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von Leena  am 22.04.2014, 11:37 Uhr

Wo ist da der Betrug???

Wenn man angibt, man weiß den Vater, will ihn aber nicht angeben, gibt es keinen UHV. Wenn man angibt, man hat keine Ahnung, wer der Vater ist, und kann auch nichts zur Klärung der Situation beitragen (eben z.B. der besagte One Night Stand ohne richtigen Namen in den USA), dann gibt es grundsätzlich schon UHV - weil der Vater dann eben nicht ermittelt werden kann und die Mutter auch keiner Mitwirkungspflicht nachkommen kann. In diesen Fällen besteht tatsächlich ein Anspruch auf UHV. (Und wenn die Mutter da falsche Angaben macht, ist es strafrechtlich relevant - ja.)

Aber wenn man den Vater ausdrücklich und erklärtermaßen nicht angeben will, der Staat / Steuerzahler somit gar keinen UHV zahlen muss, Vater und Kind Bescheid wissen - wo ist da der Betrug, bitte????

 
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