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Geschrieben von kirshinka am 05.09.2011, 22:39 Uhr

@ kirshinka

Ich nehme an, Du bist in Steuerklasse 5, weil Dein Gönnergatte (GG) in Klasse 3 ist - oder? Denn sonst hättest du ja nicht Klasse 5, sondern 1.

Bei alleinerziehend ist das ja dann aber eine andere Steuerklasse, also auch ein anderer Nettobetrag.

5 Euro/Std. sind aber auch übel - da stimme ich zu.

Wenn Du aber 2 erlernte Berufe hast - und einen GG - dann muss der einfach auch zur Kinderbetreuung beitragen, damit du in einem Beruf arbeiten kannst, der mehr einbringt - dann geht es euch beiden ja besser.
Oder du musst zusätzliche Kinderbetreuung ranschaffen.
Klar werden dann die beruflichen Mehreinnahmen zunächst von den Betreuungskosten aufgefressen, aber es ist eine Investition in den beruflichen Aufstieg, der dann auch ein besseres Gehalt mit sich bringt.

Aber vielleicht sehe ich das auch viel zu blauäugig.

Nix für ungut

 
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