Geschrieben von kangaru am 11.03.2013, 12:30 Uhr |
Wer kennt sich aus? Schwerbehindertenantrag Arbeitsamt/Finanzamt?
Wurde da heute um Rat gefragt, weil eine Kollegin dachte ich hätte Hintergrundwissen. Ja, leider nicht, würde trotzdem gerne helfen, da ich gerade Zeit habe.
Gibt es Internetseiten dazu? Wir sind in M/V.
Ihr wurden 30% vom Versorgungsamt bescheinigt. Wie jetzt genau die weiteren Anträge zu formulieren sind, wo die genau hinmüssen, kann ihr keiner sagen, KK nicht, Lohnbüro nicht, beim Arbeitsamt bekommt man ja ohne ne Nr. keinen an die Strippe
Insider hier? Gerne auch per PN
Re: Wer kennt sich aus? Schwerbehindertenantrag Arbeitsamt/Finanzamt?
Antwort von Exeu am 11.03.2013, 13:14 Uhr
Für das Finanzamt müssen die 30 % in der Steuererklärung angegeben werden (Mantelbogen, ich meine Seite 4 unter außergewöhnliche Belastungen). Dazu muss man eine Kopie des Ausweises einreichen.
Arbeitsamt? Keine Ahnung.
LG
Re: Wer kennt sich aus? Schwerbehindertenantrag Arbeitsamt/Finanzamt?
Antwort von tequila sunrise am 11.03.2013, 16:05 Uhr
Ich meine, beim VdK bekommt man umfassende Hilfe. Muss man Mitglied werden, aber in dem Falle ist es gut, einen kompetenten Partner zur Seite zu haben. Zumindest vor ein paar Jahren war das noch so.
Re: Wer kennt sich aus? Schwerbehindertenantrag Arbeitsamt/Finanzamt?
Antwort von ungewohnt am 11.03.2013, 17:27 Uhr
Naja, bei 30 % ist es nur steuerlich relevant? Es sei denn, Bewegungseingeschränkt. Dann wären aber bestimmt mehr Prozente drin.
So, dem Finanzamt mitteilen und den Freibetrag eintragen. Entweder geht es automatisch zum Arbeitgeber, sonst diesem eine Kopie vom Finanzamt schicken.
Sonst braucht dies niemand.
Wenn arbeitssuchend: würde ich dies dem SB auch in Kopie mitteilen.
Re: Wer kennt sich aus? Schwerbehindertenantrag Arbeitsamt/Finanzamt?
Antwort von eviba am 11.03.2013, 19:38 Uhr
Hallo,
Du schreibst von "Kollegin", ich nehme daher an, dass die Betroffene im Arbeitsleben steht. Da sie einen GdB 30 (Grad der Behinderung - NICHT %) erhalten hat, gilt sie nicht als schwerbehindert. Das ist man erst mit einem GdB ab 50.
Sollte sie aber z.B. "von Kündigung bedroht" sein, also wegen vermindertem Leistungsvermögen oder weil es Eurem Unternehmen nicht so gut geht, dann kann sie eine sog. "Gleichstellung" beantragen. Sie gilt dann bzgl. Kündigungsschutz WIE eine Schwerbehinderte, heißt, das Integrationsamt müsste ggf. zustimmen.
Näheres kannst Du hier nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Gleichstellung/Gleichstellung-Nav.html
Generell kann sie aber in Ihre Lohnsteuerkarte (auch in die elektronische) einen jährlichen Steurfreibetrag eintragen lassen. Steuerfreibetrag bei GdB 30: 310 € jährlich gem. § 33b EstG
- Und noch etwas zu Schluss: Wenn sie glaubt, zu gering eingestuft zu sein, sollte sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen und einen höheren GdB beantragen: schriftlich formlos um Akteneinsicht bitten und kontrollieren, ob wirklich alle Einschränkungen berücksichtigt sind. Anschließend den Widerspruch begründen - vielleicht reicht es ja zu einer "echten" Schwerbehinderteneigenschaft.
VG
eviba
Re: Wer kennt sich aus? Schwerbehindertenantrag Arbeitsamt/Finanzamt?
Antwort von Exeu am 12.03.2013, 7:44 Uhr
Aber eintragen muss man dsen Freibetrag nicht, bringt ja nicht viel. Bei GdB 30 würde ich das immer mit der Jahreserklärung machen...
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