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Geschrieben von sun1024 am 05.08.2012, 16:39 Uhr

Zu der Frage an sich:

Huhu,

ich verstehe den Zusammenhang noch nicht komplett. Ich versuch's mal aufzudröseln:

1. "Er" hatte eine Lehre gemacht, und sein Lehrlingsgeld hatte nicht gereicht, um seine Miete und die Kosten für sein Internat zu bezahlen.

Was war das für ein Internat, in dem er gewohnt hat? Hat man in dem Internat gewohnt, wenn man da die Lehre gemacht hat? Ich kenne Internate bisher nur als Wohnstätten für Schulen, daher frage ich.
Und wenn er das Internat bezahlen musste, für was musste er dann noch zusätzlich Miete bezahlen? Das Internat ist doch gerade zum Wohnen, oder nicht?
Wie ist er dann über die Runden gekommen, wenn das Lehrlingsgeld nicht gereicht hat?

2. Er hat den Lehrvertrag gekündigt.

Wohnt er weiter in dem Internat?

3. Du möchtest wissen, ob er eine 12-monatige Sperre bzgl. ALG I bekommt.

Soweit ich weiß, ist eine Sperre unabhängig von den finanziellen Verhältnissen, also z.B. davon, ob er vorher von dem Lehrlingsgeld seine Miete zahlen konnte.

Eine Sperre kann höchstens 12 WOCHEN bestehen, nicht Monate.
Eine kürzere Sperre als 12 Wochen kann es nur dann geben, wenn es wichtige Gründe für das Kündigen gab, z.B. unzumutbare Arbeit.


Hab ich irgendwas missverstanden?

LG sun

 
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