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von Leena  am 14.03.2011, 11:09 Uhr

Frage an die Steuerexperten (Leena??)

...nur ganz kurz, da ich eigentlich am Arbeiten bin:

Zusammenveranlagung für 2010 ist möglich, wenn Ihr Euch am 01.01.2010 um 0.02 h getrennt hättet. Wenn Ihr Euch dagegen am 31.12.2009 um 23.59 h getrennt hättet, wäre eine Zusammenveranlagung für 2010 NICHT mehr möglich.

Wenn Ihr Euch erst am 01.01. im Laufe des Tages getrennt habt, habt Ihr wiederum die Wahl zwischen "Zusammenveranlagung" und "getrennter Veranlagung". Bei Trennung VOR dem 01.01. habt Ihr keine Wahl, da ist Einzelveranlagung für jeden von Euch vorgeschrieben.

Wenn die Trennung jetzt am 01.01. im Laufe des Tages gewesen wäre, dann hättet Ihr die Wahl, und wenn Du Dich jetzt für eine getrennte Veranlagung entscheidest - ist er dann auch verpflichtet, eine eigene Steuererklärung für sich abzugeben. Er kann allerdings auch sagen, er stimmt der getrennten Veranlagung nicht zu und möchte eine Zusammenveranlagung (Folge: Dein Bescheid wird aufgehoben, Geld muss zurückgezahlt oder umgebucht werden, neuer Bescheid für beide ergeht - wenn Ihr Euch dann auf die Zusammenveranlagung einigen würdet). Und oft genug kommen da wieder die Zivilgerichte ins Spiel - Du wärst verpflichtet, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn Du von einer getrennten Veranlagung keine Vorteile hättest. Wenn Du bei einer getrennten Veranlagung gezahlte Steuern erstattet bekommst, kannst Du vom Familienrichter wiederum verpflichtet werden, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, während er im Gegenzug vom Gericht verpflichtet würde, Dir den dadurch entstandenen finanziellen Nachteil wieder auszugleichen.

Solche Gerichtsverfahren dauern allerdings, meiner Erfahrung nach, potentiell Jahre und kosten natürlich Geld... und die meisten Ex-Eheleute schaffen es dann doch lieber irgendwie, sich untereinander zu einigen, bevor letztlich beide Verlierer sind.

Wenn Du noch Fragen hast - melde Dich einfach, okay?

Gruß, L.

 
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