Geschrieben von marit am 14.12.2004, 14:31 Uhr |
An die Sozialhilfeempfänger wegen Kindergeld und Unterhalt (Kinder). Auch an NIna 3 und Peli 75
Das ist aber nicht erst seit Hartz IV so, sondern auch bei der früheren Sozialhilfe. Nicht angerechnet wird allerdings das Erziehungsgeld. Es ist also so gedacht, daß man Erziehungsgeld bekommt, solange die Kinder ganz klein sind, danach kann man ja mit Hilfe von Betreuungskostenzuschüssen durch das Jugendamt wieder arbeiten.
Richtig gearscht sind alleinerziehende Mütter, die einfach bei allen Bemühungen keine Stelle bekommen.
- An die Sozialhilfeempfänger wegen Kindergeld und Unterhalt (Kinder). Auch an NIna 3 und Peli 75 - Najana 14.12.04, 12:55
- Re: An die Sozialhilfeempfänger wegen Kindergeld und Unterhalt (Kinder). Auch an NIna 3 und Peli 75 - Katja + Fabio (Berlin) 14.12.04, 13:35
- Re: An die Sozialhilfeempfänger wegen Kindergeld und Unterhalt (Kinder). Auch an NIna 3 und Peli 75 - marit 14.12.04, 14:31
- Ja, Marit, Du hast es erkannt... :-( - Ralph 14.12.04, 15:28
- RE: *lächel* bissel spät, aber - Nina3 14.12.04, 16:05
- Ja, Marit, Du hast es erkannt... :-( - Ralph 14.12.04, 15:28