Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von groschi am 30.09.2010, 22:25 Uhr

betreuungsunterhalt

da fragte ich gestern noch sentimental, ob der kv an den heutigen geburtstag des wbb denkt und schwuuups...hab ich post von der arge /seiner anwältin im briefkasten.
die arge hatte in meinem namen und hinter meinem rücken betreuungsunterhalt für mich beantragt. der erste brief der anwältin war schon nett: vor geburt war die KM vollzeit tätig.wann beabsichtigt die kindesmutter,den mutterschaftsurlaub zu beenden?
so, nachdem ich alle papiere abgeschickt habe, fordert die gute frau mich nun auf, sämtliche gehaltsabrechnungen von 2005-2008 einzureichen; den verkaufswert und sowohl die gesamt-qm-zahl als auch die von mir bewohnte fläche mitzuteilen.
1. nennt mich aktenschlampe, aber ich habe nicht mehr alle abrechnungen. das, was ich habe, hab ich eingereicht. aber eine aufstellung der letzten arbeitgeber reicht der dame nicht
2. was geht es sie oder meinen ex an, was ich DREI JAHRE vor zeugung des wbb verdient habe? ich habe in einem altenheim gearbeitet als pflegefachkraft. da konnte ich sicher keine unsummen an die seite legen
3. wäre dies der zeitpunkt, die beistandschaft zu beenden und mir einen anwalt zu nehmen? ich will einen dobermann-anwalt

grummelnde grüße uta

 
15 Antworten:

Re: betreuungsunterhalt

Antwort von +emfut+ am 30.09.2010, 22:36 Uhr

Verwechselst Du da nicht etwas in Deiner Wut? die Beistandschaft ist beim Jugendamt und sorgt für den Kindesunterhalt. Die Arge will den Unterhalt für Dich - Betreuungsunterhalt eben, weil Du das Kind des KV betreust - und macht ihren Job, um die Allgemeinheit von Kosten zu entlasten, die der KV tragen sollte. Diese "Beistandschaft" kannst Du nicht beenden. Eine Beendigung der Beistandschaft beim Jugendamt löst das geschilderte Problem jedenfalls nicht.

Ob man dafür die Unterlagen der letzten 3 Jahre vor der Zeugung braucht, entzieht sich durchaus auch meiner Logik. Aber Ich vermute, es geht nicht um angehäuftes Vermögen - da mußtest Du Dich bei Beantragung von ALG2 ja schon nackig machen - sondern um ein Errechnen des Durchschnittseinkommen, um die Unterhaltsschuld zu berechnen. Theoretisch müßte der KV ja Deinen Lebensstandard aufrecht erhalten mit dem von ihm zu zahlenden Betreuungsunterhalt - so ungefähr sieht es zumindest das Gesetz vor.

Nicht sauer sein, macht Falten. Vielleicht reichen ja die Kontoauszüge aus der Zeit? Da kann man ja sehen, was Du jeweils als Gehalt aufs Konto bekommen hast - und die bekommt man notfalls von der Bank.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: betreuungsunterhalt

Antwort von golfer am 30.09.2010, 22:49 Uhr

Steuererklärungen der letzen Jahre ahst doch sicher noch.....

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Re: betreuungsunterhalt

Antwort von groschi am 30.09.2010, 22:52 Uhr

ach, richtig wütend bin ich nicht. eher soooo des kämpfens müde.

ich habe es auch mißverständlich ausgedrückt. klar, dass es zwei paar schuhe sind. arge = "mein" unterhalt; beistandschaft = kindesunterhalt. aber auch da tut sich nicht wirklich was. der vater hat über 2300€ schulden beim kind, die nicht in die alg2-bezugszeit fallen und mir (laut arge-auskunft) nicht angerechnet werden. das ist mein führerschein; das ist mein weg aus der arbeitslosigkeit; das ist die benötigte flexibiltität, um mir einen job zu suchen. dieses thema dümpelt seit monaten vor sich hin. ich erhoffe mir von einem dobermann-anwalt, dass er beide kämpfe zusammenfasst und für mich und das kind mal bewegung in die sache bringt.
ich habe eine aufstellung des letzten arbeitgebers über mein gehalt eingereicht. das reicht nicht. sie will allen ernstes ALLE abrechnungen sehen.
würde mich vielleicht weniger wurmen, wenn ich nicht wüßte, dass der vater das geld hat. dass er dieses geld durch, sagen wir mal "den verkauf selbst angebauter pflanzen", verdient hat und auch sonst nicht immer im bereich des legalen agiert hat. und ich muß mich komplett nackt machen...

ich rufe morgen einfach mal die netten arge-damen an und gelobe hiermit feierlich,jeden schnipsel wichtig-aussehenden papieres in aktenorder aufzuheben

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golfer,

Antwort von groschi am 30.09.2010, 22:53 Uhr

das interessiert sie aber nicht. sie will alle abrechnungen sehen.

wie gerade geschrieben: ich rufe morgen bei der arge an,dann bin ich (hoffentlich) schlauer

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Re: golfer,

Antwort von berita am 30.09.2010, 23:01 Uhr

Hast du die Verdienstbescheinigungen echt weggeworfen?
Meines Wissens sollte man die wirklich aufheben, wegen Rentenunklarheiten o.ä.
Bei mir herrscht auch Chaos und ich müsste wohl erstmal den halben Schrank durchwühlen, um sie lückenlos vorweisen zu können, aber wegwerfen würde ich sie nie. Eventuell Nachdrucke beim AG anfordern?

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berita,

Antwort von groschi am 30.09.2010, 23:16 Uhr

beim bemerken der schwangerschaft wurde hier umgebaut, saniert, renoviert,aus,-und umgeräumt. ich finde sie echt nicht mehr....(gibt es einen sich schämenden smiely?)
als ich elterngeld beantragt habe, bekam ich ja aufstellungen von den beiden ag´s. aber die reichen ja nicht. ich frage mich halt,welche logik das hat. was interessiert ihn mein verdienst aus einem zeitraum,wo ich ihn nicht mal kannte?

und nun träume ich hoffentlich süßeste racheträume

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Re: berita,

Antwort von berita am 30.09.2010, 23:39 Uhr

Achso, wie blöd :-/ Tja, Logik und Ämter.. ein Thema für sich. Ich wünsche dir trotzdem schöne Träume :-)

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Re

Antwort von ursel66 am 01.10.2010, 7:12 Uhr

Guten Morgen,
ich schätze mal, sie will sehen, ob es "Saisonzahlungen" gab. Aus der Jahresaufstellung geht dies ja nicht hervor. Ist in meinen Augen aber reine Schikane.
Aufheben braucht man diese Gehaltsbescheinigungen nicht; es genügt die Jahressteuerbescheinigung und die Meldung an die Sozialversicherung. (ich habe von meinem Berufsleben alle Dezemberabrechnungen, die Meldung zur Sozialversicherung und die Steuerbescheide aufgehoben; allerdings besitze ich noch alle Kontoauszüge).

Je nach Auskunft der ARGE würde ich der Anwältin schriftlich mitteilen, dass du diese Unterlagen nicht mehr zur Verfügung hast, sie aber gern auf ihre Kosten besorgen wirst und sie möge dir schon mal xx € überweisen.
Kontoauszüge für eine so lange Zeit, würden bei uns ca. 300 € kosten.
Selbstverständlich forderst du die Unterlagen erst an, wenn dir das Geld überwiesen wurde.....

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Beistandschaft

Antwort von Franzie76 am 01.10.2010, 7:30 Uhr

Huhu!

Ich weiss nicht, ob Du Dich an mich erinnerst, aber, wir hatten mal vor geraumer Zeit festgestellt, dass wir beim JA die gleiche Beistandschafts-Gerda hatten.

Das was Du hier schreibst, von wegen, da tut sich nix, kommt mir leider sehr bekannt vor. Zu Anfang war sie bei uns hochmotiviert, aber, seitdem ich Unterhaltsvorschuss fürs Kind beziehe, hat sie nur noch reagiert, wenn ich sie mehrfach kontaktiert habe. Zuletzt kam es dann Anfang des Jahres zu einer Eidesstattlichen Versicherung des werten Vaters. Die Vermögensübersicht, die sie mir damals zugesagt hatte, erhielt ich erst, nachdem ich 6 Monate später mal nachgefragt habe.

Mittlerweile bin ich umgezogen und wir haben eine neue Beistandschaft, mal sehen, wie engagiert die sind.

LG!!

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Re: betreuungsunterhalt

Antwort von carmelot am 01.10.2010, 8:32 Uhr

Guten Morgen!

Blöde Sache, Rat weiß ich da zwar nicht, weil ich mich damit nicht auskenne, aber eines verstehe ich 1 zu 1: Deine Gefühle darauf bezogen!!! da freust Du Dich auf den Geburtstag mit den Gedanken wie Du sie hier geschrieben hast und am Ende folgt ein amtlicher Brief der einen auf den Boden der Realität ankommen läßt... selbst an diesem schönen Tag!

Ätzend!!!

Manchmal glaube ich, dass Ämter und die dazu gehörigen Sachbearbeiter solche Dinge bewußt an schönen Tagen machen... ich habe das auch schon so manches mal erlebt (Finanzamt & Co.). Wenn man 1 und 1 zusammen zählen kann und Geburtsdaten etc. zur Verfügung hat, kann man das auch menschlich betrachtet 2 Tage später abschicken. Auf den Tag kommt es wohl nicht an...

"Kopf hoch und durch!" mehr kann man da wohl gar nicht sagen!

aber: das Leben ist dennoch schön

Über solche Sachbearbeiter sollte man drüber stehen

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ein lichtblick

Antwort von groschi am 01.10.2010, 9:47 Uhr

ich habe gerade bei der netten arge-dame angerufen. sie findet den brief und das gehabe der anwältin/ des kv´s mehr als lächerlich.
1. das gehalt von 2005 hat sie nicht zu interessieren
2. sie schreibt meinen letzten ag an, um die papiere zu bekommen
3. sie meint, dass wir wohl vors gericht gehen werden: arge findet, dass ich eine fiktive miete als halber hausbesitzer zahle; anwältin findet, dass mein haus eine einkommensquelle ist (klar, möchte jemand ein 1938 erbautes; sanierungsbedürftiges halbes haus kaufen/mieten, in dem eine 1934 erbaute alte frau drin wohnt?)

am montag bespreche ich alles mit ihr persönlich. aber das telefonat beruhigt meine nerven doch um einiges.

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Re: ein lichtblick

Antwort von kikipt am 01.10.2010, 11:02 Uhr

uta. mich beruhigt das auch
bin froh dass du angerufen hast. wenn du was brauchst. ich bin on. msn ist an ;)

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Re: ein lichtblick

Antwort von groschi am 01.10.2010, 11:20 Uhr

später, cris. jetzt genieße ich die restsonne; gönn dem wbb und mir ein eis und ne mini-shopping-tour

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Re: ein lichtblick

Antwort von kikipt am 01.10.2010, 12:41 Uhr

super ;)
das klingt nach einem wunderbar verbrachten vormittag. uta. freu dich dass du aus dem haus kannst ich hab langsam nen bettkoller :(

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Re: betreuungsunterhalt

Antwort von desireekk am 02.10.2010, 13:11 Uhr

Hallo Uta,

zuerst mal:

Die Anwältin des "Gegners" = KV darf viel wollen.
Müssen musst Du aber nix :-)

Also: Was geht die Dame Deine Gehaltsabrechnungen an?
Warum solltest Du der Gegenseite Unterlagen zur Verfügung stellen?

Dein AG hat nochmals schriftlich Dein Gesamtgehalt nachgewiesen, bestätigt, das muss ihr reichen.
Oder anders: Du willst Betreuungsunterhalt, also muss Du geeignet nachweisen, was Dein vorheriges Gehalt (in den letzten Jahren) davor war.
"Geeignet" ist für mich aber durchaus die AG-Besch.

Und "hinter Deinem Rücken" macht das die ARGE nicht, das ist ganz normal so und "hätte ich Dir vorher" sagen können :-)
Denn vor staatliche Hilfe gehen nun mal alle anderen Ansprüche die Du hast, inkl. Unterhalt vom KV für Dich.

Keep cool, sieh es einfach als sporliches Kräftemessen, was da vonstatten geht.
Mehr ist es nicht, weniger aber auch nicht!

Viele liebe Grüße

Désirée

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