Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Patti1977 am 30.10.2009, 10:48 Uhr

BGB und AO sehen es nunmal vor...

...,dass ein Konto nur mit Legitimationsnachweis eröffnet werden darf. Das ist die Geburtsturkunde des Kindes. Da stehen die Eltern drin aber nicht, wer nach BGB für das Kind vertretungsberechtigt ist. Das muss man nachweisen sonst macht sich die Bank strafbar.

Kenne das selbst, muss Vater für jede Geldanlage dazu holen und das vor meinen eigenen Kollegen. Gesetz ist Gesetz.

Mit den Ärzten finde ich auch blöd, wobei meiner sich selten um sowas kümmert und mich aus Unbeholfenheit eher anrufen würde.

Lg

 
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