Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 04.10.2014, 17:21 Uhr

Abzweigung des Kindergeldes?

Es ist richtig, dass man es nicht abzweigen kann, wenn alle zusammen wohnen aber zieht ein Kind aus dann schon.
Ich hatte das Thema, als Kind groß ausziehen wollte und weitere Kinder bei mir wohnten.
Dass sein Einkommen belegt werden muss um festzustellen, ob er überhaupt noch KG bekommt war bei meinen Großen auch so während sie in Ausbildung waren.
Da er ab Auszug eine andere Adresse hat würde ich den Antrag stellen und das Geld nicht weitergeben. Kindergeldberechtigt ist der bei dem das Kind im Haushalt lebt und das bist du dann nicht mehr.

 
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