Geschrieben von Patti1977 am 30.10.2009, 10:48 Uhr |
BGB und AO sehen es nunmal vor...
...,dass ein Konto nur mit Legitimationsnachweis eröffnet werden darf. Das ist die Geburtsturkunde des Kindes. Da stehen die Eltern drin aber nicht, wer nach BGB für das Kind vertretungsberechtigt ist. Das muss man nachweisen sonst macht sich die Bank strafbar.
Kenne das selbst, muss Vater für jede Geldanlage dazu holen und das vor meinen eigenen Kollegen. Gesetz ist Gesetz.
Mit den Ärzten finde ich auch blöd, wobei meiner sich selten um sowas kümmert und mich aus Unbeholfenheit eher anrufen würde.
Lg
- warum braucht die Bank eine Negativbescheinigung? - 32+4 29.10.09, 18:14
- Re: warum braucht die Bank eine Negativbescheinigung? - groschi 29.10.09, 18:42
- Re: warum braucht die Bank eine Negativbescheinigung? - 32+4 29.10.09, 19:41
- Re: warum braucht die Bank eine Negativbescheinigung? - Big Mamma 29.10.09, 20:00
- Re: warum braucht die Bank eine Negativbescheinigung? - 32+4 29.10.09, 19:41
- BGB und AO sehen es nunmal vor... - Patti1977 30.10.09, 10:48
- Re: warum braucht die Bank eine Negativbescheinigung? - groschi 29.10.09, 18:42
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