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Geschrieben von stefanie.02-08 am 31.10.2012, 21:29 Uhr

Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Guten Abend,

meine Schwester hat mir schreckliches anvertraut und wohnt zur Zeit bei mir . Ihr Mann hat sie mehrfach in der Ehe zum Sex gezwungen, sie vergewaltigt und geschlagen. Leider hat sie sich nie getraut zur Polizei zu gehen und hat auch keine Beweisemittel da das schon etwas länger her ist. Nun hat sie sich getrennt und er droht ihr Schulden zu machen und das sie auch dafür bezahlen müsse.

Nun ist die Frage ob sie die Misshandlung und Vergewaltigung trotzdem noch anzeigen kann und was dann passiert. Besteht Hoffnung das er noch dafür belangt wird? Er meinte das kann sie ihm nicht beweisen und er das wäre sowieso verjährt.

Danke sehr

 
6 Antworten:

Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Sayo am 31.10.2012, 22:14 Uhr

hm ich würde sofort anzeige erstatten und mich getrennt lebend melden
gemeinsames konto auflösen ....

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von stefanie.02-08 am 31.10.2012, 22:26 Uhr

Ein neues Konto hat sie sich schon eingerichtet und hat sich auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet das sie bei mir lebt. Die Vergewaltigungen sind 2008/ 2009 passiert und zu Anfang hat sie auch gesagt das sie zur Polizei geht und ihn anzeigt. Er meinte das er aussagen wird das der Sex einvernehmlich war und sie es so wollte.

Auf jeden Fall hat sie Angst wenn sie ihn anzeigt das sie nochmal vernommen wird und alles hochkommt, vor allem hat sie Angst das sie irgendetwas vergißt und die Polizei es dann gegen sie verwendet.

Sie hatte vor ihrem mann schon mal einen gewaltätigen Freund wo sie sich gewehrt hat und hinterher hieß es bei der Polizei das die Anzeige eingestellt wird da es keine Zeugen gab.

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Stiorra am 31.10.2012, 23:14 Uhr

Es ist leider so, gibt es weder zeugen noch beweise, wird im Zweifel für den angeklagten entschieden. Kenne das aus eigener Erfahrung.
Anzeigen würd ich die Sachen trotzdem, auch die Drohungen die er gegen sie ausgesprochen wurden, zur Sprache bringen.
Vielleicht hilft euch rechtlicher beistand mehr. Ruft beim weissen ring an, die helfen opfern von Gewalt. Und sie muss sich darauf einstellen, dass sie ihre Geschichte immer und immer wieder erzählen muss. Das ist schwer, aber es muss sein.

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Das hat keinen Sinn...

Antwort von FrauKrause am 01.11.2012, 9:26 Uhr

das kann man nicht mehr beweisen. Sie sollte es besser vergessen, das ist nur nervenaufreibend, entwürdigend usw. Wenn so etwas passiert, muss man sofort zum Arzt (Beweise sichern) und zur Polizeit gehen!

Wieso sollte ER Schulden machen können und SIE muss zurückzahlen?? Sie muss doch mitunterschrieben haben...!

LG fk

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Re: Das hat keinen Sinn...

Antwort von wolke76 am 02.11.2012, 11:41 Uhr

Sie "sollte es besser vergessen"?? Hallo? Wie soll und kann man sowas vergessen?

Warum soll sie "unterschrieben" haben - es geht doch offensichtlich um Schulden, die er jetzt machen will, um ihr eins auszuwischen.

An die AP: Separate Antwort folgt!

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von wolke76 am 02.11.2012, 11:51 Uhr

Liebe Stefanie,

deine arme Schwester! GUt, dass sie den Mut gefunden hat, sich zu trennen und sich dir anzuvertrauen. Das sind schonmal die ersten Schritte in die richtige Richtung.

Ich weiß ja nicht, wie schwer er sie verprügelt hat - war sie mit Verletzungen damals beim Arzt, wenn auch ggf. unter einem Vorwand? Dann hätte man da ja noch Unterlagen.

Egal wie die Beweislage aussieht, deine Schwester kann und sollte ihren Ex anzeigen. Das geht auch jetzt noch. Allein um ihm zu zeigen, dass er es sich nicht so leicht machen kann. Denn wer sowas einmal tut, macht es auch wieder. Die nächste Partnerin hat dann vielleicht ähliche Probleme...

Freilich wird es schwer sein, ihm jetzt wirklich noch beizukommen. Und deine Schwester muss sich im KLaren sein, dass alles wieder aufgewühlt wird und sie alles - bis ins Detail - erzählen muss. VOr der Polizei muss sie aber keine Angst haben. AUch wenn sie was vergisst. Letzlich geht sowas immer an die Staatsanwaltschaft. Und DIE entscheidet, ob es angeklagt wird oder nicht.

Hat sie die Scheidung eingereicht? Das sollte sie ggf. umgehend tun. Dann ist auch eindeutig klar, dass Schulden die er jetzt noch macht, allein auf sein Kappe gehen.

Es ist zu empfehlen, dass sie sich Rechtsbeistand sucht. Eine Anwältin; da kann sie sicher auch besser erzählen, was passiert ist usw. Diese könnte dann ggf. auch zu Polizei usw. begleiten. Sollte sie noch Angst vor diesem Schritt haben, kann sie sich ja erstmal an eine Beratungsstelle wenden. DIe helfen ihr auch weiter, vermitteln ggf. weitere Ansprechpartner.

Bitte bitte nich auf sich beruhen lassen. Das ist nicht nur wichtig, um ihm zu zeigen, dass es SO nicht geht. Das ist auch wichtig für deine Schwester. Sie muss damit leben, es irgendwie verarbeiten.

ALles Gute!

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