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Geschrieben von eviba am 11.03.2013, 19:38 Uhr

Wer kennt sich aus? Schwerbehindertenantrag Arbeitsamt/Finanzamt?

Hallo,

Du schreibst von "Kollegin", ich nehme daher an, dass die Betroffene im Arbeitsleben steht. Da sie einen GdB 30 (Grad der Behinderung - NICHT %) erhalten hat, gilt sie nicht als schwerbehindert. Das ist man erst mit einem GdB ab 50.

Sollte sie aber z.B. "von Kündigung bedroht" sein, also wegen vermindertem Leistungsvermögen oder weil es Eurem Unternehmen nicht so gut geht, dann kann sie eine sog. "Gleichstellung" beantragen. Sie gilt dann bzgl. Kündigungsschutz WIE eine Schwerbehinderte, heißt, das Integrationsamt müsste ggf. zustimmen.

Näheres kannst Du hier nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Gleichstellung/Gleichstellung-Nav.html

Generell kann sie aber in Ihre Lohnsteuerkarte (auch in die elektronische) einen jährlichen Steurfreibetrag eintragen lassen. Steuerfreibetrag bei GdB 30: 310 € jährlich gem. § 33b EstG

- Und noch etwas zu Schluss: Wenn sie glaubt, zu gering eingestuft zu sein, sollte sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen und einen höheren GdB beantragen: schriftlich formlos um Akteneinsicht bitten und kontrollieren, ob wirklich alle Einschränkungen berücksichtigt sind. Anschließend den Widerspruch begründen - vielleicht reicht es ja zu einer "echten" Schwerbehinderteneigenschaft.

VG
eviba

 
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