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Geschrieben von 58er am 01.02.2007, 12:42 Uhr

@ninas59

also salsa, hab mal gar keine angst. der pflichtteil muss ausgezahlt werden. da ist das recht voll auf der seite der töchter. da hat natürlich auch eine sekte oder sonst ein irrenverein keine chance. und wenn der haupterbe nicht freiwillig einsichtig ist, dann eben per gericht. es geht auch ums prinzip. die töchter sollten sich nicht als geldgeier fühlen, sondern haben einen gesetzlichen anspruch auf den erbanteil. nimm rechtshilfe in anspruch und such dir einen anwalt. und so schlimm ist das nicht vor gericht, das steht man alles fabelhaft durch. kopf hoch!

noch was auch zur ehrlichkeit von haupterben: die ist in der tat zuweilen extrem mangelhaft. da wird dann halt auf dem auszufüllenden schein angekreuzt: keine hinterlassenschaft. man probierts halt. die anderen miterben müssen dann also selber aktiv werden und sich über die hinterlassenschaft ein bild verschaffen. frag wie gesagt einen anwalt, das muss gar kein spezialist sein, das kann eigentlich jede kanzlei.

und das erbrecht hat schon seinen sinn. glaub mir. es hat zwar auch noch so den sippengeruch und basiert u.a. auch auf uralten gesetzesvorlagen und auch moral- etc. vorstellungen und weissdergeierwasalles, die nicht jedem gleich in den kopf gehen. aber die gesetzgeber haben sich schon was dabei gedacht.

viel glück wüncht old mama

 
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