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von Leena  am 14.03.2011, 14:46 Uhr

ähh zusatz

...nein, normalerweise nicht!

Du gibst Deine getrennte Erklärung ab, wirst veranlagt und bekommst Deinen Bescheid (und damit auch die Erstattung), und er wird dann aufgefordert, auch eine Erklärung abzugeben.

Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe!

 
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