Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 06.08.2013, 16:57 Uhr

Anne und Max

Hm...

Die Frau hat so ziemlich alles falsch gemacht, was man in einer binationalen Ehe falsch machen kann...

Tut mir leid für sie. Deshalb sollte man sich VORHER erkundigen, wie die rechtlichen Voraussetzungen sind.
Nach der Heirat (was auch in Kanada GSR bedeutet), nach der Trennung wieder ins Heimatland abzurauschen, funktioniert ja auch in Deutschland rechtlich nicht.

Vergleichbarer Fall (der weniger Mitleid erregen würde):
Herr K. lernt T. im Urlaub in Australien kennen. Man verliebt sich, er besorgt alle Papiere, übernimmt die finanzielle Haftung für sie und holt T. nach Australien. Sie wird schwanger und es wird ein Kind geboren. Ein paar Monate nach der Geburt macht Herr K. seiner geliebten T. einen Heiratsantrag. Die Hochzeit findet ganz romantisch im kleinen Kreis in Herrn Ks Heimatstadt statt.

Ein paar Jahre später: Man streitet sich immer mehr und beschließt die Trennung. Zutiefst verletzt packt T. ihre Koffer, schnappt sich das Kind und fliegt nach Australien zurück um dort in ihrer Heimat ihr neues Leben zu beginnen.

Wenn Herr K. jetzt hier schreiben würde, wäre der Aufschrei groß. Man würde ihm zu einem Anwalt und einer Klage gem. Haagener Abkommen raten. T. würde die Gerichtsverhandlung verlieren...

Wo liegen jetzt die Sympathien?

 
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