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Geschrieben von Christine70 am 21.04.2014, 12:13 Uhr

Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Eine cousine von mir hat nach der Geburt ihres kindes den vater nicht eintragen lassen. da steht nur: Vater unbekannt!

Ich hätte das nie und nimmer getan, aber sie sagt, sie hat dadurch nur vorteile.

- sie muß nicht jeder unterschrift nachlaufen
- sie hat das alleinige sorgerecht
- sie bestimmt alleine über das kind, in allen punkten

Sie kennt den vater, war auch bis kurz vor der geburt mit ihm zusammen. Was er dazu sagt, weiß ich nicht. Aber er ist angeblich dafür, weil er dann keinen unterhalt zahlen muß.

ich seh darin nur nachteile :(

Gut, ich war nie in der situation, deshalb frag ich mal hier.

 
57 Antworten:

Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von kravallie am 21.04.2014, 12:16 Uhr

wenn sie sich sicher sein kann, niemals staatliche subventionen beantragen zu müssen, dann ist der unbekannte vater von vorteil, wenn er sich weder kümmern und zahlen will/wird.
sehr kurzsichtig gedacht.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Leena am 21.04.2014, 12:19 Uhr

Steht da wirklich "Vater unbekannt"? Auf der Geburtsurkunde meines ältesten Kindes stand da genau gar nichts, auch kein "unbekannt".

Ich habe den Vater seinerzeit nicht angegeben, weil ich ihm keine Vaterschaft "aufzwingen" wollte, die er nicht (mehr) wollte. Richtig - Unterhaltsanspruch gibt's keinen, aber eben auch keinen staatlichen UHV, wenn man den Vater kennt, ihn aber nicht angeben will. Auch kein Umgangsrecht etc.

Mit dem alleinigen Sorgerecht und "keine Unterschrift" hat Deine Cousine übrigends recht. Mit dem "alleine über das Kind bestimmen" - ich weiß nicht, Kinder sind doch kein Besitz... aber das ist eigentlich eine andere Ebene und nicht hier die Frage.

Warum hättest Du das "nie und nimmer getan"?

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Osterhase246 am 21.04.2014, 12:20 Uhr

ich hab beim ersten Kind auch vater angegeben und TROTZDEM alleiniges Sorgerecht. ich muss auch nicht jeder Unterschrift nachlaufen.

ich sehe nur einen punkt und der wäre für MICH negativ...niemals unterhalt beantragen zu können, zumindestens nicht ohne riesen Theater mit gentest usw.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Tonic2108 am 21.04.2014, 12:21 Uhr

Solange Sie keine staatliche Unterstützung benötigt, muss sie den Vater nicht angeben. Sobald sie allerdings irgendwelche Zahlungen vom Jugendamt (Zb Unterhaltsvorschuss) haben möchte, wird sie nicht drumrum kommen den Vater anzugeben. Wieso sollte auch die Allgemeinheit dafür zahlen, dass sie nicht bekannt geben möchte wer der Vater ist?

Ich finde auch, dass es sehr kurzfristig gedacht ist. Und an das Kind ist überhaupt nicht gedacht bei der Sache.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von wickiefan am 21.04.2014, 12:21 Uhr

sehr egoistisch und kurzsichtig gedacht. Das Kind wird irgendwann nach seinem Vater fragen, und dann wird sie lügen müssen.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Benedikte am 21.04.2014, 12:23 Uhr

vor allem- wie gedachte die Dame die beziehung zu ihrem Kind zu gestalten?

Ich meine, ich habe ja soofrt begriffen, dass die Mutter den Vater nicht braucht und der Vater wohl auch auf Mutter und Kind verzichten kann, aber sollte nicht zumindest die Mutter auch mal an das Kind denken? Vielleicht will es wissen, wo es herkommt, Verwandte kennelernen, was auch immer? Und weil Mutter ihre Ruhe haben will, werden die Interessen des Kindes nicht neachtet? Ich rede noch gar nicht mal von Erbrecht und solchen Sachen.......

ich waere jedenfalls sehr vorsichtig, zumal sie irgendwann ja auch nicht mehr rauskommt aus der Nummer. Und wenn sieeben doch mal Staatsknete haben will, dann hat sie ein echtes Problem, auch strafrechtlich

von daher-halte ich fuer eine sehr heikle Sache

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Leena am 21.04.2014, 12:24 Uhr

Warum wird sie lügen müssen, wenn das Kind irgendwann nach seinem Vater fragt?

Wenn ich gegenüber dem Jugendamt keine Angaben zum Vater mache, heißt das doch nicht, dass ich dem Kind auch nichts sage... oder dem Vater, den Großeltern oder wem auch immer.

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ja, leena

Antwort von kravallie am 21.04.2014, 12:30 Uhr

nur weil in der geburtsurkunde unbekannt steht, heißt ja nicht, daß das kind keine ehrlichen antworten bekommen wird.
u.u. wird es sogar den vater kennenlernen und guten kontakt pflegen.

ich hätte es auch gemacht, aber ich war mir sicher, daß ich nicht sicher bin, ob ich es ohne unterhalt schaffe.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Leena am 21.04.2014, 12:34 Uhr

Warum sollte sie strafrechtlich ein echtes Problem haben?

Ich habe gegenüber dem Jugendamt völlig wahrheitsgemäß erklärt, dass ich weiß, wer der Vater ist, es aber nicht sagen möchte. (War allerdings erst im Rahmen der Stiefelternadoption, vorher hat niemand irgendetwas gefragt.)

"Vielleicht will es wissen, wo es herkommt, Verwandte kennelernen, was auch immer? Und weil Mutter ihre Ruhe haben will, werden die Interessen des Kindes nicht neachtet? Ich rede noch gar nicht mal von Erbrecht und solchen Sachen......."

Warum sollte das Kind nicht wissen, wo es herkommt, keine väterlichen Verwandten kennen etc.? Da sehe ich eindeutig keinen "Automatismus". Mein ältester Kind weiß übrigens auch, wo es "herkommt", kennt Oma, Opa, Tanten, etc. - gut, das Verhältnis ist teilweise nicht unbedingt innig und intensiv, aber das ist wieder etwas kompliziert. *seufz* Und ob es anders wäre, wenn in einer Geburtsurkunde früher mal etwas anderes gestanden hatte, bezweifele ich.

Was das Erbrecht betrifft - für mich war es auch ein Argument, den Vater nicht anzugeben, damit der Nachwuchs nicht später mal für einen Vater zahlen muss, der nie etwas mit ihm zu tun haben wollte nach der Geburt. Der Vater hatte seinerzeit übrigens die Ausbildung geschmissen nach unserer Trennung und lebt seitdem komplett von staatlichen Leistungen, wenn er nicht in medizinischer Behandlung ist.

Mit Nachwuchs ist mittlerweile 15 - bisher tut es mir noch nicht leid, den biologischen Vater nicht angegeben zu haben.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Benedikte am 21.04.2014, 12:46 Uhr

meine Freundin hatte das auch so gemacht, die wollte mit dem Vater nichts mehr zu tun haben und hatte dem amt aufgetischt, dass ihre Tochter von einem one night stand aus den USA waere. Sie war Stewardess und man konnte das nicht widerlegen

die hat dann aufrgund rieisger fehlzeiten scnell ihren Job verloren und damals Sozialhilfe beantragt. Und eigentlich haette der Vater ihr in den ersten Jahren Unterhalt zahlen muessen, auch bei unehelichen Kindern, einen bereuungsunterhalt. Sie hat aber konsequent gelogen und dann fuer sich und ie Tochter Sozialhilfe erhalten, unberechtigterweise, weil der Vater ja leistungsfaehig war. Und das haette strafrechtlichen Aerger bedeutet, sie hat Mitwirkungspflichten verletzt, den Staat zu Unrecht zahlen lassen etc.pp/ Der Vater ist im uebrigen wohlhabend. Nicht richtig reich, aber durchaus obere Mittelschicht.

Und vielleicht gibt es keinen Automatismus, dass ein Kind, dessen Vater nicht benannt wurde, wenig oder keinen ontakt hat zu seinen vaterlichen verwandten, aber es ist in der regel so. Die Mutter veranstaltet den Zauber ja gerade UM den Vater aus dem Leben zuhaben, des Kindes. Und wenn das Kind nicht von klainauf beziehungen zu Vater und vaeterlichen Verwandten pflegt, dann ist die Chance auf ein echtes Miteinander klein. Vielleicht floskelhafter Austausch von Geschenken, vielleicht ausgewaehlte besuche yu Weihnachts- und Geburtstagen, ja, da ist sicher moeglich. Aber eine chte enge verwandschaftliche beziehung wird im Regelfall nicht zustandekommen.

Benedikte

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Leena am 21.04.2014, 13:08 Uhr

Ich musste niemandem irgendetwas "auftischen", ich habe - als ich gefragt wurde - klar gesagt, dass ich den Vater weiß, ihn aber nicht angeben möchte, und habe damit keinerlei Mitwirkungspflichten etc. verletzt. Im Übrigen hätte ich trotzdem Sozialhilfe beantragen können, mir wäre dann nur fiktiv Unterhalt gegengerechnet worden. Wäre auch völlig legal möglich gewesen.

Meinen Job habe ich übrigens auch behalten. :-)

Klar, man muss es sich "leisten können", den Vater nicht anzugeben, und die finanziellen Folgen alleine tragen. Aber es ist nicht per se illegal.

Was den Kontakt zu den väterlichen Verwandten betrifft - teilweise (insbesondere zu einer Tante) ist der Kontakt bei uns gut und tatsächlich innig, teilweise (insbesondere zum Großvater) auch "floskelhafter Austausch von Geschenken und ausgewählten Besuchen". Allerdings ist der Großvater bei uns - für mein Gefühl - auch ein schwieriger Mensch, der zu seinen eigenen Kindern jahrelang keinen Kontakt hatte bzw. hat und keinen Kontakt halten konnte... hat also mit der Geburtsurkunde nichts zu tun. Klar ist es schwierig, wenn der Kontakt über die ehemaligen Schwiegereltern laufen muss, statt Kind - Elternteil - dessen Eltern / Familie, aber auch das hat nichts mit der Geburtsurkunde zu tun, sondern mit dem Beziehungsgeflecht insgesamt.

Ich gebe Dir ja recht, dass in den meistens Fällen wahrscheinlich keine echte enge verwandtschaftliche Beziehung zwischen Kind und väterlicher Familie zustande kommen mag. Aber inwieweit das an der Geburtsurkunde liegt oder an der Trennung an sich, wäre eine andere Frage. Wie war das mit den Statistiken, wie viele Prozent der Väter x Jahre nach der Trennung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben..? :-/

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Die Mutter verletzt die Rechte des Kindes

Antwort von desireekk am 21.04.2014, 13:37 Uhr

Hallo,

Die Mutter verletzt die Rechte des Kindes, nur damit sie es "bequemer" hat. Zumindest nach den Gründen die uns hier genannt werden.

Das Recht des Kindes ergibt sich u. a. auch

§1598a BGB i. V. m. §1600d BGB
und andere

Das Kind hat nicht nur das Recht zu wissen von wem es abstammt, es hat auch das Recht dass dies öffentlich dokumentiert wird (in der Geburtsurkunde u. a.).

Hier geht es nicht darum, ob es für die Mutter einfacher ist oder nicht.

Zusätzlivch kommen eben noch strafrechtliche Komponeneten wie bereits beschrieben wenn sie sich und das Kind NICHT autark finanziell versorgen kann.

Gruß

Désirée

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Pamo am 21.04.2014, 13:38 Uhr

Es hat den Nachteil, dass das Kind nicht juristisch mit seinem Vater verwandt ist und u.a. kein Erbrecht hat.

Ich habe eine alte Bekannte, die den Vater (damals ihr langjähriger Freund) nicht angab, um dadurch Unterhaltsvorschuss "kostenlos" kassieren zu können. Sie hat es hinterher sehr bereut.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Benedikte am 21.04.2014, 13:38 Uhr

Hallo Leena,
ich habe von der Schwangerschaft meiner Freundin im april 89 erfahren- also noch zu Vorwendezeiten, ewig wars her. Und habe damals schon nicht mehr zuhause gewohnt . Meine Freundin war in einer schwierigen Situation. Ihren Job hat sie nateurlich nicht wegen des Kindes verloren, sondern wegen ihrer fehlzeiten, aber Stewardess ist mit Kleinkind auch nicht zu vereinbaren.Das ist schon anders als bei uns Schreibtischbeamten.

Sie hatte angst vor dem Vater, der sie wohl im Suff vermobelet hatte, mehrfach. Deswegen hat sie ihn nicht angegeben. Aber ich weiss halt, dass es deswegen ein problem gab und sie war halt nach Verlust ihres rabeitsplatzes auch voll auf Sozialhilfe angewiesen. Mir was anrechnen waere ihr nicht gedient gewesen. Und man ist ihr auf dem amt wohl ziemlich auf die Pelle geruckt. Von wegen Vater unbekannt und so, bei uns im Kaff, was die Leute sagten, aber sie hat sich dann eisern an ihre version gehalten, aber deswegen war es ja auch so lar, Du erhaeltst nach dem Subsisiaritaetsprinzip erst dann Staasgelder wenn kein primaer oder prioritaer Unterhaltsverpflichteter da ist. Und der waere da gewesen, begrenzte zeit fuer sie, laenger fures Kind.

Ansonsten sind wir uns ja einig- persoenlicher Kontakt ist wichtig fuer eine beziehung zum Knd, der grndsaetzlich unabhaengig von der Urkunde. Nur im regelfall ist es ja so, wer den Vater schon nicht auf der Urkunde haben will, will ihn noch weniger im real life.

gruss

Benedikte

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Pamo am 21.04.2014, 13:41 Uhr

Vielleicht macht es Sinn zu ergänzen:

Und die Väter, die nicht als Vater eingetragen werden wollen, sind nach meiner Erfahrung nicht die engagiertesten Väter.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Benedikte am 21.04.2014, 13:46 Uhr

oder die geizigsten- was ja aus dem Ausgangspost hervorging. der wollte sparen. Meine Freundin hatte nur angst und den Vater weder von Vaterschaft noch sonstwas in kenntnis gesetzt.

Benedikte

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Leena am 21.04.2014, 14:15 Uhr

In meinem Fall wusste der Vater vom Kind, war auch nach der Geburt mit Foto etc. informiert worden - WOLLTE aber nicht.

Was war zuerst, die Henne oder das Ei?

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das ist Betrug

Antwort von bobfahrer am 21.04.2014, 14:21 Uhr

Am Kind und auch am Vater.

Ich finds asozial.

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Betrug..?

Antwort von Leena am 21.04.2014, 14:34 Uhr

Was daran ist Betrug - so grundsätzlich gesehen?

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Re: Betrug..?

Antwort von Pebbie am 21.04.2014, 14:40 Uhr

Z.B. zahlt die Allgemeinheit den Unterhalt, nicht der Vater.

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Re: Betrug..?

Antwort von Leena am 21.04.2014, 14:41 Uhr

Nicht per se.

Warum sollte nicht die Mutter den kompletten Unterhalt zahlen..? Eben.

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Re: Betrug..?

Antwort von Sunny76 am 21.04.2014, 14:46 Uhr

Leena Du verteidigst verbissen Dein Modell. Aber ich kann das auch nicht gut finden.......Man verschweigt einfach die Wahrheit. Es hat ein "Gschmäckle".

Mal abgesehen davon, dass eben der Vater um die UH-Zahlungen herumkommt und die Allgemeinheit das übernehmen darf.

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Re: Betrug..?

Antwort von Leena am 21.04.2014, 14:52 Uhr

Ja, natürlich verteidige ich mein "Modell". Ich halte es nicht für grundsätzlich gut und würde es auch nicht generell empfehlen, aber ich weigere mich, es so generell verdammen zu lassen, ohne dass man die Hintergründe kennt und auch mal diferenziert. :-)

Noch einmal - bei meinem ältesten Nachwuchs hätte der Vater eh nie Unterhalt zahlen müssen, da erst in Ausbildung und jetzt seit 15 Jahren arbeitslos und oft auch arbeitsunfähig (was ich damals nicht wissen konnte, ja). Die "Allgemeinheit" hat aber nichts übernommen, keine Sorge. Für mein Kind konnte ich ganz alleine sorgen, bzw. jetzt eben zusammen mit meinem Mann.

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Re: Betrug..?

Antwort von SchwesterRabiata am 21.04.2014, 14:53 Uhr

Ich denke, es gibt die Ausnahmen, wo es für Mutter & Kind besser ist, den Vater ad acta zu legen...
und das sind keine finanziellen Gründe, sondern die, wo von dem Vater nur Ärger und Probleme zu erwarten sind.... es steht natürlich die Frage im Raum wer das entscheiden und beurteilen darf...
wie ist das eigentlich mit Kindern aus Vergewaltigungen, wo der Täter auch bekannt ist, vielleicht sogar verurteilt, sollen die mit dem Stigma des Vergewaltigungskind leben mit dem Namen des Mannes im Stammbuch???

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Re: Betrug..?

Antwort von kravallie am 21.04.2014, 15:09 Uhr

ich finds ok, leena.
wie gesagt, ich hätte es auch gemacht, wenn man mir nicht die langfristigen folgen vor augen geführt hätte.
in der allerersten geburtsurkunde steht auch bei meinem kind1 nichts drin.
hätte es keine namensänderung gegeben, hätte ich sie auch nicht ändern lassen.
betrug ist quatsch, wenn man sich an die regeln hält.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von like am 21.04.2014, 15:30 Uhr

wenn der Vater wie hier kein Problem damit hat, würde ich das durchaus auch in Erwägung ziehen.
Betrug seh ich da keinen. Selbst wenn irgendwann mal Sozialleistungen beantragt werden sollten - die dürften in vielen anderen Fällen viel unnötiger sein, insofern die Allgemeinheit noch unberechtigter belasten.

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Klar Betrug

Antwort von bobfahrer am 21.04.2014, 15:49 Uhr

der Staat - also wir zahlt für das Kind anstatt der UH Pflichtige, was geht mich DIESES Kind an? Gar nichts!
Wenn der UH Pflichtige erkrankt muss auch das Erwachsene Kind einspringen, auch hier wird wieder der Staat zur Kasse gebeten, also schon doppelter Betrug am Steuerzahler.

Thema Erbe, wenn der Vater stirbt und hat zB 100.000€ zu vererben dann bekommt das Kind gar nichts, das ist Betrug am Kind!

Und noch ein paar andere Gründe!

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Re: Klar Betrug

Antwort von kravallie am 21.04.2014, 15:59 Uhr

die mutter zahlt den kompletten unterhalt für das kind. soll frauen geben, die das schaffen. ohne unterhaltsvorschuss.
wie meinst du, wenn der unterhaltspflichtige erkrankt? da leistet doch die krankenkasse, in die der kranke eingezahlt hat.

mit dem erbe das ist doof, ja, aber ich denke mal, das kommt selten vor.

viel betrügerischer finde ich die vielen anerkannten väter, die sich erfolgreich vor unterhaltszahlungen drücken und dann auch noch SCHULDEN. als erbe zurücklassen.

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Und nur weil in anderen Fällen für dich viel unnötiger ists ok in dem Fall oder wie?

Antwort von Larissa81 am 21.04.2014, 16:08 Uhr

Wer zahlt denn das alles und wer entscheidet was unnötig ist?

Ich find es gibt durchaus rechtfertigende Gründe nichts eintragen zu lassen keine Frage, dazu zählt für mich nicht dass man einfach alles alleine entscheiden will und der Vater nervt mit dem man eventuell Jahre verbracht hat und der zum zeugen gut genug war egal ob mans sich zum jetzigen ! Zeitpunkt leisten kann oder nicht.

Ist aber immer ne Sichtweise, stellt euch einfach mal vor ihr seid Schwester/Freundin des nicht eingetragenen Vaters und der hätte sich gerne ums Kind gekümmert.

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Re: Und nur weil in anderen Fällen für dich viel unnötiger ists ok in dem Fall oder wie?

Antwort von kravallie am 21.04.2014, 16:38 Uhr

wenn der vater wirklich wert auf feststellung der vaterschaft und anerkennung legt, dann kann er das m.w. nach erstreiten.
müssen nur bestimmte fristen eingehalten werden.
so ganz mindrbemittelt sind die armen papis dann nicht.

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Re: Klar Betrug

Antwort von bobfahrer am 21.04.2014, 16:58 Uhr

Jeder hat die Wahl seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen.
Und nein, es zahlt nicht immer die Krankenkasse. Und wer weis, heute kann die Mutti das noch alleine stemmen, aber ab nächstem Monat nicht mehr wegen diesem oder jenem.

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Re: Und nur weil in anderen Fällen für dich viel unnötiger ists ok in dem Fall oder wie?

Antwort von Leena am 21.04.2014, 17:00 Uhr

In unserem Fall hat die Schwester des nicht eingetragenen Vaters allerdings ein ausgesprochen gutes Verhältnis zum nicht eingetragenen Neffen / Nichte. :-)

Ab und zu erzählt sie ihrem Bruder auch von seinem Nachwuchs...

Gezahlt habe übrigens ich allein, und später hat mein Mann dann freiwillig adoptiert und ist damit Vater geworden, mit allen unterhalts- und erbrechtlichen Folgen.

Wenn der biologische Vater sich gerne ums Kind gekümmert hätte - hätte er sich ja irgendwann in den letzten 15 1/2 Jahren mal melden können. Wir wären die ganze Zeit für ihn erreichbar gewesen - wenn er's gewollt und gekonnt hätte.

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Re: Klar Betrug

Antwort von SchwesterRabiata am 21.04.2014, 17:06 Uhr

Warum sollen Kinder für Elternteile bezahlen, die nie etwas für sie getan haben, außer an ihrer Entstehung beteiligt gewesen zu sein...?
Ich finde, man muß unterscheiden, ob man Verantwortung für sein TUN übernimmt, sprich bei der Zeugung maßgeblich beteiligt....
und was kann das Kind dafür, wer es gezeugt hat, warum muß es Verantwortung übernehmen?

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Re: Klar Betrug

Antwort von Leena am 21.04.2014, 17:10 Uhr

Wenn der biologische Vater erkrankt bzw. von Sozialleistungen abhängig wird, muss auch das erwachsene Kind zahlen - allerdings nicht, wenn tatsächlich NIE Kontakt zwischen Vater und Kind bestand und absolut keinerlei Bindung / Beziehung da ist oder war. Ist allerdings meistens ein ziemlich aufwendiger Vorgang, bis man es durch hat, dass man nicht zahlen muss - vor allem ein nervenaufwendiger Vorgang. Eigentlich nichts, was man sich antun will, wenn beides so schon absehbar wäre...

Noch einmal - für meinen Nachwuchs hat der Staat genau gar nichts gezahlt, was er nicht haargenau auch so bezahlt hätte, wenn ich den Vater angegeben hätte, der Staat hatte also genau gar keinen Nachteil davon, dass ich den Vater nicht angegeben habe.

Und wenn das Kind für den Vater zahlen müsste - müsste es (bei der Vorgeschichte) nicht, also wieder kein Betrug, erst recht kein "doppelter Betrug am Steuerzahler".

Und Betrug am Kind ist es auch nicht, wenn der Vater nichts zu vererben hat - außer vielleicht Schulden, aber auch da müsste das Kind so oder so das Erben nicht annehmen.

Welche "paar anderen Gründe" noch?

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Leena

Antwort von Larissa81 am 21.04.2014, 17:17 Uhr

es ging in meiner Antwort nicht um deinen Fall oder sonst wen, jeder so wie er mag.
Es ging nur um die Aussage dass es Fälle gibt wo Sozialleistungen unnötiger gezahlt werden (wenn Sozialleistungen ohne eingetragenen Vater nötig werden) als diese Fälle.


Ich kenne die Rechtslage nicht, kann man wirklich wenn das Kind auf dem Papier Vaterlos ist als biologischer Vater das irgendwie hinkriegen dass es dort stehen muss?
Dachte das geht in dem Fall nicht.

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Re: Leena

Antwort von Leena am 21.04.2014, 17:26 Uhr

Doch, der biologische Vater kann die Vaterschaft auch geltend machen, das liegt insoweit bei ihm.

Wenn das Kind einen juristischen Vater hat, und zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht, kann man allerdings als "Mann, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat", nach BGB die bestehende Vaterschaft nicht anfechten.

Aber das ist ja gerade nicht das Problem, wenn es juristisch keinen Vater gibt. :-)

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Re: Klar Betrug

Antwort von bobfahrer am 21.04.2014, 18:05 Uhr

Beide müssen Verantwortung übernehmen, hier ist der Fall ja so das die KM einen Riegel vorschiebt, und die Allgemeinheit soll im Falle eines Falles dann bezahlen. Man weis nie wie sich ein Leben entwickelt - aber am Ende kann das Kind nicht erben obwohl Masse da wäre, oder wenn es Pech hat ist nichts da! Wer weis das heute schon. Aber vorsorglich den Staat zur Kasse bitten ist asozial. (DUDEN: unfähig zum Leben in der Gemeinschaft,
die Gemeinschaft, Gesellschaft schädigend )

Es gibt auch die Fälle wo die KM den Kontakt untersagt hat. Das Kind erbt dennoch obwohl der Vater nie Kontakt haben durfte! Ist das OK?

Wenn ein Kind auf die Welt kommt müssen beide Elternteile eingetragen werden, damit die Staatskasse geschont wird. Und ein Kind hat doch schon etwas bekommen, und zwar als Vorschuss - nämlich sein Leben! Nicht gerade wenig wie ich finde. Dann kann es auch für die Eltern im Notfall aufkommen. So ist das eben heute. Früher lebten die Familien zusammen, die Eltern waren für die Kinder da und später war es umgekehrt.

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Re: Und nur weil in anderen Fällen für dich viel unnötiger ists ok in dem Fall oder wie?

Antwort von bobfahrer am 21.04.2014, 18:10 Uhr

Man braucht sich auch nicht zu wundern das viele Väter sich nicht melden wenn man von vornherein ausgegrenzt wird und durch asoziales Verhalten der sog. "Mutter" abgeblockt wird. Hinterher erzählen die Mamis dann gerne "dein Erzeuger hatte kein Interesse".

Naja, betrifft mich zum Glück nicht.

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Re: Klar Betrug

Antwort von SchwesterRabiata am 21.04.2014, 18:23 Uhr

Ich würde sagen, es gibt im Leben eine Fülle von Ausnahmen...
dennoch schmeckt mir der Gedanke einfach nicht, daß ein Kind Verantwortung für etwas übernehmen muß, wo es nie etwas getan hat...
Man muß Verantwortung für sein Handeln übernehmen, aber muß man welche übernehmen auf Grund dessen, von wem man gezeugt wurde.... man war ja selbst gar nicht beteiligt, wurde nicht gefragt.... mal ganz frech gesagt,was kann Kind dafür, mit welchem kerl die Mutter im Bett war???

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Re: Und nur weil in anderen Fällen für dich viel unnötiger ists ok in dem Fall oder wie?

Antwort von Leena am 21.04.2014, 18:32 Uhr

Klar, ich bin schuld, wenn der leibliche Vater sich nie in irgendeiner Weise meldet, weil ich ihn bestimmt ganz fies ausgegrenzt und durch mein asoziales Verhalten abgeblockt habe. *seufz* Übermäßig asozial fand ich mich jetzt nicht, "nur" weil ich eine Beziehung beendet habe, in der ich irgendwann absolut nicht mehr konnte.

Außerdem besteht Kontakt zur gesammelten Familie des leiblichen Vaters, wenn er je gewollt hätte, hätte der Kontakt zum Kind auch über seine eigenen Familienangehörigen hergestellt werden können, er hätte nichts mit mir zu tun haben müssen.

Ich behaupte übrigens nicht, dass der leibliche Vater keine Interesse am Kind habe, ich sage nur, dass er sein Interesse offenbar nicht zeigen kann.

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mir war sehr, sehr wichtig.................

Antwort von monschischi am 21.04.2014, 18:33 Uhr

.......dass der Vater meiner Tochter in der Geburtsurkunde steht............mir hat es auch viel zuu lange gedauert, bis er endlich nach 6 monaten mal die vaterschaftsanerkennung unterschreibt
ICH habe das alleinige Sorgerecht, das war nie ein Thema beim Jugendamt
oder sonst wo. nach 13 Jahren brauchte ich das erste Mal eine Unterschrift, dass ich einen Ausweis beantragen konnte.
Mit einer Negativ Bescheinigung vom Ja bekommst Du in jeglicher Hinsicht in Bankangelegenheiten etc auch keinerlei Probleme

und warum, sollte ich auf ihren Erbanteil verzichten, weil ICH ihn nicht angegeben habe..........?? Ich bin doch nicht dumm

Für mich sieht das eher so aus, dass deine Freundin das alles macht, um IHM nen Gefallen zu tun und dass er nicht zahlen muss??

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Re: Klar Betrug

Antwort von MadamePompadour am 21.04.2014, 19:01 Uhr

Aber das Kind MUSS NICHT zahlen, wenn kein Kontakt zum leibl. Vater besteht...


Da gibt es einige Gerichtsurteile die das Widerlegen.

Besteht Jahrzehntelang kein Kontakt zw. Kind u. Vater wir das leibl. "Kind" geschützt u. muss nicht - im Falle eines Falles - für den "Erzeuger" aufkommen.

Letztens erst gelesen,... leider weiß ich die Quelle nicht mehr, deswegen werfe ich das mal so in den Raum...

Ich erkundige mich aber.

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Antwort von like am 21.04.2014, 20:48 Uhr

mich würd's in dem Fall deutlich weniger stören, als "Allgemeinheit" hierfür herangezogen zu werden, als in vielen anderen Fällen. Kann jeder natürlich sehen wie er mag - mancher neidet ja grundsätzlich jedem alles.
ICH habe drei Kinder in stinknormaler Ehe, für die wir vollständig selber aufkommen. Was andere in der Hinsicht machen ist mir eigentlich wurscht - ich würde die Mutter nicht "verurteilen" deswegen und ihr eventuelle Zahlungen nicht neiden.
Wenn der Vater zu blöd ist, a.) für Verhütung zu sorgen und b.) seine Ansprüche geltend zu machen (so er denn überhaupt ein Interesse dran hat), ist da einzig sein Bier. ( und eben das der Mutter)

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von Silvia3 am 21.04.2014, 21:43 Uhr

Auch wenn beim Vater vielleicht nichts zu holen ist, aber schon mal daran gedacht, dass damit auch auf ein eventuelles Erbrecht des Kindes gegenüber Großeltern und Geschwistern des Vaters verzichtet wird, falls der Vater vor den Großeltern/Onkeln/Tanten verstirbt?

Ich finde das Vorgehen grundsätzlich unehrlich und würde es niemals tun, außer der Vater ist schwer kriminell.

Silvia

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Re: das ist Betrug

Antwort von wolke76 am 22.04.2014, 11:09 Uhr

...nicht nur an Mann und Kind sondern ganz klar auch am Staat / Steuerzahler, der dann Unterhaltsvorschuss blechen darf.

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Re: das ist Betrug

Antwort von kravallie am 22.04.2014, 11:14 Uhr

es gibt aber keinen unterhaltsvorschuss, wenn es keinen vater gibt.....
so zumindest meine information.
wenn sich das geändert haben sollte, dann wußte ich es nicht.

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Wo ist da der Betrug???

Antwort von Leena am 22.04.2014, 11:37 Uhr

Wenn man angibt, man weiß den Vater, will ihn aber nicht angeben, gibt es keinen UHV. Wenn man angibt, man hat keine Ahnung, wer der Vater ist, und kann auch nichts zur Klärung der Situation beitragen (eben z.B. der besagte One Night Stand ohne richtigen Namen in den USA), dann gibt es grundsätzlich schon UHV - weil der Vater dann eben nicht ermittelt werden kann und die Mutter auch keiner Mitwirkungspflicht nachkommen kann. In diesen Fällen besteht tatsächlich ein Anspruch auf UHV. (Und wenn die Mutter da falsche Angaben macht, ist es strafrechtlich relevant - ja.)

Aber wenn man den Vater ausdrücklich und erklärtermaßen nicht angeben will, der Staat / Steuerzahler somit gar keinen UHV zahlen muss, Vater und Kind Bescheid wissen - wo ist da der Betrug, bitte????

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Re: das ist Betrug

Antwort von wolke76 am 22.04.2014, 11:44 Uhr

Gibt es schon. Kann nur sein, dass man die Vaterschaft dann doch offenlegen muss bzw. bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken hat...

Egal wie, ich finde es moralisch nicht vertretbar.

Außerdem wird die junge Mutter sich noch umgucken - jetzt ist sie froh, weniger Wege, Unterschriften usw. in Angriff nehmen zu müssen. Wenn es nachher aber doch ums Geld, sprich Unterhalt geht, dann wird sie es sich vermutlich überlegen.

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Wolke

Antwort von kravallie am 22.04.2014, 11:48 Uhr

das kann man alles nicht vorhersagen!!!
es gab zeiten in meinem leben, da habe ich bereut, den vater angegeben zu haben. die 154,50€ unterhalt in den ersten 6 lebensjahren hätte ich dann auch noch selbst verdienen können....
gingen dann eh z.t. für anwaltskosten drauf.
es gibt tatsächlich gegebenheiten im leben, die glaubt man nicht...

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Kravallie

Antwort von wolke76 am 22.04.2014, 11:56 Uhr

Ach, da hast du sicherlich Recht. Man weiß nie, wie es kommt. Man kann schlecht was dazu sagen. Es geht einem ja wirklich selber so, dass man (wie du schon schreibst) manchmal was bereut, was man vorher für richtig gehalten hat.

Aber so insgesamt gesehen, ganz neutral, finde ich das Verhalten der Person, um die es im AP geht, nicht in Ordnung. Was nicht heißt, dass ich es auschließe, mich in gewissen Situationen ähnlich zu verhalten.

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Re: Kravallie

Antwort von kravallie am 22.04.2014, 12:05 Uhr

christine hat auch nichts zu den beweggründen geschrieben, auch wissen wir nicht, wie alt die eltern sind, ob man sich ausreichend informiert hat etc.
oft hadern mütter aus gekränkter eitelkeit damit, ob sie den vater angeben so als ällabätsch, wenn du mich nicht willst, dann auch das kind nicht.
väter hingegen sind oft sehr amused, daß sie nicht zur kasse gebeten werden können, kann sich ändern, wenn das kind dann mal da ist.
das nichtangeben kann man revidieren, das angeben nicht....
ich glaube auch, daß es heutzutage sehr viel weniger unbekannte väter angegeben werden, als früher, als es noch keinen unterhaltsvorschuss gab, wissen tu ich es aber nicht.

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Leena, aber ist das nicht ziemlich unlogisch? Oder verstehe ich das falsch?

Antwort von MM am 22.04.2014, 13:24 Uhr

Eine Frau, die den Vater kennt, aber nicht angeben WILL und das auch ehrlich so sagt, bekommt keinen Unterhaltsvorschuss. Eine Frau, die es (angeblich) ungeschützt mit irgendwem gemacht hat, den sie nicht mal mit Namen kennt, und daraus ging ein Kind hervor, bekommt Unterhaltsvorschuss. Versteh ich das richtig??? Wieso ist das so??? Das kommt mir vor, als würde unverantwortliches Verhalten noch gefördert... ?!?

Jetzt ab davon, dass es in dem Fall ja eine Lüge war, das kommt ja noch dazu. Aber so generell, was signalisiert das denn - man macht mit jemand X-Beliebigem ein Kind und wenn (angeblich) nicht weiss, wer das war/ist, blecht der Staat???? Ist das echt so?

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Re: Leena, aber ist das nicht ziemlich unlogisch? Oder verstehe ich das falsch?

Antwort von kravallie am 22.04.2014, 14:07 Uhr

könnte ja auch aus einer vergewaltigung hervorgehen, das kind. soll man da dann den unterhaltsvorschuss verweigern?

kann das kind was dafür, daß es aus moralisch verwerflichen gründen entstanden ist? sollte es deswegen keinen unterhaltsvorschuss bekommen?
blechen? meinst du, ein unmoralisch bezuschusstes kind ( oder die böse mutter ) wird reich mit 130€/monat?? 72 monate lang?

was wäre denn deine konsequenz für unmoralische mütter? in folge dann auch noch hartz4 verweigerung für sie selbst? so als strafe?

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Nein, so Extremfälle verstehe ich ja...

Antwort von MM am 22.04.2014, 16:00 Uhr

... wie Vergewaltigung etc. Fand halt den geschilderten Fall irgendwie seltsam und "unlogisch"...

Nein und natürlich denke ich NICHT, dass da jemand "reich" wird. Die Diskussion darüber, dass hier "der Steuerzahler" für jemanden mitblecht, hab ja nicht ich angefangen hier... Aber ich stolperte dann halt über dieses Beispiel.

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Re: Leena, aber ist das nicht ziemlich unlogisch? Oder verstehe ich das falsch?

Antwort von Leena am 22.04.2014, 16:03 Uhr

Nein, Du verstehst es schon richtig - aber wieso findest Du das unlogisch?

Es geht ja nicht um unverantwortliches / unmoralisches Verhalten, sondern schlicht darum, ob es jemanden gibt, der vorrangig zahlungspflichtig und -fähig ist. Wenn der Vater tatsächlich komplett unbekannt ist und es keine Anhaltspunkte gibt, den biologischen Vater zu ermitteln - dann kann auch keiner vorrangig zur Unterhaltspflicht herangezogen werden.

Was den UHV betrifft - Anspruch auf diese Sozialleistung haben Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere (lebende) Elternteil keinen oder nur einen unterhalb des Unterhaltsvorschusssatzes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet.

Wenn kein Vater ermittelt werden kann, gibt es also genauso UHV, wie wenn der Vater bekannt ist, aber keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann.

Wenn der Vater dagegen bewusst nicht angegeben wird, kann nicht geprüft werden, ob der Vater leistungsfähig wäre etc., also wird fiktiv Unterhalt angerechnet und eben kein UHV gezahlt (weil die Mutter ihrer insoweit dann bestehenden Mitwirkungspflicht nicht nachkommt).

Innerhalb des bestehenden Systems finde ich das eigentlich sogar direkt logisch. :-)

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Hm, OK.... so gesehen...

Antwort von MM am 22.04.2014, 16:22 Uhr

... stimmt das schon.

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Re: Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Antwort von deischuhzu am 01.05.2014, 11:18 Uhr

das wird lustig, wenn das Kind später fragen wird, wer denn der Papi ist. Das Recht des Kindes wird hier eindeutig übergangen. Außerdem ist es auch ein Betrug, wenn die Mutter wissentlich Falschangaben beim Jugendamt macht.

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