Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 11.05.2010, 18:25 Uhr

Aaaahhh mein Ex... Fahrtkosten und ARGE...

mein Ex schrieb mich gerade an: "Melde dich mal ist wichtig ich brauche von dir ein Besucherechts schriftlich mit unterschrieft und Nachweise über darzeitige Einkomme der Kindermutter ,bitte Telefonisch bei mir melden."

Ich gefragt wofür er das braucht.

Antwort: "Folgende Unterlagen/Nachweise/Begründungen nachreichen:

* Kosten zur Wahrnehmung des Besuchsrechts bei der leiblichen Mutter
* Sorgerechtserklärung,bzw. Urteil zum Umgangsrecht
* Nachweis, bzw. Bestätigung dass Sie Ihre Tochter in den vergangenen Monaten besucht haben (Bestätigung der Mutter)
* Erläuterung ,wie die Kosten zur Wahrnehmumg des Besuchsrechts bisher aufgebracht wurden
* Begründung der Kindermutter, warum sie sich nicht an den Kosten beteiligt, bzw. ob sich sich bereit erklärt,teilweise für die Kosten aufzukommen
* Nachweis über derzeitiges Einkommen der Kindermutter

Bis zum 25.05.10 muss ich die Unterlagen bei der Arge einreichen.

So ich hoffe du blicks zeit besser durch so steht das im auf Papier von der Arge
solltest mir nicht die Unterlagen zuschicken so entfällt das ganze man kann sagen das hat sich dan für immer erledigt."

Was will der Kerl jetzt von mir? Wir haben kein Urteil über Sorgerecht oder Umgangsrecht. Ich habe automatisch das Sorgerecht und er kümmert sich doch eh nicht, hat sie auch nur 3 mal gesehen für wenige Stunden...

Besucht hat er sie auch nie regelmäßig. Was soll ich denn da schreiben?

daraus folgt das bisher kaum Kosten anfielen. Was soll ich da denn erklären?

Warum ich nicht für die Kosten aufkomme? Sorry aber

Was soll dieser Schlußsatz? Eine Drohung? Was soll ich jetzt tun? Ich gebe dem doch nichts schriftlich das er ein Besuchsrecht hat. Das ist doch logisch das jeder Vater ein Besuchsrecht hat oder nicht? Warum habe ich jetzt die Arbeit und Rennereien nur weil er es nicht in den Griff bekommt sein Kind zu besuchen?

 
16 Antworten:

Re: Aaaahhh mein Ex... Fahrtkosten und ARGE...

Antwort von HerculePoirot am 11.05.2010, 18:31 Uhr

Huhu

Für mich liest sich das so, als ob er der ARGE schriftlich vorlegen soll, ob und wann er Euer Kind besucht hat. Bekommt er evtl. von der ARGE fahrtgeld? Also extra Geld um sein Kind besuchen zu können? Wenn ja, will die ARGE nun sicherlich den Nachweis, dass er sein Kind auch besucht. Das finde ich ehrlich gesagt auch gut so, sonst könnte er sich die Kohle ja für lau einstreichen.

Besucht er Euer Kind nicht, brauchst Du ihm auch nichts geben. In dem Fall würde ich mich selbst kurz mit der entsprechenden ARGE in Verbindung setzen und aufklären, dass er Euer Kind nicht besucht und Du deshalb nichts schriftlich vorlegst, bzw. Du Dich deswegen nicht an Fahrtkosten beteiligst, eben weil keine anfallen.

War etwas blöd ausgedrückt, hast Du's trotzdem verstehen können?

Lieben Gruß, Manuela

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Hihi, warst Du das nciht vor ein paar Tagen, die sich "beklagt" hat,

Antwort von FrauKrause am 11.05.2010, 18:50 Uhr

das der Ex nur das Fahrtgeld einstreicht und aber nicht das Kind besucht??

Dem würd ich was....





Is scho recht....*hehehe

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Re: Hihi, warst Du das nciht vor ein paar Tagen, die sich "beklagt" hat,

Antwort von FrauKrause am 11.05.2010, 18:56 Uhr

ich freu mich für alle Exes, die frech werden und was auf die Nuss kriegen in Vertretung für meinen ...

Hähä...

Ich weiß, nicht sehr sympatisch, aber irgendwo muss ja auch ICH mal mein Ventil für den Ärger finden....

*gg

PS: Und für seinen frechen Schlusssatz müßte er glatt noch mal ne Sperre von 3 Monaten kriegen....

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Re: Hihi, warst Du das nciht vor ein paar Tagen, die sich "beklagt" hat,

Antwort von groschi am 11.05.2010, 19:24 Uhr

mich erheitert seine rechtschreibung...der rest erschreckt mich: da möchte jemand unterschriften,um an geld zu kommen, aber sein kind nicht sehen. und wenn die unterschrift nicht geleistet wird, dann "hat sich das für immer erledigt". ich lese daraus, dass er dann gar keinen kontakt mehr möchte.

ich würde wahrheitsgemäß der arge schreiben: der vater hat insgesamt 3x sein kind für wenige stunden gesehen...

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Re: Hihi, warst Du das nciht vor ein paar Tagen, die sich "beklagt" hat,

Antwort von susafi am 11.05.2010, 19:27 Uhr

Ja... anscheinend hat die ARGE nun intern einen Fehler festgestellt und das Geld wurde zu früh bewilligt... nun fordern sie diese Unterlagen nach... warum bleibt das jetzt wieder an mir hängen

Soll ich denen jetzt schreiben das er sie einmal nach der Geburt und einmal mit nem halben Jahr besucht hat? Wer hat die Kosten getragen? Ja wohl er selber. Sorgerechtserklärung? Erklärung Umgangsrecht? Hab ich alles nicht.

Und ich schicke meinem Ex bestimmt nicht meine Unterlagen... das geht ihn doch gar nichts an.

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Re: Hihi, warst Du das nciht vor ein paar Tagen, die sich "beklagt" hat,

Antwort von FrauKrause am 11.05.2010, 19:31 Uhr

Die Unterlagen würde ich ihm auch nicht schicken. Warum auch? Schreibe, wann er wie lange tatsächlich da war und fertig. Für den Rest ist er dann wohl selbst verantwortlich.

LG I.

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Re: Hihi, warst Du das nciht vor ein paar Tagen, die sich "beklagt" hat,

Antwort von susafi am 11.05.2010, 19:32 Uhr

das geht noch... du weißt ja nicht was er sonst für Dinger schreibt. *hihi* da weiß ich nicht mal was er von mir will... aber wir wollen ja jetzt nicht lästern...

ja genau deshalb schicke ich ihm doch keine Unterlagen... hab auch gedacht der will jetzt von mir eine Erklärung, damit er das Geld weiterhin bekommt...

Ja wenn er das Geld von der ARGE nicht bekommt, besucht er sie eh nicht... hat er ja bis jetzt auch nicht getan... dafür müsstest ihm schon Geld bieten... der macht das Ganze eh nicht für´s Kind... der interessiert sich nicht für sie... es kommt nie eine Frage ob er ein Bild haben kann oder wie es ihr geht...

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Re: Aaaahhh mein Ex... Fahrtkosten und ARGE...

Antwort von Scätterling am 11.05.2010, 19:32 Uhr

Sachen gibts...
Mein Ex wollte damals auch das gemeinsame Sorgerecht,weil er nicht zum Bund wollte
Er hat seinen Sohn zu der Zeit auch nur sporadisch alle paar Jahre mal gesehn...

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Re: Aaaahhh mein Ex... Fahrtkosten und ARGE...

Antwort von susafi am 11.05.2010, 19:35 Uhr

Ja verstehe dich schon... nur ist das keine Nachhineinbestätigung das er von dem Geld sein Kind besucht hat... sondern wird es wohl für die Bewilligung benötigt...

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Re: Hihi, warst Du das nciht vor ein paar Tagen, die sich "beklagt" hat,

Antwort von susafi am 11.05.2010, 19:36 Uhr

Die Frage ist nur, wenn ich der ARGE was schicke, können die das zuordnen... Ach wie kompliziert... ich werde mir bei der ARGE am Besten einen Termin holen und das Vorort klären...

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Ts Ts Ts...

Antwort von angry.me am 11.05.2010, 19:45 Uhr

... die Ideen der Extypen sind unergründlich ... zumindest ist das sehr häufig der Fall und GANZ OHNE alle über einen Kamm scheren zu wollen... ich weiß, es soll Ausnahmen geben... aber ich finde das o.g. Schreiben wirklich unreflektiert.. erwartet er jetzt allen Ernstes von Dir dass Du Deine Unterlagen offenlegst, nur um seinen inneren Schweinehund zu füttern?

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Re: Ts Ts Ts...

Antwort von Savanna2 am 11.05.2010, 20:47 Uhr

Ich würde ihm einen Zettel schreiben dass er an den Tagen xy die Kids besucht hat und sonst rein gar nichts.

Da steht er schön dumm dar, für 3x Fahrgeld.
Wie weit ists denn?

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Re: Ts Ts Ts...

Antwort von susafi am 11.05.2010, 20:49 Uhr

ähm... die Tage genau weiß ich nicht mal mehr... 1. Mal kurz nach der Geburt (Febr. 09) das andere Mal vielleicht im Juni 09... Dez. 09 bin ICH zu ihm gefahren... also müsste ich das Geld bekommen und nicht er... ich denke aber nicht das das rückwirkend gilt... für April 2010 hat er wohl Geld bekommen, war aber gar nicht hier...

Sind 70 km... also 1 h Zugfahrt...

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Re: Ts Ts Ts...

Antwort von Savanna2 am 11.05.2010, 20:54 Uhr

Dann eben die Monate, also das wird er sich wohl leisten können die 3 Zugfahrten, Männer gibts...

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Re: Ts Ts Ts...

Antwort von susafi am 11.05.2010, 20:59 Uhr

Der doch nicht... das ist so ein Sparfuchs... ihn interessiert nicht das es sein Kind ist, ihn interessieren die Kosten die da entstehen

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ich würde es so machen:

Antwort von Patti1977 am 12.05.2010, 8:02 Uhr

Er soll dir eine Kopie des Schreibens mit der Post schicken. Da hast du alle Angaben der Arge drin.
Dann schreibst du, dass ihr keine Umgangsregelung habt, du herzlich wenig Geld verdienst, er sein Umgangsrecht nur sporadisch an den und den Tagen wahrgenommen hat (Hinweis auf Gedächtnisprotokoll, da du ja nicht immer mitschreibst) und als EInleitung seine Mail:

SgDuH,

anbei die Mail des Kindesvater zur Kenntnis. Ich schicke die beiliegenden Unterlagen direkt, da ich meine finanziellen Verhältnisse nicht unbedingt dem Kindesvater offenlegen und ich auch Sicherheit über die Einreichung der Unterlagen haben möchte. Insbesondere möchte ich auf den letzten Satz hinweisen, dass ich die Unterlagen unter Androhung der Verweigerung des Umgangs schicke. (Behalt ne Kopie, man weiß ja nie, was noch kommt).

Zwischen dem Kindesvater und mir gibt es keine schriftliche Umgangsvereinbarung, der Umgang erfolgt sporadisch ja nach Lust und Laune des KV. Das Sorgerecht habe ich allein, ein gesondertes Urteil dazu existiert nicht.

Die Kosten des Umgangs möchte ich nicht übernehmen, da der KV mir auch zugesichert hat, dass die ARGE diese Kosten bezahlt und er bereits Geld erhalten hat. Ich kann auch nur aus eigenem Gedächtnis den o. g. Umgang bestätigen. Die Höhe der Fahrtkosten sind mir nicht bekannt und könne aufgrund der kaum erfolgten Besuche auch nicht eine Höhe erreicht haben, die meine anteilige Bezahlung rechtfertigen könnte. Ich selbst beziehe nur..... und habe diese Ausgaben zu tragen..... Wäre der Umgang geregelt und dem Kindeswohl nützlich, könnte ich die Anfrage durchaus verstehen. So jedoch ist der Umgang mehr als spärlich und völlig unregelmäßig als dass ich eine feste Summe errechnen könnte. Für die Nachweise der Kosten (Tankquittungen zu den Besuchstagen, Zugticket) wenden Sie sich bitte an den KV. Diesen Nachweis kann ich nicht erbringen.

Mit freundlichen Grüßen


....

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