Alleinerziehend, na und?

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Wenn ein unterhaltspflichtiger Vater Hartz 4 bekommt

Thema: Wenn ein unterhaltspflichtiger Vater Hartz 4 bekommt

schaut das berechtigte Kind in die Röhre oder muss der Vater anteilig etwas zahlen?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 16:02



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Der Vater hat doch einen Selbstbehalt von 900 Euro, da kommt er mit H4 bestimmt nicht drüber oder? Bis 6 oder wann bekommt man doch was vom JA, danach denke ich wird das Kind nichts bekommen.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 16:07



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arbeitslose haben einen selbstbehalt von 770 euro meines wissens. alles was drüber liegt muss abgegeben werden an die kinder

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 16:22



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Und wie hoch ist diese hartz 4 Geld das ein alleinstehender Mann bekommt?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 16:26



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Ich frage mich gerade wovon ein Vater der von Hartz4 lebt,noch Unterhalt bezahlen soll ? Der lebt doch schon am Existensminimum ! Birgit

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 17:18



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Ich geb Birgit voll recht, keine 800 Euro, zu viel zum sterben, aber zu wenig zum Leben

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 17:33



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Er lebt da freiwillig,und er gibt es zu. Wir bekommen gar nichts,niemand intressiert es wovon wir leben. Ob es seinem Sohn gut geht,ob er zu essen hat...

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 17:39



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Unterhaltsvorschuß, oder nicht?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 17:40



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Nein,haben wir 6 Jahre bekommen und seit 8 Jahren nichts mehr.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 17:43



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Aha, sorry, wußte ich nicht... Dann weiß ich es auch nicht... Kannst du denn nur für ihn Sozialhilfe o.ä. beantragen...? Ich weiß jetzt nicht ob du ein einkommen hast...

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 17:47



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Ne,uns steht gar nix zu da wir ja bei meinem Freund leben.Darf sogar meine KK Gebühr vom nicht vorhanden Einkommen bezahlen und komm einfach hinten und vorn nicht klar momentan :o(

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 17:51



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Das ist dann leider so. Ich bekomme wegen einer Mangelfallberechnung weniger Unterhalt,als der, der meinem Sohn lt. Düsseldorfer Tabelle zusteht. Und ich freue mich allmonatlich wenn die Summe auch tatsächlich auf meinem Konto eingeht. Eigentlich rechne ich immer damit,das der KV die Zahlung wieder einstellt. Sollte er dies tun,schaue auch ich in die Röhre,weil UHV dann nicht mehr gezahlt wird. Leider ist das dann so,aber ich finde mich damit ab. Wenn ich das jetzt richtig ausgerechnet habe,ist Dein Kind 14 jahre alt ?? Dann wäre ja zumindest ein Teilzeitjob drin ? Gruß Birgit

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 17:58



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ich habe noch ein kleines kind,arbeite auch stundenweise aber unentgeldlich,gegen wohnen sozusagen...

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 18:00



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Das ist natürlich echt blöd. Aber du wirst nicht drumrum kommen, deine Stundenzahl aufzustocken, oder? Wie alt ist denn das kleine Kind? Hat es den selben Vater? Wenn der nämlich nicht erwerbstätig ist und von HartzIV lebt, hätte er doch genug Zeit für die Kinderbetreuung. Oder ist das Kleine von deinem neuen Freund? Vergiss nicht, dass du deinen Kindern gegenüber ebenso zu Unterhalt verpflichtet bist wie der Vater und ebenso alles tun musst, um deinen Verpflichtungen gerecht zu werden. Wie begründet denn der Vater eigentlich seinen Wunsch, ausschließlich von HartzIV leben zu wollen? Will man das?! LG terkey

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 18:38



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Hallo, dies kenn ich leider. Hab 6 Jahre UVG bekommen und seitdem nichts mehr. Es interessiert niemanden, ob mein Kind was zu essen bekommt, oder Kleidung oder eine Wohnung hat:-( Der Vater hat den Offenbarungseid abgegeben (ist Geschäftsführer von 2 Firmen seiner Freundin, mit der er zusammenlebt; fährt einen Mercedes 500 E und häufig in Urlaub; nebenbei spielt er noch Sekretär im Golfclub, in dem er auch selber Mitglied ist) Dies alles ist uninteressant, er verdient nur 350 € netto :-) Wie wir klar kommen, interessiert niemanden.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 18:55



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Hab dir eine PN geschrieben...

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:27



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Richtig,es interessiert niemanden,es ist einfach nur ungerecht :o(

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:29



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Nun ja, nach UHV gibt es Hartz4, Kinderwohngeld, Kinderzuschlag... Ich kann diese Jammerei nicht mehr hören. Von weniger als Hartz4 muß in Deutschland keiner leben. Daß man davon keine großen Sprünge machen kann, daß man das nicht immer mal eben so bekommt, daß es keinen Spaß macht, sich dafür nackig zu machen - geschenkt, weiß ich, been there, done that. Aber diese "ich bin so eine arme Sau"-Jammerei geht mir echt auf den Keks. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:35



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natürlich gibt es Einzelfälle. Wir bekommen weder UHV,Hartz4,Wohngeld oder sonstwas! Und die Arme Sau ist der Drückeberger,ich kümmere mich darum das wir irgendwie (!) klarkommen.Trotzdem will man Gerechtigkeit,oder?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:37



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Gerechtigkeit? Oder Rache?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:39



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Über Rachegelüste bin ich drüber weg,schon lang ;o)

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:41



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Liest sich anders. Elisabeths Gemeinplatz Nummer 4711: Man kann sich stundenlang über sowas ärgern - aber man ist nicht dazu verpflichtet.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:46



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Wenn ich drüber nachdenk,ärger ich mich in dem Moment natürlich auch. Weil es ihm scheißegal ist obs Kind mit zur Klassenfahrt kann oder nicht,oder wie wir sonst klarkommen. Aber Rache brauch ich nicht,seine Strafe ist, das er nie wirklich erfahren wird was für ein toller Mensch sein Kind geworden ist,das er alle besonderen Momente in seinem Leben verpasst hat und das er seinem Sohn nun auch gleichgültig ist. Ich will einfach Gerechtigkeit...

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 19:51



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Aber dann scheint dein neuer ja genug zu haben, entweder man ist eine Familie oder nicht und wenn nicht (also er nicht mit aufkommt) ziehe ich nicht zusammen wenn ich weiß ich bekomme sonst nix. Ausserdem hast du sicher Kindergeld und kannst evtl.Kinderzuschlag beantragen. Bist du sicher dass dafür der Nichtvater aufkommen muss?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 20:52



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wenn der KV berufstätig ist, aber Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, erhöht sich sein Freibetrag, genau um den festgelegten Betrag vom Unterhaltstitel. man muß schon unterscheiden, ob Hartz4- Empfänger oder berufstätig+Aufstocker.

Mitglied inaktiv - 12.05.2010, 09:16