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Geschrieben von mirage am 05.05.2012, 21:15 Uhr

Zahnarzt-Frage: Kosten der Wurzelbehandlung durchaus rechtens

unter bestimmten Vorraussetzungen.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden zum 1. Januar 2004 die Kassenrichtlinien zur Wurzelkanalbehandlung erheblich verschärft. Eine Wurzelkanalbehandlung kann demnach vom Zahnarzt nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Die Aufbereitung und Füllung der Wurzelkanäle sollte ad apicem (bis an die Wurzelspitze) erfolgen. Die Wurzelkanalbehandlung an Molaren ist in der Regel angezeigt, wenn

damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.

Nur wenn keines dieser oder ein vergleichbares Kriterium ("in der Regel") erfüllt ist, besteht die Kassenleistung in der Extraktion (Entfernung) des Zahnes. Wünscht der gesetzlich versicherte Patient dennoch einen Erhaltungsversuch des Zahnes durch eine Wurzelkanalbehandlung, so muss er die Kosten dafür selbst tragen.

 
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