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Geschrieben von Einstein-Mama am 14.03.2011, 9:38 Uhr

Frage an die Steuerexperten (Leena??)

habe einen termin für den ausgleich bei der lohnsteuerhilfe gemacht.
auf dem finanzamt sagte man mir kürzlich, dass eine gemeinsame veranlagung für 2010 nicht mehr möglich sei, weil das angegebene trennungsdatum der 1.1.2010 wäre.
die lohnsteuerhilfe meinte nun eben es wäre doch möglich.
mal davon ab, dass ich mir auch eine getrennte wünsche, hab ich schiss vor berkel, weil der austickt, wenn ich nun im alleingang meine steuer getrennt mache.
allerdings habe ich ihn vor 3 wochen gebeten einen termin zu vereinbaren und teilte ihm auch mit, dass ich bis 19.03. frei habe und flexibel bei der termingestaltung bin.
er hat sich jedoch nicht gekümmert, den beitrag für den steuerverein habe ich auch gänzlich alleine bezahlt (wurd abgebucht), er versprach mir die hälfte zu überweisen, was er bis heute auch noch nicht tat.

ist es jetzt so, dass er seine steuer ohnehin dann nicht mehr machen kann, wenn ich vor ihm da war?

wäre dankbar für antworten.
gruß
eini

 
11 Antworten:

Re: Frage an die Steuerexperten (Leena??)

Antwort von Leena am 14.03.2011, 11:09 Uhr

...nur ganz kurz, da ich eigentlich am Arbeiten bin:

Zusammenveranlagung für 2010 ist möglich, wenn Ihr Euch am 01.01.2010 um 0.02 h getrennt hättet. Wenn Ihr Euch dagegen am 31.12.2009 um 23.59 h getrennt hättet, wäre eine Zusammenveranlagung für 2010 NICHT mehr möglich.

Wenn Ihr Euch erst am 01.01. im Laufe des Tages getrennt habt, habt Ihr wiederum die Wahl zwischen "Zusammenveranlagung" und "getrennter Veranlagung". Bei Trennung VOR dem 01.01. habt Ihr keine Wahl, da ist Einzelveranlagung für jeden von Euch vorgeschrieben.

Wenn die Trennung jetzt am 01.01. im Laufe des Tages gewesen wäre, dann hättet Ihr die Wahl, und wenn Du Dich jetzt für eine getrennte Veranlagung entscheidest - ist er dann auch verpflichtet, eine eigene Steuererklärung für sich abzugeben. Er kann allerdings auch sagen, er stimmt der getrennten Veranlagung nicht zu und möchte eine Zusammenveranlagung (Folge: Dein Bescheid wird aufgehoben, Geld muss zurückgezahlt oder umgebucht werden, neuer Bescheid für beide ergeht - wenn Ihr Euch dann auf die Zusammenveranlagung einigen würdet). Und oft genug kommen da wieder die Zivilgerichte ins Spiel - Du wärst verpflichtet, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn Du von einer getrennten Veranlagung keine Vorteile hättest. Wenn Du bei einer getrennten Veranlagung gezahlte Steuern erstattet bekommst, kannst Du vom Familienrichter wiederum verpflichtet werden, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, während er im Gegenzug vom Gericht verpflichtet würde, Dir den dadurch entstandenen finanziellen Nachteil wieder auszugleichen.

Solche Gerichtsverfahren dauern allerdings, meiner Erfahrung nach, potentiell Jahre und kosten natürlich Geld... und die meisten Ex-Eheleute schaffen es dann doch lieber irgendwie, sich untereinander zu einigen, bevor letztlich beide Verlierer sind.

Wenn Du noch Fragen hast - melde Dich einfach, okay?

Gruß, L.

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@Leena

Antwort von Bengelengelmama am 14.03.2011, 11:42 Uhr

darf ich dir auch eine PN schreiben? Hätte auch eine Frage

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cool, danke

Antwort von Einstein-Mama am 14.03.2011, 11:57 Uhr

wobei, uncool eigentlich.
aus diesen gründen wollte ich, dass wir gemeinsam da hingehen.
er hat aber scheinbar kein interesse..
bin jetzt auch etwas ratlos. eine getrennte wäre für mich von vorteil, da wir bis mai 3/5 hatten, also ich die 5 und noch gemeinsames konto, danach 4/4.
also wäre gemeinsam fair von mir.
auf der anderen seite, hab ich die faxen vom fair sein, er ist es auch nicht...

auf gerichtsgedöns habe ich aber auch keine lust.
wobei er kein geld für einen anwalt haben dürfte.

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Re: cool, danke

Antwort von safrarja am 14.03.2011, 12:02 Uhr

Hallo !

Habt Ihr Euch reell am 1.1. getrennt oder ist er da erst ausgezogen ?

Mein Ex und ich hatten uns im November getrennt und er ist am 1.1. ausgezogen daher mußten wir dann getrennt veranlagen - gut für mich ..schlecht für ihn ,denn ich hab ne Nachzahlung erhalten und er durfte zahlen

lg

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@Bengelengelmama

Antwort von Leena am 14.03.2011, 12:14 Uhr

...klar darfst Du schreiben, gerne - ich kann aber nicht garantieren, dass ich alles bzw. alles sofort beantworten kann!

Im aktuellen Tagesgeschäft im Finanzamt bin ich derzeit halt nicht so drin, da ich momentan gesondere Projekte betreue...

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Re: cool, danke

Antwort von Leena am 14.03.2011, 12:20 Uhr

...na ja, aber vielleicht kommt das Intersse bei ihm ja noch, wenn Du jetzt eine getrennte Veranlagung für Dich abgibst und er dann aufgefordert wird, seine eigene Erklärung abzugeben..?

Entweder er gibt dann ab und rührt sich dann, wenn er den Bescheid bekommen hat (und schwarz auf weiß sieht, was er dann ja wohl nachzahlen muss), oder er gibt nicht ab und wird irgendwann gemahnt, zwangsgeldangedroht, in Ersatzzwangshaft gebracht oder ähnliche Scherze - da rühren sich dann auch manche.

Viel machen kannst Du jetzt halt nicht, wenn er sich so überhaupt nicht rührt - genau genommen kannst Du gar nichts machen, außer ihn noch einmal "vorzuwarnen" und eben für Dich eine eigene Steuererklärung abzugeben.

Blöder Situation, ich weiß...

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getrennt seit 19.12.

Antwort von Einstein-Mama am 14.03.2011, 13:35 Uhr

aber er wollte offiziell den 1.1. haben.
ausgezogen erst im mai, aber bis dahin definitiv getrennt von tisch und bett (oder wie das heißt)
also regelkonform wäre ohnehin die getrennte, eigentlich.
erneut auffordern werde ich ihn nicht, hab ich in andere sache schon mal getan, bekam ich zur antwort ich würde stalken...

leider unterschreibt er aber auch die beantragten kinderausweise nicht..., ich denke nicht aus boshaftigkeit,sondern weil es ihm einfach wurscht ist!

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ähh zusatz

Antwort von Einstein-Mama am 14.03.2011, 13:36 Uhr

hab ich das jetzt richtig verstanden, dass meine rückzahlung erst dann erfolgt, wenn er seinen bescheid bekommen hat?

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Re: ähh zusatz

Antwort von Leena am 14.03.2011, 14:46 Uhr

...nein, normalerweise nicht!

Du gibst Deine getrennte Erklärung ab, wirst veranlagt und bekommst Deinen Bescheid (und damit auch die Erstattung), und er wird dann aufgefordert, auch eine Erklärung abzugeben.

Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe!

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Re: getrennt seit 19.12.

Antwort von Leena am 14.03.2011, 14:54 Uhr

...okay, wenn Ihr tatsächlich seit 19.12. getrennt seid, habt Ihr - genau betrachtet - gar keine Wahl, was die Veranlagung angeht. Dann wart Ihr nämlich am 01.01. schon "dauernd getrennt lebend", wenn auch in einem Haus, und dann muss zwingend jeder für sich eine Einzelveranlagung abgeben. Deine Erklärung hat dann absolut nichts mit seiner zu tun!

Wenn Ihr am 01.01. dagegen noch in irgendeiner Weise quasi "aktiv verheiratet" wart, DANN habt Ihr die Wahl zwischen zwei verschiedenen Formen der Ehegattenveranlagung, nämlich der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung.

Getrennte Veranlagung ist nur möglich, wenn Ihr am 01.01. eben noch nicht dauerhaft getrennt wart! Und getrennte Veranlagung (§ 26 a EStG) und Einzelveranlagung (§ 25 EStG) sind zwei verschiedene Paar Schuhe!

An sich kannst Du Dich ja ruhigen Gewissens auf den Standpunkt stellen, Ihr wart am 01.01. getrennt, also habt Ihr steuerlich überhaupt keine Wahl und Du gibst natürlich nur für Dich eine Einzelveranlagung ab.

(Das faktisch in den meisten dieser Fälle den Ex-Ehegatten dann nachträglich doch noch einfällt, dass sie ja am 01.01. noch einen "Versöhnungsversuch" gemacht haben und sie sich dann hinterher im Rahmen des Einspruchsverfahrens doch noch für eine Zusammenveranlagung entscheiden, wenn sie die Zahlen sehen - das ist eine andere Geschichte. *seufz*)

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oh danke, das beruhigt mich jetzt

Antwort von Einstein-Mama am 14.03.2011, 17:08 Uhr

ich kann ruhigen gewissens sagen, dass die ehe schon vor dem 1.1. aus war!
juhu!
sogar bezeugen!

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