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Geschrieben von findelkind am 04.08.2012, 15:38 Uhr

selber gekündigt

Hallo
mal ne frage wenn das Lehrlingsgeld nicht reicht um Miete und Internat zu bezahlen ( bekommt keine Unterstützung vom Amt bzw. Bab ) und man nun den Lehrvertrag gekündigt hat bekommt man da auch 12 monate speere rein .betr, ALG1

 
9 Antworten:

????

Antwort von Schildkroete12 am 04.08.2012, 15:59 Uhr

Na, das ALG I wird wohl besser für Miete und Internet reichen...

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Re: ????es heist" INTERNAT"

Antwort von findelkind am 04.08.2012, 16:07 Uhr

wer lesen kann ist klar im Vorteil es heist Internat.
Und es ist ja die zweit ausbildung er hat im anschluß die möglichkeit gehabt gleich was anderes zu lernen . Bloß der AG ist der meinung das alles von den Ämtern bezahlt würd, würd es aber nicht

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Re: ????es heist" INTERNAT"

Antwort von dhana am 04.08.2012, 16:19 Uhr

Hallo,

wenn es eine schulische Ausbildung ist, kann man Bafög beantragen - wäre vielleicht auch noch eine Möglichkeit.

Ich musste meine 2. Ausbildung auch komplett alleine finanzieren, dafür gibts keine Zuschüsse - man könnte ja auch im ersten Beruf arbeiten, ist also reines Privatvergnügen.
Wenn es nicht finanzierbar ist, dann gehts halt nicht.

Gruß Dhana

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Nun... wer selber kaum der

Antwort von Schildkroete12 am 04.08.2012, 17:12 Uhr

Rechtschreibung mächtig ist und sogar noch einen Rat haben möchte, sollte mal nicht dermaßen ausfallend werden...



Übrigens... schönes Wetter heute...

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ausfallend fand ich das jetzt nicht

Antwort von like am 04.08.2012, 19:11 Uhr

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Re: ausfallend fand ich das jetzt nicht

Antwort von Sakra am 04.08.2012, 19:40 Uhr

fand ich allerdings auch. aber man muss ja nicht antworten............

ja das wetter ist herrlich!!!!!

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Na komm...

Antwort von Schildkroete12 am 04.08.2012, 21:50 Uhr

"wer lesen kann ist klar im Vorteil" ist nicht gerade als höfliche Floskel besetzt, oder?

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hinweisende Redewendung

Antwort von like am 04.08.2012, 22:58 Uhr

würde ich mal sagen.
Ausfallend geht anders.
Hatten wir in letzter Zeit hier ja leider zu oft......

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Zu der Frage an sich:

Antwort von sun1024 am 05.08.2012, 16:39 Uhr

Huhu,

ich verstehe den Zusammenhang noch nicht komplett. Ich versuch's mal aufzudröseln:

1. "Er" hatte eine Lehre gemacht, und sein Lehrlingsgeld hatte nicht gereicht, um seine Miete und die Kosten für sein Internat zu bezahlen.

Was war das für ein Internat, in dem er gewohnt hat? Hat man in dem Internat gewohnt, wenn man da die Lehre gemacht hat? Ich kenne Internate bisher nur als Wohnstätten für Schulen, daher frage ich.
Und wenn er das Internat bezahlen musste, für was musste er dann noch zusätzlich Miete bezahlen? Das Internat ist doch gerade zum Wohnen, oder nicht?
Wie ist er dann über die Runden gekommen, wenn das Lehrlingsgeld nicht gereicht hat?

2. Er hat den Lehrvertrag gekündigt.

Wohnt er weiter in dem Internat?

3. Du möchtest wissen, ob er eine 12-monatige Sperre bzgl. ALG I bekommt.

Soweit ich weiß, ist eine Sperre unabhängig von den finanziellen Verhältnissen, also z.B. davon, ob er vorher von dem Lehrlingsgeld seine Miete zahlen konnte.

Eine Sperre kann höchstens 12 WOCHEN bestehen, nicht Monate.
Eine kürzere Sperre als 12 Wochen kann es nur dann geben, wenn es wichtige Gründe für das Kündigen gab, z.B. unzumutbare Arbeit.


Hab ich irgendwas missverstanden?

LG sun

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