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Geschrieben von shinead am 16.11.2016, 8:10 Uhr

Verletzung des Urheberrechts

Wenn das Fotografieren während der Ausstellung (für private Zwecke) erlaubt war, ist die private Nutzung der Bilder, z.B. als Profilbild m.E. vollkommen in Ordnung.

Anders wäre es, wenn die Fotografien der Kunstwerke verkauft werden sollen.

 
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