Geschrieben von Moehre700 am 06.10.2014, 18:15 Uhr |
Abzweigung des Kindergeldes?
...mit Deiner Einstellung zum Vater wie das garantiert so sein, dass er nichts mehr von seinem Vater will.
Sei's drum, darum geht es ja nicht. Es geht ums Kindergeld.
Du kannst Deinem Sohn jeden Monat sein Kindergeld überweisen, in bar geben und dazu aus den Scheinen noch Origami machen, völlig egal.
Du kannst einen "Abzweigungsantrag" stellen oder es lassen, wenn Du Dir das Verfahren nicht geben willst. Warum Du Dich dann strafbar machen solltest kann ich nichtmals ahnen.
Du darfst Deinem Sohn das Kindergeld nur nicht vorenthalten, denn es geht ihm zu. Das ist alles.
LG
Moehre700
- Abzweigung des Kindergeldes? - Sandr@1974 04.10.14, 16:44
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - mf4 04.10.14, 17:21
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- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Woelfin90 04.10.14, 18:19
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- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - mf4 04.10.14, 21:26
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