Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.12.2014, 9:45 Uhr

Aber warum?

Ich las das AP so, daß die Kinder in den Hort gehen können, wenn sie arbeitsbedingt zu Hause nicht betreut werden können - zumindest die beiden jüngeren. Das große Kind kann sich auch selber beschäftigen in den Ferien, zumal wenn die Mutter zu Hause Klausuren korrigiert.

Eine Kostenbeteiligung am Hort sähe ich ein. Aber wenn die Ferienbetreuung durch den Hort abgedeckt werden kann - wozu dann noch etwas anderes?

 
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