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Geschrieben von salsa am 31.01.2007, 19:30 Uhr

vererben, testament, pflichtteil .....

der vater meiner schwägerin ist gestorben ... der mann hat zwei töchter und hat ein testament verfasst, indem er alles seiner nichte vermacht ... jetzt sind die diskussionen "losgetreten" ... d.h. gibt es einen "pflichtteil" für die eigenen kinder ? der mann hatte nicht viel ... aber seine nichte ist, so wie er selber auch bei den jehovas zeugen ... und seine eigenen kinder haben sich davon losgelöst ...
hat jemand einen rat ?
danke
salsa

 
6 Antworten:

Re: vererben, testament, pflichtteil .....

Antwort von montpelle am 31.01.2007, 19:55 Uhr

Hallo !

Ich kann nicht verstehen, dass es immer wieder Erbstreitereien gibt. Wenn es doch der Wille des Verstorbenen war ... warum kann man das nicht aktzeptieren ?!

Ich erlebe ja selber grad einen Erbfall, da meine Mutter vor drei Monaten verstorben ist und ich käme nie auf die Idee, aus ihrem letzten Willen eine Schlammschlacht zu machen. Aber leider hört man so etwas oft.

Wie es ganz genau mit dem Pflichtteil ist, weiß ich nicht hundertprozentig. Ich habe aber mal gehört, dass man wirklich auch den Partner oder die Kinder ganz vom Erbe ausschließen kann.

Gruß
montpelle

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Re: vererben, testament, pflichtteil .....

Antwort von faya am 31.01.2007, 21:02 Uhr

Ich bin auch der Meinung das man den Willen eines Verstorbenen einfach akzeptieren solle. Allerdings würde es mich auch ärgern, wenn eine Erbschaft letztlich den Zeugen Jehovas zukommen würde.

Meines Wissens nach steht den Kindern aber der Pflichtteil zu .

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ich kann dir

Antwort von pauline04 am 31.01.2007, 21:06 Uhr

http://www.123recht.de/ empfehlen.

Unter der Rubrik "Rechtsberatung" kriegst Du immer kompetente ( und kostenlose) Antwort...

Also mir hats geholfen.

Pauline04

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ich sehe das nicht wie die beiden....

Antwort von ninas59 am 31.01.2007, 21:09 Uhr

Der Pflichtteil steht den Kindern nunmal zu.

ist eine Ehefrau da?
Der Pflichtteil ist die Hälfte von dem was ihnen sowieso zustehen würde.

Also 50% für die Ehefrau 50% teilt sich unter den Kindern auf.
Der Pflichtteil wäre dann 25% aufgeteilt unter den Kindern also 12,5% pro Nase.

So einfach ist das mit dem Enterben auch wieder nicht. Es besteht nunmal eine Erbpflicht den Kindern gegenüber. Wirklich enterbt kann nur der werden der dem Vererbenden nahc dem Leben getrachtet hat.

Der Haupterbe stellt fest, was zu vererben ist, und verteilt dann (auf Anfrage) an die Pflichterben. Wenn Zweifel an der Richtigkeit besteht muss der Haupterbe in Pflicht genommen werden.


So oder so ähnlich war das...

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Re: vererben, testament, pflichtteil .....

Antwort von 58er am 31.01.2007, 21:27 Uhr

die töchter sind als kinder direkte abkömmlinge und sog. erben 1. ordnung, und sind - neben ehepartnern, eltern, kindeskindern – pflichtteilsberechtigt, egal was der erblasser testamentarisch verfügt hat. nur in seltensten ausnahmefällen kann man diesem personenkreis den pflichtteil vorenthalten, z.b. wenn der pflichtteilsberechtigte den erblasser nachweislich umbringen wollte. Wovon ich jetzt in eurem fall nicht ausgehe. Die pflichtteilsberechtigten haben gegen die testamentarisch eingesetzten erben anspruch auf geldzahlung, und zwar in höhe der hälfte des wertes des gesetzlichen erbteils. Soweit ich weiss, erhalten die kinder laut pflichtteilsanteil vom erblasser ½ des nachlasses. In deinem falle muss also der erbe ¼ des erbes an die töchter auszahlen. Und wenn noch weitere pflichtteilsberechtigte vorhanden sind, muss der testamentarisch festgelegte erbe auch denen die hälfte ihres entsprechenden pflichtteils geben.

ich hab das leider selber mal aus anderer warte vor wenigen jahren knallhart durchexerzieren müssen und weiss deshalb ein bisschen bescheid. wobei ich im moment die von mir oben angegebenen werte der anteile nicht mehr mit allerletzter bestimmtheit weiss.


grüße von old mama

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Re: Und für die Zukunft, weil wir so einen dämlichen Fall im Bekanntenkreis hatten ein tip.....

Antwort von JOVI66 am 31.01.2007, 22:52 Uhr

....Mann 93 Hauseigfentümer ( wohnte in der Strasse meiner Eltern. Hat drei Kinder. Mit dem jüngsten ging meine Mutter in die Schule und hat heut noch guten Kontakt.
Der alte Herr wollte das Haus seinem jüngsten Sohn zukommen lassen, weil die beiden anderen bereits zu Lebzeiten jeweils so dicke Sparbücher bekamen, dass sich die beiden älteren schon ein Haus ( Schuldenfrei, jeder eines kaufen konnten.
Meine Mutter pflegte den ältzeren Herrn, da der Jüngste ( mitlerweile auch 65 in Berlin lebt und dort noch eine Musikschule betreibt. Es war seit Jahrzehnten abgesprochene Sache, zw. Dem Erblasser dem jüngsten Sohn und meiner Mutter, dass dieses Haus in jedem Fall an den Jüngsten geht.
Was macht der Trottel: Schreibt als ersten Satz in sein Testament: Erben sind meine Kinder! Dann Auflistung und u.a.der jüngste kriegt das Haus....blabla.... Da er keinen Haupterben benannt hatte (er hätte in diesem Fall den Jüngsten zum Haupterben machen müssen) gings zu Gericht und die drei haben 2 Jahre lang gestritten.Am Ende musste er in Berlin so ziemlich alles aufgeben um die beiden anderen auszahlen zu können und dabei hätte er fast das Haus verkaufen m,üssen. Kurzer war der Gelackmeierte und ist am allerkürzesten gekommen. Daraufhin hat meine Mutter ( wir wussten das auch nicht) sofort ihr Testament geändert und mit dem Folgenden Wortlaut: Haupterbe ist meine einzige Tochter, die in ihrem Ermessen 38-60% dem Bruder überlassen muß. Da ich mich aber mit meinem Bruder sehr gut verstehe bekommt er natürlich ( hoffentlich erst wenn ich selber alt und grau bin so in 30 J*g*) exakt die Hälfte.
Also ohne Haupterben ist alles saudumm und Pflichtteil gilt auf jeden Fall für die Kinder ( außer wie schon angesprochen sie hätten gewollt Schuld am Tod des Erblassers)
liebne Grüße johanna

P.S.: bei mir ist es einfacher meine Tochter kriegt alles, da sie ein Einzelkind bleiben wird und es auch keine Halbgeschwister gibt und geben wird.

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