Geschrieben von Mottenmutter am 12.11.2009, 21:19 Uhr |
ALG I und ALG II
Ihr Lieben,
..jetzt gehts weiter mit dem ganzen Papierchaos und Organisationskram. Mein Mann zieht wohl schon am WE aus....Absolute Erleichterung für beide, wies den Kindern dabei geht wird sich zeigen, aber defintiv wirds hier dann ruhiger, aber auch totale Angst vor dem was auf mich zukommt..
Haben gestern mit der Anwältin mal grob durchgerechnet´, genaueres weiß ich spätestens Mo. Unterhalt, 400€uro Job u. Kindergeld macht ca. 2000 Euro. Bel. vom Haus alleine sind schon 1300 €uro..?????? Hilfe!!! Hab schon mit der Bank gesprochen das die Finanzierung wenn möglich verlängert werden soll und die Abt´ragungsrate somit niedrigr wird. Aber weniger als 1000 wir dnich tdrin sein. Kann ich trotz Eigenheim ALG I und ALG II beantragen? Hatte jemand so eine Situation mit Erfolg sogar??
alles nur?????? momentan....oh mann... (imwarsten Sinne des Wortes...)
Re: ALG I und ALG II
Antwort von Hotsprings am 12.11.2009, 21:44 Uhr
Soweit ich weiß, darfst du ein Haus mit 130 qm Wohnfläche haben.
Von den Raten zahlt glaube ich die Arge einen Teil, glaube den Zinsanteil. Also Tilgungsteil so niedrig wie möglich runterschrauben.
Ansonsten frag mal Ralph/Snoopy. Er kennt sich da spitze aus.
Re: ALG I und ALG II
Antwort von Lena_1977 am 12.11.2009, 21:49 Uhr
Kommt auf die Anzahl der Personen an ....
Wem gehört das Haus ? Wie hoch sind die Schulden ? Wäre ein Leben in einer Mietwohnung/Haus auf Dauer nicht einfacher ?
Wie siehts mit Nebenkosten/Instalthaltung aus ? Will dein Mann ausgezahlt werden ?
Re: ALG I und ALG II
Antwort von Holmqvist am 12.11.2009, 23:36 Uhr
Wozu geh ich eigentlich noch arbeiten ...
Re: ALG I und ALG II
Antwort von Sonja31 am 13.11.2009, 8:47 Uhr
ALG I bekommt jeder Arbeitslose, Hartz IV (ALG2) ist doch die alte Sozialhilfe.
Sie wollten das Gesetz dahingehend ändern, dass man das (abgezahlte?!) Häuschen behalten kann, über die Erhaltungskosten streiten sie noch, selbst das ist noch nicht durch.
Meinst Du wirklich, dass Du das Haus behalten kannst, wenn noch soviel Schulden drauf sind?
Warum kommt es nach einer Scheidung so oft zur Zwangsversteigerung?
Auf Dauer wird das nicht gutgehen, oder?
Nachtrag
Antwort von Sonja31 am 13.11.2009, 8:48 Uhr
Und ALG1 auch nur, wenn DU arbeitslos geworden bist, mit Kind(ern) 67% vom letzten Gehalt der vergangenen Monate.
ALG II und Abfindung, eher an Ralph oder wers sonst noch weiß
Habe den Probetag geschafft.
ALG und Hartz 4
Sabri... wo zum Geier stehen denn nun die Kerzen?
Dazu gesellen
Taufpaten - lang und kompliziert und eigentlich auch keine Frage
Frage zum Unterhalt
Kerzen im Kindergarten
Stundenlohn bei der Diakonie? Weiss das Jemand?