Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Judith31 am 26.06.2008, 11:38 Uhr

Auch eine Frage zwecks Unterhaltstitel

Hallo
so ganz bin ich jetzt leider nicht durchgestiegen, wie Du das jetzt genau meinst. Aber klar, wenn Du fürs Kind zum JA gehst, wegen Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß und diesen dann auch beziehst... muß den Dein Ex dann mal zurückzahlen sobald es ihm möglich ist. Geschenkt wird ihm nichts, das JA kommt immer wieder auf ihn zurück und er muß alles angeben falls sich was ändert... LG

 
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