Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Najana am 14.12.2004, 12:55 Uhr

An die Sozialhilfeempfänger wegen Kindergeld und Unterhalt (Kinder). Auch an NIna 3 und Peli 75

Hallo,

nachdem ich mit Entsetzen gelesen habe, dass das Kindergeld bei Arbeitslosengeld II als Einkommen angerechnet wird und damit wieder abgezogen wird, ebenso anscheinend wie der Kindesunterhalt, ist miene rage:

wie wird das bei Sozialhilfempfänger gehandhabt? wird euch das Kindergeld auch abgezogen?? Und der Kindesunterhalt ebenso???

Was wenn ich nicht mal den Mindestunterhalt für das Kind bekomme??? Wird der mi dann "angerechnet", als würde ich ihn bekommen???

Wenn also ein Kind 207 € aus Hart iV bekäme und 154 € wieder abgezogen bekommt (da Kindergeld), dann bleiben noch 53€ zum Leben übrig!!! Häh, wie soll das funktionieren??? Bekäme es noch den Mindestunterhalt von 192 (was nicht der Fall ist) wird es dann runtergerchnet??? Sprich man bekäme nichts??? Und muss dann bei 2 Kindern zu Dritt mit 345 € auskommen!!!

(Meine Kinderbetreuungskosten belaufen sich scho auf 300 € mit dortiger Verpflegung) und das auflösen kann ich nicht, da ich a. ) dann ja nie wieder arbeiten kann bis meine Kinder megagross sind b.) ich - falls ich Arbeit finde- DANN keinen Betreuungsplatz habe und dementsprechend keine Arbeitsstelle annehmen kann.

Wer hat damit schon Erfahrung gemacht???
Najana

 
4 Antworten:

Re: An die Sozialhilfeempfänger wegen Kindergeld und Unterhalt (Kinder). Auch an NIna 3 und Peli 75

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 14.12.2004, 13:35 Uhr

Hallo,

ja, das wird beides abgezogen ... vom Kindergeld werden je Kind 10 € (und ein paar Cent) nicht angerechnet - die hast Du dann obendrauf!
Unterhalt wird soviel angerechnet, soviel Du auch wirklich bekommst!

LG Katja & Co

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Re: An die Sozialhilfeempfänger wegen Kindergeld und Unterhalt (Kinder). Auch an NIna 3 und Peli 75

Antwort von marit am 14.12.2004, 14:31 Uhr

Das ist aber nicht erst seit Hartz IV so, sondern auch bei der früheren Sozialhilfe. Nicht angerechnet wird allerdings das Erziehungsgeld. Es ist also so gedacht, daß man Erziehungsgeld bekommt, solange die Kinder ganz klein sind, danach kann man ja mit Hilfe von Betreuungskostenzuschüssen durch das Jugendamt wieder arbeiten.
Richtig gearscht sind alleinerziehende Mütter, die einfach bei allen Bemühungen keine Stelle bekommen.

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Ja, Marit, Du hast es erkannt... :-(

Antwort von Ralph am 14.12.2004, 15:28 Uhr

HartzIV bringt, was die Technik des Anrechnens angeht, überhaupt nichts neues, in DIESEM Zusammenhang verstehe ich die ganze Aufregung auch nicht.

Auch die Situation der alleinerziehenden Mütter und Väter hast Du richtig beschrieben, sie ist bescheiden, da die Betreuungszeiten immer mehr heruntergefahren werden oder die Kosten so hoch sind, daß niemand sie zahlen kann. Selbst die Zuschüsse kann man bisweilen in der Pfeife rauchen. :-(

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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RE: *lächel* bissel spät, aber

Antwort von Nina3 am 14.12.2004, 16:05 Uhr

auch ich hab mich schon die ganze Zeit gewundert, weil ihr euch über diese Geschichte so aufregt. Das war doch schon immer so, dass Kindergeld und Unterhalt als Einkommen gerechnet werden und vom Anspruch wieder abgezogen werden.... hm, die Aufregung kann ich nicht verstehen.

Zur Kinderbetreuung möcht ich mal besser gar nichts sagen, sonst regt man sich nur wieder auf. Musste dem guten Mann vom Sozialamt auch mal drauf Hinweisen, dass ich mich ja eigentlich noch in der Erziehungszeit befinde und wenn er gern meine Kinder hüten würd, dann könnt ich natürlich 8,10,12 Stunden am Tag arbeiten gehen!! ABER es gibt hier nichts!! Ab 3,5 Jahren haben meine Mäuse nen Anspruch auf Betreuung von 8.00 - 12.00 Uhr (nen Witz, mit Bescheinigung des Arbeitgebers dann bis 13.00 Uhr).
Natürlich, ich würde, wenn ich könnte und ja, ich hab das große Glück, dass ich im Notfall meine Kinder auch mal mit zur Arbeit nehmen kann, alles kein Thema! Aber das ist doch keine ernstzunehmende DAUERLÖSUNG um ganztägiges Arbeiten zu ermöglichen...


Verzweifelte Grüße

Nina

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