Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nina3 am 14.12.2004, 16:05 Uhr

RE: *lächel* bissel spät, aber

auch ich hab mich schon die ganze Zeit gewundert, weil ihr euch über diese Geschichte so aufregt. Das war doch schon immer so, dass Kindergeld und Unterhalt als Einkommen gerechnet werden und vom Anspruch wieder abgezogen werden.... hm, die Aufregung kann ich nicht verstehen.

Zur Kinderbetreuung möcht ich mal besser gar nichts sagen, sonst regt man sich nur wieder auf. Musste dem guten Mann vom Sozialamt auch mal drauf Hinweisen, dass ich mich ja eigentlich noch in der Erziehungszeit befinde und wenn er gern meine Kinder hüten würd, dann könnt ich natürlich 8,10,12 Stunden am Tag arbeiten gehen!! ABER es gibt hier nichts!! Ab 3,5 Jahren haben meine Mäuse nen Anspruch auf Betreuung von 8.00 - 12.00 Uhr (nen Witz, mit Bescheinigung des Arbeitgebers dann bis 13.00 Uhr).
Natürlich, ich würde, wenn ich könnte und ja, ich hab das große Glück, dass ich im Notfall meine Kinder auch mal mit zur Arbeit nehmen kann, alles kein Thema! Aber das ist doch keine ernstzunehmende DAUERLÖSUNG um ganztägiges Arbeiten zu ermöglichen...


Verzweifelte Grüße

Nina

 
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