Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Melle0202 am 26.03.2008, 16:12 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Huhu ihr,

kann mir hier jemand sagen, wie das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aussieht, wenn ich mit meinem Sohnemann (30 Monate) ins Ausland gehen möchte?

Ich habe mich von meinem Ex getrennt (der Vater meines Sohnes) und habe ein paar Monate meinen Freund kennengelernt. Er kommt aus der Schweiz und er und mein Sohnemann sind ein Herz und eine Seele.

Da die Scheidung noch nicht durch ist und außerdem noch Eigentum veräußert werden muss, bzw. wir erst seit ca. 3/4 Jahr zusammen sind, ist das alles zwar noch nicht soo aktuell, jedoch ist mein Kopf ständig schon bei diesem Gedanken und ich werde noch irre dabei. Wir reden hier von einem Weggang in ca. 1 - 2 Jahren.

Ich höre und lese im I-net so viele verschiedene Sachen darüber, dass mir schon der Kopf brummt. Nachts kann ich schon nicht mehr schlafen und selbst Besuche von meinem Freund können diese trüben Gedanken auch nicht ganz vertreiben. Ich habe einfach wahnsinnige Angst, dass ich nicht mit meinem kleinen Schatz zu ihm gehen kann.

Es sind viele Faktoren, auf die ich hier nicht richtig eingehen kann. Nur kurz: Mein Mann zahlt für mich seit Monaten keinen Unterhalt, so dass ich ALG 2 bekomme. Ich bin Ende Januar 2008 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und mein Ex hat sich fast 2 Monate nicht um unseren Sohn gekümmert. Er hat keinerlei Kontakt gesucht, obwohl ich ihm immer Telefonnr. etc. gegeben hab, wo er ihn erreichen kann. Er zahlt zwar für ihn Unterhalt, aber das isses auch schon im Großen und Ganzen.

Ich weiß gar nicht so genau, ob er sich für das Aufenthaltsbestimmungsrecht interessieren würde, bzw. für seinen Sohn. Jedoch könnte ich mir gut vorstellen, dass er sich quer stellen würde, nur um mir einen Reinzudrücken.

Könnt ihr mir helfen?

 
3 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Shinead am 26.03.2008, 16:44 Uhr

Grundsätzlich darfst Du nicht das Besuchsrecht des Vaters vereiteln. Wenn also der Wegzug in die Schweiz einige 100 km zwischen euch bringt, könnte er Dir tatsächlich einen reinwürgen.
Das hat dann nichts mit dem ABR, sondern mit dem Recht auf Kontakt zum Kind bzw. zum Vater zu tun.

Selbst wenn er sich jetzt nicht um seinen Sohn kümmert, seine Rechte darfst Du ihm trotzdem nicht beschneiden.

Eine gute Begründung um weiter weg zu ziehen wäre zum Beispiel, wenn Du in der Schweiz einen Arbeitsplatz gefunden hättest (und ggf. nachweisen kannst, dass Du in Deutschland nichts gefunden hast).

Bei allen Überlegungen für Dein Glück musst Du allerdings auch immer überlegen, dass sich die Situation zwischen Vater und Kind auch wieder ändern kann. Gerade weil der Wegzug ja nicht unmittelbar bevorsteht.
Bis das akut wird, kann sich noch vieles ändern. Auch Männer brauchen etwas Zeit um mit sich und der neuen Situation fertig zu werden.

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Pamo am 26.03.2008, 18:38 Uhr

Wenn ihr noch nicht geschieden seid, dann ist das Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsrecht noch nicht festgelegt worden. Wie wäre es, wenn du es bei der Scheidung beantragst? Falls du befürchtest, dass er dir aus Wrackigkeit einen Strich durch die Rechnung machen will, dann versuche dir nicht anmerken zu lassen, wie wichtig dir ausgerechnet dieses Thema ist.
Wenn er sich überhaupt nicht um das Kind kümmert, dann ist das doch schon mal ein guter Ansatzpunkt, dass du das alleinige SR und AR bekommen könntest. Du könntest auch anfangen zu dokumentieren, wie du den Umgang mit dem Vater förderst aber das Kind auf Desinteresse stösst.

Falls das alles nicht funktioniert, bleibt immer noch der bereits genannte Weg nachzuweisen, dass es für das Kindeswohl besser ist, wenn er in der Schweiz wohnt. Letztlich würde das gerichtlich geklärt werden müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von ostfriesenmama am 26.03.2008, 19:38 Uhr

Fahr öfters mal in die Schweiz das dein Oshn dort schon ein vertrautes Umfeld hat. Z.B. neue Kidner kennenlernt, am Wochenende mal deine zukünftige Schwiegermutter besuchen usw. usw. am besten wäre noch ein Arbeitsplatz eine super Kita ein guter Wohnort und ein entgültiges Aufenthaltsbestimmungsrecht kannst du schon in der Trennungsphase beantragen. Und wie er sich verhält alles aufschreiben und anwaltlich dokumentieren das brauchst du für später bei der Scheidung !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.