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Geschrieben von deischuhzu am 25.05.2011, 7:30 Uhr

Wer kennt sich mit Privatinsolvenz aus?

wenn die Klage berechtigt ist, soll sie die Forderung anerkennen. Wäre nur fair wegen der entstehenden Kosten. Da reicht ein einfacher Satz.

Außerdem kann keinem einfach ein Schuldenberg hinterlassen werden, Schulden müssten schon gemeinsam gemacht worden sein.

Was hat die Schwester mit den alten Möbeln gemacht? Wenn man kein Geld hat, tun es auch gebrauchte Möbel für kleines Geld.

Schlimmstenfalls könnte ihr eine Anzeige wegen Betruges drohen, wenn ihr ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt war also sie schon die EV abgegeben hatte.

Für den Kleinen alles Gute, möge die Mutter in Privatinsolvenz gehen und nicht weiter den Unterhalt des Kindes für ihre Schulden verwenden.

 
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