noch so viele Homepages verlinkst, sie stehen nicht in Einklang mit derzeit gültigem Recht und sind für mich deshalb vorschnelle Schüsse aus der Hüfte. Zwar gut, sogar sehr gut gemeint von den Gemeinden, aber kontraproduktiv, da en detail einfach noch ungelegte Eier!

LG
Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @hellsinkilove: Ähhm... Du hast von "angebettelt kamen" geschrieben, nicht ich...

Antwort von HellsinkiLove am 07.03.2011, 9:46 Uhr

ja klar...sicher.
du hast mal wieder (un) recht und ich meine ruhe..

viel spass noch und hoffentlich must du nie in deinem leben mal die seite wechseln.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hat er doch auch schon, irgendwie

Antwort von +emfut+ am 07.03.2011, 10:18 Uhr

Zumindest hat er diversen Leute, die ich persönlich kenne - auch mir - schon geholfen, die ihnen zustehenden Leistungen zu bekommen. Da stand er quasi "an meiner Seite" auf der anderen Seite des Schreibtisches.

Tatsache ist: Ich will von meinem SB kein Mitleid, ich will (kompetente) Hilfe. Zum einen aus rein praktischen Gründen - von Mitleid kann ich mir nichts kaufen. Zum anderen kommuniziere ich auch mit meinem SB bei der ARGE gerne auf Augenhöhe, und Mitleid schließt Augenhöhe aus, Mitleid kommt immer von oben nach unten.

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.