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Geschrieben von Terkey235 am 16.11.2016, 15:08 Uhr

Verletzung des Urheberrechts

Ich komme gerade eben aus einem Kurs, den ich zu dem Thema gegeben habe

Grundsätzlich muss man beachten, ob im jeweiligen Museum überhaupt fotografiert werden darf.

Wenn das der Fall ist, hat man erstmal das Recht auf eine Privatkopie. Das heißt, man darf das Foto z.B. ausdrucken und zuhause an die Wand hängen.
Das bedeutet aber eindeutig noch NICHT, dass man das Bild auch als Profilfoto in einem sozialen Netzwerk verwenden darf! Denn das fällt eindeutig nicht mehr unter Privatkopie, sondern unter Veröffentlichung. Ich bewege mich im Internet und zeige das Bild dort öffentlich. Als Beispiel: Auf Facebook können 1,5 Milliarden angemeldete User mein Profilbild sehen. Da können wir nicht mehr von nicht-öffentlich sprechen.

Trotzdem stimmt es natürlich im Grundsatz, dass man die Bilder verwenden darf, wenn der Urheber mehr als 70 Jahre verstorben ist. Ein Bild von Picasso wäre noch geschützt, eins von van Gogh nicht.
Selbstverständlich ist es trotzdem möglich, dass Museen das Fotografieren untersagen. In der Regel liegt das eher an der Tatsache, dass Pigmente nicht durch das Blitzlicht Schaden nehmen sollen.

Ich persönlich finde, man sollte Kindern das Thema Urheberrecht schon näher bringen und Alternativen aufzeigen. Mit "nicht so eng" kommen wir nicht weit, wenn der Brief vom Abmahnanwalt ins Haus flattert. Damit habe ich täglich zu tun.

LG terkey

 
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