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Geschrieben von Benedikte am 03.12.2016, 18:29 Uhr

verdächtigt

erstmal- eine "gefallen" tut man niemals niemand mit so einer Tat

und dann- er ist bislang nur verdächtig und angeichts des Vorwurfes , der Massivität, erstmal in U Haft genommen

es ist noch keine anklage erhoben- das ist der Punkt, wo die STA glaubt, jemanden einer Tat verurteilen zu können

alles noch Ermittlungsverfahren

gegen den 17 jährigen ist wegen Körperverletzung wohl mehrfach ermittelt wortden, immer ohne Ergebnis ( also wohl zu Unrecht)

die Polizeit stand schwer unter Druck, einen Täter präsentieren zu müssen

und nur, weil sein Haar in der Nähe der Toten gefunden wurde...... Indiz, ja, aber mehr nicht

wenn faktiusch feststeht, dass sie vergewaltigt wurde, dann kann man doch vielleicht nach DNA Spuren des Täters im Körper schauen- das hätte mE einen höheren beweiswert


aber jedenfalls- verdächtig- no more no less

 
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