Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von MM am 02.01.2024, 12:36 Uhr

Was heißt partout fliegen?!

Egal ob Flugzeug oder Gepäckaufbewahrung am Bahnhof oder sonstwo, man zahlt für eine Dienstleistung und hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Dienstleister es verbockt. Die sind ja auch versichert dafür.

Du sagst doch auch nicht "Wer partout Pakete mit der Post schicken will, muss die Risilen halt tragen." Nein, auch da haftet die Post und muss ggf. Schaden ersetzen (verlorenes Paket).

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.